…nicht vor, wenn ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird (vgl. Doralt, EStG9, § 16 Tz 173). Bei einer Fahrtätigkeit - wie im vorliegenden Fall als ÖBB-Zugbegleiter - gilt dies aber für das ständig befahrene Linien-/Schienenetz bzw. das regelmäßig bereiste Einsatzgebiet schlechthin (vgl. Doralt, EStG9, § 16…
…weiteren) Mittelpunkt der Tätigkeit begründen würde, wenn die Fahrtätigkeit innerhalb des von einem Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber ständig befahrenen Liniennetzes oder Schienennetzes erfolgen würde (z.B. Lokführer oder Zugbegleiter der ÖBB, Kraftfahrer eines Autobusliniendienstes und zwar hinsichtlich des gesamten Netzes, das vom jeweiligen Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber…
…weiteren) Mittelpunkt der Tätigkeit begründen würde, wenn die Fahrtätigkeit innerhalb des von einem Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber ständig befahrenen Liniennetzes oder Schienennetzes erfolgen würde (z.B. Lokführer oder Zugbegleiter der ÖBB, Kraftfahrer eines Autobusliniendienstes und zwar hinsichtlich des gesamten Netzes, das vom jeweiligen Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber…
…nicht vor, wenn ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird (vgl. Doralt, EStG9, § 16 Tz 173). Bei einer Fahrtätigkeit - wie im vorliegenden Fall als ÖBB-Zugbegleiter - gilt dies aber für das ständig befahrene Linien-/Schienenetz bzw. das regelmäßig bereiste Einsatzgebiet schlechthin (vgl. Doralt, EStG9, § 16…
…Fahrzeuges einen (weiteren) Mittelpunkt der Tätigkeit, wenn die Fahrtätigkeit innerhalb des von einem Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber ständig befahrenen Liniennetzes oder Schienennetzes erfolgt (z.B. Lokführer oder Zugbegleiter der ÖBB, Kraftfahrer eines Autobusliniendienstes und zwar hinsichtlich des gesamten Netzes, das vom jeweiligen Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber betrieben…
…Fahrzeuges einen (weiteren) Mittelpunkt der Tätigkeit begründe, wenn die Fahrtätigkeit innerhalb des von einem Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber ständig befahrenen Liniennetzes oder Schienennetzes erfolge (zB Lokführer oder Zugbegleiter ÖBB, Kraftfahrer eines Autobusliniendienstes und zwar hinsichtlich des gesamten Netzes, das vom jeweiligen Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber betrieben werde…
…Werbungskosten." Diesem Ersuchen ist der Berufungswerber nur teilweise nachgekommen. Mit elektronischer Post vom 21. Juli 2009 teilte er mit: "Ich bin als Zugbegleiter bei den ÖBB PV AG beschäftigt. Meine Dienstantrittsstelle Payerbach - Reichenau. Eine Dienstschicht schaut ungefähr so aus: Reiseverlauf | Dienstbeginn in Payerbach…
…weiteren) Mittelpunkt der Tätigkeit begründen würde, wenn die Fahrtätigkeit innerhalb des von einem Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber ständig befahrenen Liniennetzes oder Schienennetzes erfolgen würde (z.B. Lokführer oder Zugbegleiter der ÖBB, Kraftfahrer eines Autobusliniendienstes und zwar hinsichtlich des gesamten Netzes, das vom jeweiligen Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber…
…bildet gemäß Rz 309 LStR das Fahrzeug, wenn die Fahrtätigkeit innerhalb des von einem Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber ständig befahrenen Liniennetzes oder Schienennetzes erfolgt (zB. Lokführer oder Zugbegleiter der ÖBB, Kraftfahrer eines Autobusliniendienstes und zwar hinsichtlich des gesamtens Netzes, das vom jeweiligen Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber betrieben…
…Fall den Erfahrungen des täglichen Lebens". Dieses Argument überzeugt nicht, weil dem Bw. im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Zugbegleiter der ÖBB (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) in den Streitjahren das große Pendlerpauschale gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 lit. c EStG 1988 gewährt und dem…
…bleibenden Routen ähnlich einem Linienverkehr erfolgt (zB Zustelldienst, bei dem wiederkehrend dieselben Zielorte angefahren werden), die Fahrtätigkeit innerhalb des von einem Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber ständig befahrenen Liniennetzes oder Schienennetzes erfolgt (zB Lokführer oder Zugbegleiter der ÖBB, Kraftfahrer eines Autobusliniendienstes und zwar hinsichtlich des gesamten Netzes…
…da die Fahrtätigkeit innerhalb des von einem Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber ständig befahrenen Schienennetzes erfolgte. Dies entspreche der geltenden Praxis im Hinblick auf Lokführer oder Zugbegleiter der ÖBB oder Kraftfahrer eines Autobusliniendienstes und zwar hinsichtlich des gesamten Netzes, das vom jeweiligen Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber betrieben werde…
…wiederkehrend die selben Zielorte angefahren werden), bzw. wenn die Fahrtätigkeit innerhalb des von einem Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber ständig befahrenen Liniennetzes oder Schienennetzes erfolgt (zB Lokführer oder Zugbegleiter der ÖBB, Kraftfahrer eines Autobusliniendienstes und zwar hinsichtlich des gesamten Netzes, das von jeweiligen Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber betrieben…
…von den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten keine Kenntnis hätte. Die Lohnsteuerrichtlinie L 309 würde zwar normieren, dass für die Lokführer und Zugbegleiter der ÖBB das gesamte Schienennetzes einen Mittelpunkt der Tätigkeit darstelle, doch dies könne nicht dahingehend ausgelegt werden, dass der Berufungswerber im gesamten Bundesgebiet die…
…bleibenden Routen ähnlich einem Linienverkehr erfolgt (zB Zustelldienst, bei dem wiederkehrend dieselben Zielorte angefahren werden) oder die Fahrtätigkeit innerhalb des von einem Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber ständig befahrenen Liniennetzes oder Schienennetzes erfolgt (zB Lokführer oder Zugbegleiter der ÖBB, Kraftfahrer eines Autobusliniendienstes und zwar hinsichtlich des gesamten…
…z.B. Lokführer oder Zugbegleiter der ÖBB, Kraftfahrer eines Autobusliniendienstes und zwar hinsichtlich des gesamten Netzes, das vom jeweiligen Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber betrieben wird). Im vorliegenden Fall erfolgt die Fahrtätigkeit innerhalb des von einem Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber (ÖBB) ständig befahrenen Schienennetzes als Lokführer. Damit wird…
…Routen ähnlich einem Linienverkehr erfolgt (zB Zustelldienst, bei dem wiederkehrend die selben Zielorte angefahren werden) oder - die Fahrtätigkeit innerhalb des von einem Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber ständig befahrenen Liniennetzes oder Schienennetzes erfolgt (zB Lokführer oder Zugbegleiter der ÖBB, Kraftfahrer eines Autobusliniendienstes und zwar hinsichtlich des gesamten…
…Routen ähnlich einem Linienverkehr erfolgt (zB Zustelldienst, bei dem wiederkehrend die selben Zielorte angefahren werden) oder die Fahrtätigkeit innerhalb des von einem Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber ständig befahrenen Liniennetzes oder Schienennetzes erfolgt (zB Lokführer oder Zugbegleiter der ÖBB, Kraftfahrer eines Autobusliniendienstes und zwar hinsichtlich des gesamten…
…entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber, er ist "Zugbegleiter", machte mit seiner Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2008 (unter anderem) Reisekosten in Höhe von 2.090,35 Euro als Werbungskosten geltend gemacht. Diesen Antrag hat das Finanzamt mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid mit…
…dies verneint und meint, es würde ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet, da das Einsatzgebiet bei ÖBB-Bediensteten das gesamte Schienennetz sei, so sei das nicht richtig. Der Berufungswerber würde nicht als LOK-Führer oder Zugbegleiter arbeiten, der regelmäßig dieselben Strecken anfährt. Er hätte auch…