…Neugründung - unter Wegdenken der Effekte aus der Investitionszuwachsprämie - eindeutig betriebswirtschaftlich sinnvoll sei. Da im gegenständlichen Fall jedoch keine "echte", sondern vielmehr eine "künstliche" Betriebsneugründung vorliege und die betriebswirtschaftliche Notwendigkeit nicht gegeben sei, lägen die Voraussetzungen für die Gewährung der Investitionszuwachsprämie zur Gänze nicht vor. Dieser…
…von € 19.553,00 und begründete die Differenz zum beantragten Betrag von € 44.950,00 damit, dass mit der Investitionszuwachsprämie nur "echte" Zusatzinvestitionen gefördert werden sollten. Da bei einem neu gegründeten Unternehmen kein Vergleich der durchschnittlichen Investitionshöhe der vorangegangenen Jahre möglich wäre, würde…
…in den neu gegründeten bzw. umgewidmeten Gesellschaften hohe Investitionszuwächse zu verzeichnen gewesen wären. Entsprechend der Meinung des Bundesministeriums für Finanzen sei in diesen Fällen der "echte" Investitionszuwachs zu ermitteln. Es hätte daher nach Ansicht der Finanzverwaltung eine Globalbetrachtung aller Leasinggesellschaften, die einen vergleichbaren Geschäftsgegenstand hätten…
…für den Fall der Ortsabwesenheit für den Geschäftsführer Poststücke entgegennehmen oder dringend benötigte Schriftstücke unterfertigen zu können. Eine echte Mitwirkungs- oder gar Entscheidungsbefugnis der GF-Frau war damit nicht verbunden. Der zwischenzeitig verstorbene GF-Mann und auch Herr E-Meister, ein weiterer Gesellschafter der Bf.…
…Gesetzes - HWG 2002, sei am 4. Oktober 2002 veröffentlicht worden. Es liege im konkreten Fall kein Zusammenhang zwischen der Betriebsneugründung im November 2001 und der Einführung einer IZPr im Herbst 2002 vor. Es sei nicht davon auszugehen, dass die Neugründung, unter Wegdenken der Effekte aus…
…wurde die Al. mit Sitz in An. gegründet. Gesellschafter sind H (Stammeinlage 490.000,00) und RF (Stammeinlage 10.000,00). Im Fragebogen anlässlich einer Betriebsneugründung (eingelangt beim Finanzamt D. am 19. Juni 1990) wird unter Punkt 15 angeführt, dass die A. nicht am anderen…
…vgl. Rz 85 f) verändert wurde; die die Betriebsführung innerhalb von 2 Jahren nach der Neugründung beherrschende Person (Betriebsinhaber) sich in den letzten 15 Jahren vor der Betriebsneugründung in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt hat. Rz 54: Bei einer Betätigung gemäß § 1 Abs. 1 Liebhabereiverordnung…
2.3. Änderung der Rechtsform (§ 2 Z 3 NeuFöG) Rz 82: Keine Neugründung liegt vor, wenn ein bereits existierender Betrieb bloß unter einer neuen Rechtsform geführt wird. Dies ist bspw. dann der Fall, wenn unter der neuen Rechtsform die für den konkreten Betrieb wesentlichen Betriebsgrundlagen…
…Forderungen und Verbindlichkeiten. Werden die Betriebsräumlichkeiten gepachtet und die Einrichtung inkl. Geschirr und Geräte erworben, dann werden bereits bestehende Betriebsgrundlagen übernommen bzw. weitergeführt und somit die Voraussetzungen einer Betriebsneugründung nicht erfüllt (vgl. VwGH 19.09.1995, 95/14/0038). Eine begünstigte Betriebsübertragung kann jedoch vorliegen.
…durchgeführten Betriebseröffnung erfolgt, ist die Neugründung iSd NeuFöG verwirklicht. Durch die bloße Gewerbeanmeldung oder die Eintragung in das Firmenbuch ist mangels "werbend nach außen in Erscheinung treten" noch keine Betriebsneugründung bewirkt. Rz 91: Nicht maßgebend ist der Zeitpunkt des Beginnes der internen Vorbereitungsmaßnahmen, sowie der…
2.5. Betriebserweiterung (§ 2 Z 5 NeuFöG) Rz 85: Kommt es zu einer Erweiterung eines neu gegründeten Betriebes um bereits bestehende andere Betriebe oder Teilbetriebe, stehen die Befreiungen weder für den neu gegründeten noch für den damit verbundenen Betrieb zu. Relevant sind nur Veränderungen im…
7.4. Wechsel in der Person des Betriebsinhabers (§ 5a Abs. 1 Z 1 NeuFöG) Rz 173: Ein Wechsel in der Person des Betriebsinhabers (siehe Rz 71) in Bezug auf einen bereits existierenden Betrieb liegt vor, wenn die für den konkreten Betrieb wesentlichen Betriebsgrundlagen übertragen werden…
7.3. Änderung der Rechtsform Rz 172: Vergleiche auch die Ausführungen in Rz 82 f. Wird bloß die Rechtsform geändert, unter der ein Betrieb geführt wird, liegt keine Betriebsübertragung vor. Eine solche bloße Änderung der Rechtsform in Bezug auf einen bereits existierenden Betrieb ist dann…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden, Hofrat Dr. Erwin Csaszar, dem sonstigen hauptberuflichen Mitglied, Hofrat Mag. Kurt Lorenz, und die weiteren Mitglieder, Dr. Raimund Brandl, Arbeiterkammer Burgenland, und KommR Dkfm. August Tree, Wirtschaftskammer Wien, über die Berufungen der Bw, vertreten durch Cabjolsky & Otto…
4. Erklärung der Neugründung (§ 4 NeuFöG) Rz 94: Die Erklärung der Neugründung hat mit dem Formular NeuFö 2 (bei Inanspruchnahme einer Behörde bis 31.12.2012: NeuFö 1) zu erfolgen. Dieser amtliche Vordruck ist bei den gesetzlichen Berufsvertretungen, bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, bei…
…durch einen Umgründungsvorgang - stellt keine Neugründung dar." § 2 NeuFöG erfasst damit nicht Fälle wirtschaftlich notwendiger Umstrukturierungen, sondern ist auf Betriebsneugründungen beschränkt, die erstmals betriebliche Strukturen schaffen (vgl VwGH 29.5.2018, Ro 2017/15/0020). Der Betriebsbegriff des NeuFöG und der Neugründungs-Förderungsverordnung steht im…
8. Zeitpunkt der Betriebsübertragung (§ 5a Abs. 2 Z 1 NeuFöG) Rz 192: Als Kalendermonat der Übertragung gilt jener, in dem der neue Betriebsinhaber erstmals nach außen werbend in Erscheinung tritt, dh. wenn die Betriebsführungsgewalt auf ihn übergegangen ist (vgl. VwGH 24.04.2002, 99/16…
…Ro 2017/15/0020, zusammenfassend aus, dass sich § 2 NeuFöG auf Betriebsneugründungen beschränkt, die erstmals betriebliche Strukturen schaffen. Der Betriebsbegriff der angeführten Normen steht im Einklang mit der steuerrechtlichen Begriffsbestimmung eines Betriebes. Es sind daher Literatur und Rechtsprechung zu § 24 EStG 1988 als Auslegungshilfe heranzuziehen…
…und Verbindlichkeiten. Werden die Betriebsräumlichkeiten gepachtet und die Einrichtung inkl. Geschirr und Geräte erworben, dann werden bereits bestehende Betriebsgrundlagen übernommen bzw. weitergeführt. In diesem Fall kann eine begünstigte Betriebsübertragung vorliegen. Die Voraussetzungen einer Betriebsneugründung sind nicht erfüllt (vgl. VwGH 19.09.1995, 95/14/0038).
6. Förderung der Betriebsübertragung (§ 5a NeuFöG) Rz 141: Zur Förderung der Übertragung von Betrieben werden nach § 5a Abs. 2 Z 1 und 2 NeuFöG nicht erhoben: | § 5a Abs. 2 Z 1 iVm § 1 Z 1 NeuFöG | Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben für die durch die…