…Abgabenfestsetzungsverfahrens handelt. Die verfahrensgegenständliche Zahlungsaufforderung ist weder als Bescheid bezeichnet noch spricht sie rechtsverbindlich über den ihr zu Grunde liegenden Abgabenanspruch ab, sie verweist vielmehr auf einen bereits bestehenden Rückstand und stellt somit auch keinen rechtsmittelfähigen Bescheid dar. Der Verwaltungsgerichtshof vertritt in ständiger Rechtsprechung die…
…ist. Der Bescheid ist an den anwesenden Inhaber des in Beschlag zu nehmenden Gegenstandes bei der Beschlagnahme zuzustellen; ist der Inhaber nicht anwesend, so ist der Bescheid nach § 23 Zustellgesetz zu hinterlegen. Damit ist klargestellt, dass eine Beschlagnahmeanordnung mit (rechtsmittelfähigem) Bescheid zu erfolgen hat. Dieser…
…Darstellung des für die Aussetzung in Betracht kommenden Betrages. Rz 471: Unterbleibt in den Fällen des § 85 Abs. 2 BAO die fristgerechte Behebung der Mängel eines Aussetzungsantrages, so ist ein (rechtsmittelfähiger) Bescheid zu erteilen, mit dem ausgesprochen wird, dass der Antrag als zurückgenommen gilt. Gemäß …
…das Erfordernis einer Antragstellung hingewiesen werden soll. Durch die erneute Antragstellung wird das dann rechtsmittelfähige Verfahren erst in Gang gesetzt. Insofern erwächst einem Beihilfenbezieher aus einer Einstellungsmitteilung kein verfahrensrechtlicher oder sachrechtlicher Nachteil. Wenn auf die höchstgerichtliche Judikatur zum Thema Bescheiderlassung hingewiesen wird, ist zu bedenken…
…1 BAO (Bundesabgabenordnung) eine Beschwerde auch zurückzuweisen, wenn - wie im gegenständlichen Fall - kein rechtsmittelfähiger Bescheid vorliegt. Gemäß § 93 Abs. 2 BAO, BGBl. Nr. 194/1961 idgF, ist jeder Bescheid ausdrücklich als solcher zu bezeichnen, er hat den Spruch zu enthalten und in diesem die Person…
…wird festgestellt, dass damit der Rückzahlungsantrag vom 9. Februar 2009, über den gemäß § 92 Abs. 1 lit. b BAO im Falle der nicht antragsgemäßen Entsprechung zwingend mittels - rechtsmittelfähigen - Bescheides abzusprechen ist, noch unerledigt ist. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 6. November 2009
…65 Abs. 1 und 5). Wie das Finanzamt zutreffend ausgeführt hat, ist der Rückstandsausweis eine öffentliche Urkunde über den Bestand und die Vollstreckbarkeit einer Abgabenschuld, aber kein rechtsmittelfähiger Bescheid. Die sich ausdrücklich gegen den Rückstandsausweis richtende Beschwerde ist daher gemäß § 260 Abs.1 lit. a…
…24. März 2005 erließ das Finanzamt einen Zurückweisungsbescheid mit der Begründung, dass eine Buchungsmitteilung kein rechtsmittelfähiger Bescheid im Sinne des § 92 Bundesabgabenordnung sei. Die gegen diesen Bescheid eingebrachte Berufung, deren Inhalt mangels Relevanz für die Entscheidung nicht wiedergegeben wird, wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 8. Februar…
…bereits rechtsmittelfähiger Bescheid ergangen. Die dem Beschuldigten in weiterer Folge am 20. April 2012 zugestellte schriftliche Ausfertigung ist eben eine solche und kein eigener schriftlicher Bescheid, welcher etwa ein eigenes Approbationsdatum zu tragen hätte. Im Übrigen wäre auch der Umstand eines fehlenden Bescheiddatums ohne Belang…
…verfahrensgegenständliche Zahlungsaufforderung vom 15.11.2018 sei weder als Bescheid bezeichnet noch spreche sie rechtsverbindlich über den ihr zu Grunde liegenden Abgabenanspruch ab, sie verweise vielmehr auf einen bereits bestehenden Rückstand und stelle somit auch keinen rechtsmittelfähigen Bescheid dar. Die dagegen erhobene Beschwerde vom 23…
…3.2. Wären Bescheide über erlassene Zahlungsstopps nach § 34 Abs. 1 LSD-BG rechtsmittelfähig, wäre wohl auch eine dagegen gerichtete Beschwerde des Arbeitgebers (Auftragnehmers) bzw. Überlassers (hier des Beschwerdeführers) zulässig gewesen, weil mit einem derartigen Bescheid auch wesentlich in seine Rechtssphäre eingegriffen wurde (vgl. z…
…einschließlich der Vertretung vor den Verwaltungsgerichten (…).” Demnach sei auch dieser „Tatbestand“ rechtswidrig. Zudem wäre ein Bescheid über die Verweigerung der Akteneinsicht nicht erlassen worden. Es werde daher beantragt, die Rechtswidrigkeit der Amtshandlungen a) Amtshandlung „auf dem Bauvorhaben“ der A-GmbH auf der Baustelle in…
…verspätet zurückzuweisen. Der Vollständigkeit halber ist darauf zu verweisen, dass die Erledigung des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde I. Instanz vom 7. Jänner 2004 - mit welcher lediglich eine Reduzierung des strafbestimmenden Wertbetrag bekannt gegeben wurde - nicht als (rechtsmittelfähiger) "Bescheid" angesehen werden kann: Gemäß § 83 Abs. 2…
…Bescheides, wenn das Strafverfahren wegen Verdachts eines vorsätzlichen Finanzvergehens, ausgenommen einer Finanzordnungswidrigkeit, eingeleitet wird." in das Finanzstrafgesetz und mit FinStrG-Nov 2010, BGBl I 2010/104 gültig ab 1.1.2011 verlor dieser Bescheid eine Überprüfungsmöglichkeit im Beschwerdeverfahren. Welche Beschuldigtenrechte soll ein nicht rechtsmittelfähiger Bescheid…
…bewilligten Ratenzahlung erst erfolgen, nachdem über die Aufhebung der Ratenzahlung rechtsmittelfähig entschieden worden sei. Eine solche Entscheidung sei aber nicht ergangen. Die Pfändung der Pensionsansprüche der Bw. sei daher unzulässig gewesen. Der Bw. seien für die Ratenzahlungen bescheidmäßig keine Zinsen vorgeschrieben worden. Auch deswegen und…
…das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren. Der Rückstandsausweis wäre eine öffentliche Urkunde über den Bestand und die Vollstreckbarkeit einer Abgabenschuld; er wäre aber kein rechtsmittelfähiger Bescheid (VfGH 9.12.1986, B 856/86). Nach den vorliegenden Aktenunterlagen hätte das Finanzamt am 11. Oktober 2007 einen Rückstandsausweis…
…darüber informiert, dass im Jänner 2010 ein rechtsmittelfähiger Bescheid über die Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld für die Jahre 2002 und 2003 für Kd_ ergehen werde. Mit Schreiben vom 27.12.2009 erklärte der Bw., er könne für eine Rückzahlung der Zuschüsse nicht herangezogen werden…
…Der Rückstandsausweis ist Exekutionstitel für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren. Der Rückstandsausweis ist eine öffentliche Urkunde über den Bestand und die Vollstreckbarkeit einer Abgabenschuld; er ist aber kein rechtsmittelfähiger Bescheid (VfGH 9.12.1986, B 856/86). Der Rückstandsausweis ist Exekutionstitel für das finanzbehördliche Vollstreckungsverfahren.…
…sei. Rückstandsausweise bildeten als Exekutionstitel die Grundlage der finanzbehördlichen Vollstreckung. Sie seien zwar öffentliche Urkunden über Bestand und Vollstreckbarkeit von Abgabenschulden, aber keine rechtsmittelfähigen Bescheide. In dem als Berufung gewerteten Antrag vom 12. September 2008 auf Rückgewähr des grundlos vollstreckten Betrages sei eingewendet worden, dass…
…in der Berufung erwähnten Schreiben des Finanzamtes vom 25. Oktober 2000 noch zu ergänzen ist , dass dieses nur eine Mitteilung über die Einstellung der Familienbeihilfe und kein rechtsmittelfähiger Bescheid war. Von der Bw. wird nicht bestritten, dass sie dem Finanzamt die hauptberufliche Tätigkeit des Ehemannes…