…in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Revision ist unzulässig, da eine klare Rechtslage vorliegt, die keine Auslegungsschwierigkeiten bereitet. Die Rechtsfolge der Gebührenentstehung im Zeitpunkt der Überreichung der Eingabe (§ 17a Z 3 VfGG) ergibt sich ebenso wie die Rechtsfolge der Gebührenerhöhung…
…ergangen sei und somit der Bescheid über eine Gebührenerhöhung nicht gerechtfertigt sei. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 17. Juni 2019 wies die belangte Behörde die Beschwerde als unbegründet ab und führte im Wesentlichen aus, dass die Eingabengebühr spätestens im Zeitpunkt der Überreichung der Eingabe zu entrichten sei…
…Beschwerde (mit ihrer Überreichung) der Gebühr (zB UFS 24.10.2008, RV/1390-W/08; siehe zu vor in: Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band I Stempel- und Rechtsgebühren, Rzn 160-161 zu § 14 TP 6 GebG mit weiteren Hinweisen). Erst weitere Eingaben im verwaltungsgerichtlichen…
…der Gebührenschuld. Wird, wie im Berufungsfall, dem Antrag auf Verfahrenshilfe mit Beschluss des Verfassungsgerichtshofes (vom 7. Dezember1998) nicht stattgegeben, so ist nach dem oben Gesagten keine Befreiung von den Stempelgebühren gegeben, da die Gebührenschuld gemäß § 11 Z. 1 GebG bereits mit der Überreichung der Eingabe…
…Beschwerde (mit ihrer Überreichung) der Gebühr (zB UFS 24.10.2008, RV/1390-W/08; siehe zu vor in: Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band I Stempel- und Rechtsgebühren, Rzn 160-161 zu § 14 TP 6 GebG mit weiteren Hinweisen). Erst weitere Eingaben im verwaltungsgerichtlichen…
…eine Eingabengebühr zu entrichten: 1. Die Gebühr beträgt 240 Euro. [...] 2 [...] 3. Die Gebührenschuld entsteht im Zeitpunkt der Überreichung der Eingabe; die Gebühr wird mit diesem Zeitpunkt fällig. Bei elektronisch eingebrachten Schriftsätzen ist in den Fällen des § 14a Abs. 1 jener Zeitpunkt maßgeblich, der sich…
…Die Gebührenschuld entsteht im Zeitpunkt der Überreichung der Eingabe; die Gebühr wird mit diesem Zeitpunkt fällig … 4. Die Gebühr ist unter Angabe des Verwendungszwecks durch Überweisung auf ein entsprechendes Konto des Finanzamtes Österreich zu entrichten. Die Entrichtung der Gebühr ist durch einen von einer…
…Gebührenschuld entsteht im Zeitpunkt der Überreichung der Eingabe; die Gebühr wird mit diesem Zeitpunkt fällig. 4. Die Gebühr ist unter Angabe des Verwendungszwecks durch Überweisung auf ein entsprechendes Konto des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel zu entrichten. Die Entrichtung der Gebühr ist durch einen…
…Indexzahl zu der für die Neufestsetzung maßgebenden Indexzahl zu berechnen, jedoch auf ganze zehn Euro kaufmännisch auf- oder abzurunden.(§24a Z 1 VwGG) Gebietskörperschaften sind von der Entrichtung der Gebühr befreit.(§ 24a Z 2 VwGG) Die Gebührenschuld entsteht im Zeitpunkt der Überreichung der Eingabe oder…
…Gebührenschuld der Z 1 lit.a im Zeitpunkt der Überreichung der Eingabe und wird mit diesem Zeitpunkt fällig. Die Gebühr ist unter Angabe des Verwendungszweckes durch Überweisung auf ein entsprechendes Konto des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien zu entrichten. Die Entrichtung der Gebühr…
…entsteht im Zeitpunkt der Überreichung der Eingabe; die Gebühr wird mit diesem Zeitpunkt fällig. (§ 17a Z 3 VfGG) Die Gebühr ist unter Angabe des Verwendungszweckes durch Überweisung auf ein entsprechendes Konto des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern zu entrichten. Die Entrichtung der Gebühr ist durch…
…Gebührenschuld entsteht im Zeitpunkt der Überreichung der Eingabe; die Gebühr wird mit diesem Zeitpunkt fällig. 4. Die Gebühr ist unter Angabe des Verwendungszwecks durch Überweisung auf ein entsprechendes Konto des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien zu entrichten. Die Entrichtung der Gebühr ist durch…
…Gebührenschuld entsteht im Zeitpunkt der Überreichung der Eingabe; die Gebühr wird mit diesem Zeitpunkt fällig. 4. Die Gebühr ist unter Angabe des Verwendungszwecks durch Überweisung auf ein entsprechendes Konto des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien zu entrichten. Die Entrichtung der Gebühr ist durch…
…dass die Eingabengebühr beim Beschwerdeführer einbringlich wäre. Die Bf. habe nach ihrem Vorbringen, in der Absicht eine Eingabengebühr zu entrichten, jeweils einige Tage nach Überreichung der Beschwerden 30 EUR unter Angabe einer Zahlenfolge und in einzelnen Fällen des Namens des Beschwerdeführers auf ein näher angeführtes…
…Namen der Beschwerdeführer Beschwerden an das BVwG gegen diese Bescheide. . [...] Die Bf. hatte lt. ihren Beschwerdevorbringen in den in den Beilagen angeführten Fällen in der Absicht eine Eingabengebühr iSd § 14 TP 6 GebG in der verordneten Höhe zu entrichten, jeweils einige Tage nach Überreichung der…
…Euro. 4. Die Gebührenschuld entsteht im Fall der Z 1 lit. a im Zeitpunkt der Überreichung der Eingabe, im Fall der Z 1 lit. b im Zeitpunkt des Einlangens der Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof,· die Gebühr wird mit diesen Zeitpunkten fällig . 5. Die Gebühr ist unter…
…Gebührenschuld entsteht im Zeitpunkt der Überreichung der Eingabe; die Gebühr wird mit diesem Zeitpunkt fällig. 4. Die Gebühr ist unter Angabe des Verwendungszwecks durch Überweisung auf ein entsprechendes Konto des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien zu entrichten. Die Entrichtung der Gebühr ist durch…
…Gebührenschuld entsteht im Zeitpunkt der Überreichung der Eingabe; die Gebühr wird mit diesem Zeitpunkt fällig. 4. Die Gebühr ist unter Angabe des Verwendungszwecks durch Überweisung auf ein entsprechendes Konto des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien zu entrichten. Die Entrichtung der Gebühr ist durch…
…Gebührenschuld entsteht im Zeitpunkt der Überreichung der Eingabe; die Gebühr wird mit diesem Zeitpunkt fällig. 4. Die Gebühr ist unter Angabe des Verwendungszwecks durch Überweisung auf ein entsprechendes Konto des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien zu entrichten. Die Entrichtung der Gebühr ist durch…
…Gebührenschuld entsteht im Zeitpunkt der Überreichung der Eingabe; die Gebühr wird mit diesem Zeitpunkt fällig. 4. Die Gebühr ist unter Angabe des Verwendungszwecks durch Überweisung auf ein entsprechendes Konto des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien zu entrichten. Die Entrichtung der Gebühr ist durch…