…Rz 1410 f), hat auch die Mitunternehmerschaft auf den Zusammenschlussstichtag eine Steuerbilanz zu erstellen. Steuerlich endet mit dem Zusammenschlussstichtag ein (Rumpf)Wirtschaftsjahr für den übertragenden Mitunternehmer. Der Zusammenschlussstichtag begründet aber für die Mitunternehmerschaft kein abweichendes Wirtschaftsjahr, sondern führt nur zu einer Zwischenbilanz. Der Zwischenbilanzstichtag bedarf…
…98/16/0121 sei zum Eintritt des Rechtsnachfolgers in die verfahrensrechtlichen Positionen ergangen und enthalte keine Aussage über dessen generellen Eintritt in die bilanzsteuerrechtlichen Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers. Aus der Verpflichtung zur Buchwertfortführung sei keine Einheit der Rumpfwirtschaftsjahre des Rechtsvorgängers und des Rechtsnachfolgers ableitbar…
…UmgrStG (hier: Zusammenschluss zu einer neu gegründeten KEG unter Einbringung eines bestehenden Betriebes) nach den im vorangegangenen Rumpfwirtschaftsjahr erzielten Umsätzen oder aber - so das Finanzamt - nach den im bereits bestehenden und nunmehr eingebrachten Betrieb im gesamten vorangegangenen Kalenderjahr erzielten Umsätzen bemisst. Im Rahmen der betrieblichen…
…zu halten. Das erste Wirtschaftsjahr der Bw. begann mit Eintragung im Firmenbuch am 4. Feber 2000 und endete am 31. März 2000. Da das Unternehmen der Bw. neu gegründet wurde, ist das Wertpapierdeckungserfordernis am Ende des ersten (Rumpf)wirtschaftsjahres unter Anwendung des Gesetzeswortlautes Null, da…
…1 BAO). Regelmäßig sind somit einmal jährlich die Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens nach Art, Menge und Wert festzustellen. Enden in einem Kalenderjahr mehrere (Rumpf-)Wirtschaftsjahre, ist eine entsprechende Anzahl von Inventuren erforderlich. In Zusammenhang mit bloßen Ergebnisabgrenzungen ist jedoch nicht zu beanstanden, wenn dies aufbauend auf…
…übertragenden Kapitalgesellschaft die errichtete Personengesellschaft. Das steuerliche Ergebnis des letzten mit dem Umwandlungsstichtag endenden (Rumpf-)Wirtschaftsjahres der übertragenden Kapitalgesellschaft ist Grundlage für die letzte Einkommenszurechnung zur beteiligten Körperschaft. Rz 620a: War die übertragende Beteiligungskörperschaft das unterste Mitglied einer vertikal ausgerichteten Unternehmensgruppe, endet zwar für die…
…am Beginn des betreffenden Wirtschaftsjahres reduziert werden (also zB der 50-prozentige Wertpapierstand zum 31. Dezember 2002 bereits am Beginn des Wirtschaftsjahres 2003 auf 40% abgestockt werden). Ab dem Wirtschaftsjahr 2007 (bei Rumpfwirtschaftsjahren entsprechend früher) ist keine Wertpapierdeckung erforderlich. Kommt es im Wirtschaftsjahr 2002 (2003…
…sind einheitlich auf dasselbe, jeweilige (Rumpf-)Wirtschaftsjahr zu beziehen, für das die Zinsschranke angewendet wird (§ 12a Abs. 1 erster Satz KStG 1988). Der Freibetrag von 3 Millionen Euro bezieht sich hingegen auf den Veranlagungszeitraum. Enden in einem Veranlagungszeitraum mehrere (Rumpf-)Wirtschaftsjahre, kann der Betrag von…
…3 aufgezählten Energieträger entfallenden Energieabgaben dergestalt, dass jeweils für ein volles Kalender- bzw. Wirtschaftsjahr entrichtete Energieabgaben vergütet werden, enthält aber keine Bestimmung für "Rumpf"-Kalender- bzw. "Rumpf"-Wirtschaftsjahre, somit für nicht volle 12 Monate umfassende Zeiträume. Für die Berechnung des Vergütungsbetrages sind die entstandenen Energieabgabenschuldigkeiten…
…einem abweichenden Wirtschaftsjahr 1.4.2022 bis 31.3.2023 ist der Veranlagungszeitraum also ebenfalls der Zeitraum von 1.4.2022 bis 31.3.2023. Die Quotenregelung gemäß § 134a BAO ist erstmals für die Veranlagung jenes Kalenderjahres anwendbar, in dem ein (abweichendes) (Rumpf-)Wirtschaftsjahr nach…
…über Vorgruppenverluste von 50.000. Der gemeine Wert der Beteiligung der E-GmbH an der G-GmbH beträgt zum 31.12.X7 450.000 (Buchwert 405.000). Mit dem Ablauf des 31.12.X7 endet für die E-GmbH das letzte Rumpfwirtschaftsjahr. Ein (positives) Einkommen…
…3 aufgezählten Energieträger entfallenden Energieabgaben dergestalt, dass jeweils für ein volles Kalender- bzw. Wirtschaftsjahr entrichtete Energieabgaben vergütet werden, enthält aber keine Bestimmung für "Rumpf"-Kalender- bzw. "Rumpf"-Wirtschaftsjahre, somit für nicht volle 12 Monate umfassende Zeiträume. Für die Berechnung des Vergütungsbetrages sind die entstandenen Energieabgabenschuldigkeiten…
…November 2004 in KSt-Akt, Dauerbelege) hat zur Folge, dass in die Veranlagung zur Körperschaftsteuer 2004 das Wirtschaftsjahr 1. April 2003 bis 31. März 2004 und das (Rumpf)Wirtschaftsjahr 1. April 2004 bis 31. Dezember 2004 einbezogen werden. Die Bw ist - wie auch aus dem…
…0306 hat der VwGH ausgesprochen, dass sich aus der Art der Berechnung der Energieabgabenvergütung ("Übersteigen" der Energieabgaben für ein "Kalenderjahr") für volle Kalenderjahre (Wirtschaftsjahre) bei der Berechnung der Energieabgabenvergütung für ein "Rumpf"-Kalenderjahr (Wirtschaftsjahr) - bei der wegen Fehlens einer Regelung gebotenen systematisch-teleologischen Interpretation -, ergibt…
…3 aufgezählten Energieträger entfallenden Energieabgaben dergestalt, dass jeweils für ein volles Kalender- bzw. Wirtschaftsjahr entrichtete Energieabgaben vergütet werden, enthält aber keine Bestimmung für "Rumpf"-Kalender- bzw. "Rumpf"-Wirtschaftsjahre, somit für nicht volle 12 Monate umfassende Zeiträume. Für die Berechnung des Vergütungsbetrages sind die entstandenen Energieabgabenschuldigkeiten…
…Entnahmen sind Einkommensverwendung). Die Gewinn erhöhende Kürzung der Kfz-Kosten 2005 um den geschätzten Privatanteil war überdies nur eine der Prüferfeststellungen hinsichtlich der Körperschaftsteuer für das (Rumpf-) Wirtschaftsjahr 2006 und wurde von der Bw weder dem Grunde noch der Höhe nach bestritten. Das Verfahren betreffend…
…oder 3 Betriebsausgabe und 12 Sonderausgabe). "Vorjahresgewinn" ist der steuerliche Gewinn des der Zuwendung unmittelbar vorangegangenen Wirtschaftsjahres, auch eines allfälligen Rumpfwirtschaftsjahres. Steuerliche Vorjahresverluste schließen einen Spendenabzug als Betriebsausgaben aus, ebenso können neu eröffnete Betriebe im ersten (Rumpf-)Wirtschaftsjahr noch keine als Betriebsausgaben absetzbare Zuwendungen iSd …
…ist, als ob der Vermögensübergang mit Ablauf des Umwandlungsstichtages erfolgt wäre. Ertragsteuerlich endet somit für die übertragende Kapitalgesellschaft mit Ablauf des Umwandlungsstichtages ihr letztes Wirtschaftsjahr. Die übertragende Kapitalgesellschaft wird mit dem Gewinn oder Verlust aller im Kalenderjahr des Umwandlungsstichtages endenden (Rumpf-) Wirtschaftsjahre letztmalig veranlagt (Walter…
…gemäß § 188 BAO vom 15. November 2011 betreffend die im Rahmen der OG im Rumpfwirtschaftsjahr Oktober bis Dezember 2010 erzielten Einkünfte der Praxisgemeinschaft ist unbestritten auch gegenüber dem Bf wirksam. Auch die Einkünfte von Personengesellschaften aus selbständiger Arbeit iSd § 22 EStG 1988 sind aber nach …
…nämlich der D., der X. und der E.. Diese Sacheinlage sei im Eigenkapitalevidenzkonto für das Jahr 2002, welches als Zeitraum das Rumpfwirtschaftsjahr vom 12. Dezember 2002 bis 31. Dezember 2002 umfasst habe, als Zugang am 18. Dezember 2002 (Datum des Sacheinlagevertrags) angesetzt worden. Seitens der…