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BMF-010203/0290-VI/6/2014Klarstellung zur Kalamitätsnutzung
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0290-VI/6/201401.09.2014

…Nutzung auf Grund einer typischen Betriebsgefahr erfolgt. Als typische Betriebsgefahren im Bereich der Forstwirtschaft sind gemäß EStR 2000 Rz 7336 folgende Umstände anzusehen: Ausfälle auf Grund der natürlichen Selektion (Dürrlinge) und der Überalterung von Waldbeständen, Hochwasserschäden in Überschwemmungsgebieten, Rotfäule, soweit sie in Erstaufforstungsgebieten auftritt oder…

BFG RV/5100558/2017Keine Nachsicht, wenn keine Unbilligkeit vorliegt.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.04.2018

…der psychischen Probleme, (Schulden‚ Hochwasser) arbeitsunfähig geschrieben worden. Der Grund dafür ist dass mich das Land Oberösterreich enteignet hat, und dadurch meine Existenz völlig ruiniert und vernichtet hat, sie haben mein Haus in wertloses Überschwemmungsgebiet umgewidmet, und zuvor als Bauland verkauft, jede Firma wäre Schadensersatzpflichtig. …

EStR 2000 Rz 7324–734227.3 Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen (§ 37 Abs. 6 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…Ausfälle aufgrund der natürlichen Selektion ("Dürrlinge") und der Überalterung von Waldbeständen (VwGH 25.03.1966, 1564/65), Hochwasserschäden in Überschwemmungsgebieten, Schäden am stehenden Holz in Wild- und Jagdgattern, Rotfäule als Folge von Schneitelung und Beweidung, Rotfäule, soweit sie in Erstaufforstungsbeständen auftritt, Rotfäule in späteren Aufforstungen…

BMF-010203/0294-VI/6/2015§ 37 Abs. 1 zweiter Teilstrich EStG 1988 über die Ermittlung des Gewinnes aus Waldnutzungen in Folge höherer Gewalt
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0294-VI/6/201502.10.2015

…Ausfälle aufgrund der natürlichen Selektion ("Dürrlinge") und der Überalterung von Waldbeständen (VwGH 25.03.1966, 1564/65), Hochwasserschäden in Überschwemmungsgebieten, Schäden am stehenden Holz in Wild- und Jagdgattern, Rotfäule als Folge von Schneitelung und Beweidung, Rotfäule, soweit sie in Erstaufforstungsbeständen auftritt, Rotfäule in späteren Aufforstungen…

BFG RV/7104261/20141. Gesamtentgelt für den laufenden Betrieb von Erdölförderanlagen auf fremden Grund u. Boden erfüllt nicht den Tatbestand des § 107 EStG - kein Entgelt für Leitungsrecht 2. Dauerschäden durch Mistelbefall an dafür anfälligen Standort und Bewirtschaftungsform (Eichenmittelwald) sind eine typische Betriebsgefahr und daher kein Ereignis höherer Gewalt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.06.2026Teil 1/6

…Literatur und Judikatur im Zusammenhang mit der Forstwirtschaft in erster Linie dann erwähnt, wenn es um Ausfälle aufgrund natürlicher Selektion, aufgrund Überalterung oder aufgrund von Hochwasserschäden in Überschwemmungsgebieten geht. Man wird allerdings auch z.B. iZm mit dem Auftreten von Rotfäule in Erstaufforstungsgebieten dazu fündig…

BFG RV/7104261/20141. Gesamtentgelt für den laufenden Betrieb von Erdölförderanlagen auf fremden Grund u. Boden erfüllt nicht den Tatbestand des § 107 EStG - kein Entgelt für Leitungsrecht 2. Dauerschäden durch Mistelbefall an dafür anfälligen Standort und Bewirtschaftungsform (Eichenmittelwald) sind eine typische Betriebsgefahr und daher kein Ereignis höherer Gewalt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.06.2026Teil 2/6

…Betriebsgefahr liegt dann vor, wenn erhöhte Risiken hinsichtlich bestimmter Standorte (z.B. Hochwassergefahr in Überschwemmungsgebieten) oder hinsichtlich bestimmter Baumarten (Rotfäulegefahr für Fichte auf Wiesen und Ackeraufforstungen) und hinsichtlich bestimmter Bewirtschaftungsformen (Überalterungen des Bestandes) vorliegen. Offensichtlich bestehen für bestimmte Eichenarten (Stiel- und Traubeneiche), welche in dieser…

BFG RV/7400041/2022Hotelbetrieb/Kantinebetrieb eines Vereines - hier: nicht gemeinnützig/mildtätig
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis23.08.2024Teil 1/3

…sinngemäß zu Elementarereignissen als Hilfsbedürftige zu werten, weil hier ebenso ein Hilfebedarf in Folge von höherer Gewalt eintrete. So werde im Allgemeinen gleichsam von "Krisengebieten" gesprochen für Gebiete mit Erdbebenschäden, Überschwemmungsgebieten, großflächigen Brandgebieten oder eben Kriegsgebieten. Lt Renner/Strimitzer/Vock (Körperschaftsteuer Kommentar, Rz 327 zu …

BFG RV/7102451/2015Keine außergewöhnliche Belastung bei Hochwasser im Hochwasserabflussgebiet
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.01.2020

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Ri. in der Beschwerdesache Bf., Adr._Bf., über die Beschwerde vom 11.02.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Hollabrunn Korneuburg Tulln vom 03.02.2015, betreffend Einkommensteuer 2013 zu Recht: I. Die…

BFG RV/5101949/2017Abschlag für Hochwassergebiete und Wasserschongebiete
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.05.2018

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Marco Laudacher in der Beschwerdesache FHSMIT, vom 4. Juli 2016, gegen den Bescheid des Finanzamtes FRU vom 29. Juni 2016, betreffend Einheitswert des land- u. forstwirtschaftl. Betriebes zum 1.1.2014 nach Durchführung einer…