…erbl. Nichte BW übernommenen Passiva | € 3.471,70 gemäß § 155 AußStrG an Zahlungs statt überlassen. Mit Bescheid vom 17. März 2008 setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien für den Rechtsvorgang "Erwerb von Todes wegen nach ERBL **A**/07 vom 5. Oktober…
…gab ein Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft X bekannt, dass nunmehr ein Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft in Auftrag gegeben werde, um die Anspruchsvoraussetzungen auf ein Überlassung an Zahlungs statt zu begründen. Alle sonstigen Nachlassverbindlichkeiten würden als bevorrechtet anerkannt werden, sodass das BF einziger Nachlassgläubiger werde…
…des Verlassenschaftskurators im Betrag von 300,-- € sowie der oa. Passiva im jeweils angeführten Betrag an Zahlungs statt überlassen. Mit dem angefochtenen Bescheid setzte das Finanzamt die Grunderwerbsteuer mit 6.566,31 € fest, dabei ausgehend von den im angeführten Beschluss ausgewiesenen Passiven und Gebühren.…
…Beschwerde gemäß § 260 BAO zurückgewiesen werde. Zur Begründung führte es aus, es könnten einzelne (konkrete) Vermögensobjekte mit Gerichtsbeschluss überlassen werden, wenn in einer Verlassenschaftssache die Beschlussfassung über eine Abtuung armutshalber (§ 153 AußStrG) oder Überlassung an Zahlungsstatt (§ 154 AußStrG) erfolgte. Über die betreffenden, im Gerichtsbeschluss genannten…
…festgestellt, dass die Verlassenschaft nach der Bf mit einem Betrag von 4.340,09 Euro überschuldet ist. Mit den Aktiva wurden die Gebühr des Gerichtskommissärs und ein Teil der vom Sohn getragenen Bestattungskosten abgedeckt (Überlassung an Zahlungsstatt gemäß § 154 AußStrG). Da keine Einantwortung stattgefunden hat…
…vom 14.Sept.2018 und einem zugehörigen Überweisungsauftrag v. 1.Okt 2018, ein Beschluss des BG Z vom 12.Dez 2013 im Verlassenschaftsverfahren der am xx.Mai 2013 verstorbenen Anneliese Maria XY (Schwester der Bf) betreffend Überlassung an Zahlungsstatt an die Bf (§§ 154f AußStrG) übermittelt…
…§ 264 BAO die Vorlage an das Bundesfinanzgericht, die am 15.1.2016 erfolgte. Am ***Sterbedatum Bf1*** verstarb der Beschwerdeführer. Laut Auskunft des zuständigen Bezirksgerichtes Meidling wurde keine Erbantrittserklärung hinsichtlich der Verlassenschaft abgegeben. Das Verfahren wurde nach § 154 AußStrG durch Überlassung an Zahlungsstatt beendet. Der ruhende…
…eines Geschäftsanteils, eines PKW (Baujahr 1992) und eines Traktors (Baujahr 19977) nach ***1*** und Gerichtskommissionsgebühren in Höhe von € 110,16 sowie ein Beschluss über die Überlassung an Zahlungsstatt, woraus sich betreffend ***2*** Nachlassaktiva in Höhe von € 4.878,29 und Gerichtskommissionsgebühren in Höhe…
…10 ObS 133/92, EvBl 1993/112). Der Beschluss über die Überlassung an Zahlungsstatt stellt keinen Erwerbstitel für die Erbschaft dar, sondern nur für die im Beschluss bezeichneten einzelnen Bestandteile und führt zur Einzelrechtsnachfolge. Allfällige abgabenrechtliche Verpflichtungen und Ansprüche des Erblassers können nicht im Weg…
…2021 verstorbenen. Mit Beschluss gem. § 154 AußStrG vom 25. Juni 2021 wurden der Bf. die Aktiva der Verlassenschaft an Zahlungsstatt überlassen. Des Weiteren wurde die Bf. darin ermächtigt, Anträge beim Finanzamt (insbesondere den Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung) alleine zu stellen. Die Beschwerde wird damit begründet, dass…
…Witwer die Nachlassguthaben auf Abschlag der Ersatzforderung für bezahlte Begräbniskosten etc. an Zahlungs statt überlassen wurden - zur Tragung der (im Nachlass nicht gedeckten) Kosten des Begräbnisses seiner Ehegattin. Der Verwaltungsgerichtshof hat im zitierten Erkenntnis auch ausgesprochen, es entspreche - wie die in diesem Verfahren belangte Behörde…
…31 Euro gegen Bezahlung eines Teils der Passiva, der Bestattungskosten und der unbelegten Nebenspesen, iHv 3.113,60 Euro an Zahlungsstatt überlassen - die Summe der Passiva betrug 20.242,78 Euro wobei das ho. Finanzamt davon ausgeht, dass dieser Betrag ausschließlich oder großteils mit den…
…2021 vom 5. Mai 2022 aufgehoben. Begründend wurde ausgeführt, falls in einer Verlassenschaftssache die Beschlussfassung über eine Abtuung armutshalber (§ 153 AußStrG) oder Überlassung an Zahlungsstatt (§ 154 AußStrG) erfolge, einzelne (konkrete) Vermögensobjekte mit Gerichtsbeschluss überlassen werden würden können. Über die betreffenden, im Gerichtsbeschluss genannten, Vermögensgegenstände könne…
…beginne mit der Vertretungsvorsorge, die in § 156 AußStrG geregelt ist. Davor finden sich die Bestimmungen über das Vorverfahren. Zu diesem Vorverfahren gehört auch die Überlassung an Zahlungs statt (zB. § 153 AußStrG). Vor der Annahme durch den Erben wird die Verlassenschaft so betrachtet, als wenn sie…
…von 1.752,58 € gemäß § 154 f AußStrG an Zahlungsstatt überlassen. Die Überlassung an Zahlungsstatt erfolgte auf Grund des Antrages der Bf. im Hinblick darauf, dass sämtliche für eine Überlassung an Zahlungsstatt geforderten Voraussetzungen gegeben waren. Die Bf. hatte zunächst Ausgaben für folgende Begräbniskosten…
…wichtigste Kriterium für die Beurteilung der Angemessenheit stellt das Vermögen des Erblassers dar. Die Kosten eines einfachen Begräbnisses sind im Nachlasskonkurs nach § 46 Abs. 1 Z 7 KO als Masseforderungen bevorrechtigt. Dies gilt auch für die Überlassung an Zahlungsstatt, weil § 154 AußStrG, BGBL. I Nr…
…der offenen Forderung habe durch Überlassung des Nachlasses an Zahlungsstatt ersetzt werden können, weshalb dafür nach Auffassung des Berufungswerbers keine Grunderwerbsteuer anfallen könne. Mit Berufungsvorentscheidung vom 25. November 2008 wurde die Berufung mit der Begründung abgewiesen, dass bei Leistungen an Erfüllung statt als Gegenleistung jener…
…| S | a) Bargeld in Höhe von | 20.000,- | b) Kommanditanteil an der Firma B. &CO KG wertlos | -,- | zusammen | 20.000,- dem erblichen Sohn P.B. auf Abschlag der von ihm bezahlten Begräbniskosten an Zahlungsstatt überlassen wird. Am 22…
…des bürgerlichen Rechts gelten, ist der ruhende Nachlass auch Adressat von Bescheiden (VwGH 09.09.2015, Ro 2014/16/0031). Bei der Überlassung des Nachlassvermögens an Zahlungs Statt gemäß § 154 AußStrG unterbleibt eine Einantwortung und es findet somit keine Gesamtrechtsnachfolge statt. Der Zustand des ruhenden…
…Nachlass der Frau TS ihrem Sohn FG an Zahlungsstatt überlassen, sodass keine Einbringungsmöglichkeiten gegenüber dem (nicht vertretenen) Nachlass bestehen. Mangels Einantwortung gibt es auch keinen Gesamtsrechtsnachfolger auf den die Pflichten übergegangen sind. Bei der Überlassung des Nachlassvermögens an Zahlungsstatt dauert daher der Zustand der ruhenden…