…Rentenwert den Wert des übertragenen Wirtschaftsguts unterschreitet, die sogenannte "Überwiegenstheorie" (VwGH vom 19.10.1987, 86/15/0097) maßgebend: Ist also der Rentenwert um mehr als die Hälfte geringer als der Wert des übertragenen Wirtschaftsguts (wie hier vorliegend), so ist insgesamt von einer steuerlich irrelevanten…
…zur Erzielung von Einkünften genutzt oder "absolut privat" verwendet werden, gilt demnach folgendes: Unterschreitet der Rentenwert den Wert des übertragenen Wirtschaftsgutes, so gilt die sogenannte Überwiegenstheorie. Beträgt demnach der Rentenbarwert mehr als die Hälfte des Wertes des übertragenen Wirtschaftgutes, so liegt insgesamt eine Kaufpreisrente vor…
…von Einkünften genutzt oder für private Zwecke verwendet werden, keine außerbetriebliche Versorgungsrente gibt. Es wird lediglich zwischen der Kaufpreisrente und der Unterhaltsrente unterschieden. Unterschreitet der versicherungsmathematische Rentenbarwert den Wert des übertragenen Wirtschaftsgutes, so gilt die so genannte Überwiegenstheorie (vgl. z.B. VwGH 19. 10. 1987…
…Einkünften genutzt oder für private Zwecke verwendet werden, keine außerbetriebliche Versorgungsrente gibt. Es wird lediglich zwischen der Kaufpreisrente und der Unterhaltsrente unterschieden. Unterschreitet der Rentenwert den Wert des übertragenen Wirtschaftsgutes, so gilt die sogenannte Überwiegenstheorie (vgl. z.B. VwGH 19. 10. 1987, 86/15/0097)…
…Bereich keine außerbetriebliche Versorgungsrente gibt. Es wird lediglich zwischen der Kaufpreisrente und der Unterhaltsrente unterschieden. Unterschreitet, wie im gegenständlichen Verfahren, der Rentenwert den Wert des übertragenen Wirtschaftsgutes, so gilt die sogenannte Überwiegenstheorie (vgl. zB VwGH 19. 10. 1987, 86/15/0097). Beträgt demnach der Rentenwert…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch VT, vom 30. August 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 2. August 2001 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für den Zeitraum 1. April 1992 bis 30. Juni 1996…