…30.01.2023 darauf berufen hätte. Mangels korrekter Zustellung wäre das Strafverfahren daher nie eingeleitet worden. Gleichzeitig wurde ein Verkürzungszuschlag gem. § 30a FinStrG beantragt. Zur eingebrachten Selbstanzeige brachte der Bf vor, dass diese sehr wohl rechtzeitig eingebracht worden wäre, weil im Vorhalt vom 09.12…
…Kraftfahrzeugsteuer und/oder der Umsatzsteuer beantrage ich die Verhängung eines Verkürzungszuschlages iHv 10% des Abgabenbetrages gem. § 30a FinStrG. Auf die Erhebung eines Rechtsmittels gegen die Festsetzung der Abgabenerhöhung wird verzichtet. …" Nach Durchsicht der Niederschrift wurden die gemachten Angaben von der Bf mit ihrer Unterschrift…
1. Allgemeines Gemäß § 30a FinStrG sind die Abgabenbehörden berechtigt, eine Abgabenerhöhung iHv 10% bzw. 15% (Verkürzungszuschlag) der im Zuge einer abgabenrechtlichen Überprüfungsmaßnahme festgestellten Nachforderungen festzusetzen, sofern die Voraussetzungen hierfür gegeben sind und kein Ausschlussgrund vorliegt. Solche Überprüfungen können sowohl im Innen- als auch im Außendienst…
…2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 1. September 2022 betreffend Abweisung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Beantragung eines Verkürzungszuschlages nach § 30a FinStrG, Steuernummer ***BF1StNr1*** in nichtöffentlicher Sitzung vom 25.5.2023 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß …
…2.2022 über die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Verkürzungszuschlages gem. § 30a FinStrG informiert worden sein. Der in der Schlussbesprechung ebenfalls anwesende steuerliche Vertreter der ***Bf1*** muss die Diskussion um den Verkürzungszuschlag ebenfalls zumindest mitverfolgt haben. Auch wird diesbezüglich wohl von der Prüferin auch dahingehend befragt…
…vom 30.10.2014 zu St.Nr. 000 über die Abweisung eines Antrages auf Festsetzung eines Verkürzungszuschlages gemäß § 30a FinStrG zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…Oktober 2016 über die Zurückweisung eines Antrages gemäß § 30a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben und der angefochtene Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg als Finanzstrafbehörde vom 25. Oktober 2016 wegen sachlicher Unzuständigkeit der Finanzstrafbehörde ersatzlos aufgehoben. Eine Revision…
…November 2013, über die Abweisung eines Antrages auf Festsetzung eines Verkürzungszuschlages nach § 30a FinStrG zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 4…
…vor, weil die Abgabenerhöhung nach § 30a FinStrG keinen strafrechtlichen Charakter hat und sich die vorliegende Beschwerde gegen die Nichtverhängung des (beantragten) Zuschlages richtet. Der in Artikel 50 der Charta aufgestellte Grundsatz ne bis in idem wurde im vorliegenden Fall nicht verletzt. Abgabenerhöhungen sind keine Strafe…
…vorgelegene Unzulässigkeit der Festsetzung einer Abgabenerhöhung nach § 108 Abs. 1 ZollR-DG (wegen materieller Derogation) ist mit Inkrafttreten des geänderten § 30a Abs. 5 FinStrG idF BGBl. I Nr. 14/2013 am 12. Jänner 2013 weggefallen. Nach der nunmehr vorliegenden Sach- und Rechtslage erweist sich somit…
…vorgelegene Unzulässigkeit der Festsetzung einer Abgabenerhöhung nach § 108 Abs. 1 ZollR-DG ( wegen materieller Derogation) ist mit Inkrafttreten des geänderten § 30a Abs. 5 FinStrG idF BGBl. I Nr. 14/2013 am 12. Jänner 2013 weggefallen. Nach der nunmehr vorliegenden Sach- und Rechtslage erweist sich somit…
…für die in Abs. 5 genannten Fälle lediglich eine Abgabenerhöhung nach § 30a FinStrG ausschließen wollte. § 30a Abs. 5 FinStrG soll daher im Lichte dieser Judikatur des VwGH klarer formuliert werden." Für das nach dem aufhebenden Erkenntnis des VwGH vom 29. Mai 2013, 2012/16/0032…
…5 FinStrG spricht deutlich und keinen Zweifel offen lassend davon, dass die Festsetzung einer Abgabenerhöhung im Zusammenhang mit Zöllen und mit Abgaben, die von den Zollämtern zu erheben sind, unzulässig ist. Davon ausgenommen wird ausdrücklich die Abgabenerhöhung nach § 108 Abs. 2 ZollR-DG. § 30a Abs…
…5 FinStrG spricht deutlich und keinen Zweifel offen lassend davon, dass die Festsetzung einer Abgabenerhöhung im Zusammenhang mit Zöllen und mit Abgaben, die von den Zollämtern zu erheben sind, unzulässig ist. Davon ausgenommen wird ausdrücklich die Abgabenerhöhung nach § 108 Abs. 2 ZollR-DG. § 30a Abs…
…5 FinStrG spricht deutlich und keinen Zweifel offen lassend davon, dass die Festsetzung einer Abgabenerhöhung im Zusammenhang mit Zöllen und mit Abgaben, die von den Zollämtern zu erheben sind, unzulässig ist. Davon ausgenommen wird ausdrücklich die Abgabenerhöhung nach § 108 Abs. 2 ZollR-DG. § 30a Abs…
…5 FinStrG spricht deutlich und keinen Zweifel offen lassend davon, dass die Festsetzung einer Abgabenerhöhung im Zusammenhang mit Zöllen und mit Abgaben, die von den Zollämtern zu erheben sind, unzulässig ist. Davon ausgenommen wird ausdrücklich die Abgabenerhöhung nach § 108 Abs. 2 ZollR-DG . § 30a Abs…
…des Verwaltungsgerichtshofes vom 27.9.2012, 2012/16/0090, wonach sich aus dem seit 1.1.2011 in Geltung stehenden und im Entscheidungszeitpunkt anzuwendenden § 30a FinStrG ergäbe, dass die Festsetzung einer Abgabenerhöhung nach § 108 Abs.1 ZollR-DG rechtswidrig sei, sodass zumindest diese Abgabenart im…
…FVwGG 2012, BGBl. I 2013/14; § 265 Abs.1s FinStrG) : § 30a. ... (5) Die Festsetzung der Abgabenerhöhung ist im Zusammenhang mit Zöllen und mit Abgaben, die von den Zollämtern zu erheben sind, unzulässig. In diesen zwei Versionen bezieht sich die ältere auf (irgend-)eine Abgabenerhöhung, die…
…zum Anlass genommen, mit BGBl I 2013/14 (Finanzverwaltungsgerichtsbarkeitsgesetz-FVwGG 2012) § 30a Abs 5 FinStrG wie folgt zu ändern: „Die Festsetzung der Abgabenerhöhung ist im Zusammenhang mit Zöllen und mit Abgaben, die von den Zollämtern zu erheben sind, unzulässig.“ In den ErläutRV 2007 BlgNR 24…
…104/2010, dem Finanzstrafgesetz der § 30a eingefügt worden sei. Diese mit 1. Jänner 2011 in Kraft getretene Verfahrensbestimmung derogiere als lex posterior der Bestimmung des § 108 Abs. 1 ZollR-DG. Somit sei ab Inkrafttreten des § 30a FinStrG die Festsetzung einer Abgabenerhöhung nach § 108 Abs. 1…