…Da aber aus der entgeltlichen Überlassung an ihn wieder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung resultieren würden, ist nicht erkennbar, welche Funktion die zwischengeschaltete Personengesellschaft haben soll. Naheliegend wäre vielmehr gewesen, dass der Kommanditist und Arzt die Liegenschaft in eigenem Namen anschafft und das darauf befindliche…
…und auch keine Börsenmaklerkonzession. Ein Auftreten gegenüber Wertpapierkäufern oder Verkäufern ist nicht direkt erfolgt, sondern lediglich über zwischengeschaltete Banken. Die ehemalige Gesellschaft bürgerlichen Rechts verfügte weder über ein jedermann zugängliches Wertpapierbüro noch über eine andere "Organisation " (kaufmännische Einrichtung) zur Durchführung der Wertpapiergeschäfte. Sie hat weiters…
…per Stichtag 31. Dezember 2002 in die KCV KG umgewandelt worden. Das Darlehen werde in der Personengesellschaft unverändert weitergeführt. Für die Gewährung des Darlehens erhalte die HKB GmbH keine Zinsen und keine Rückzahlungen. Seitens des steuerlichen Vertreters sei die Nichtverzinsung damit begründet worden, dass es…
…abgesetzt worden sei. Die Gesetzeslage verbiete es auch, den für die Tatbestandsverwirklichung einer Hinzurechnung nach § 7 Z 6 GewStG erforderlichen Sachverhalt mit dem Argument beiseite zu schieben, "es sei ein Dritter zwischengeschaltet", da § 21 Abs. 1 BAO eine derartige Argumentation nicht trage. Es stehe jedermann…
…ein Durchgriff durch die zwischengeschaltete Gesellschaft zulässig sei. Es ist, wie die Bw. in ihrem Berufungsschreiben zutreffend bemerkt, zwar gegenständliche Rechtsprechung nur in Bezug auf Kapitalgesellschaften ergangen, doch ist im vorliegenden Fall nicht ersichtlich, warum diese nicht auch im Zusammenhang mit Personengesellschaften Rechtsgültigkeit haben sollte…
…sich um keine echte Zwangsmitgliedschaft (z.B. Kammermitgliedschaft), weil die Anteilsrechte an dem Gemeinschaftsvermögen lediglich durch das zwischengeschaltete Eigentum an einer Stammsitzliegenschaft vermittelt werden, jedoch diese - an Liegenschaftseigentum gebundenen - Anteilsrechte in einem öffentlich-rechtlich geregelten Verfahren übertragbar sind. Deshalb wird von den Anteilsberechtigten der AG…
…sich um keine echte Zwangsmitgliedschaft (z.B. Kammermitgliedschaft), weil die Anteilsrechte an dem Gemeinschaftsvermögen lediglich durch das zwischengeschaltete Eigentum an einer Stammsitzliegenschaft vermittelt werden, jedoch diese - an Liegenschaftseigentum gebundenen - Anteilsrechte in einem öffentlich-rechtlich geregelten Verfahren übertragbar sind. Deshalb wird von den Anteilsberechtigten der AG…
…sich um keine echte Zwangsmitgliedschaft (z.B. Kammermitgliedschaft), weil die Anteilsrechte an dem Gemeinschaftsvermögen lediglich durch das zwischengeschaltete Eigentum an einer Stammsitzliegenschaft vermittelt werden, jedoch diese - an Liegenschaftseigentum gebundenen - Anteilsrechte in einem öffentlich-rechtlich geregelten Verfahren übertragbar sind. Deshalb wird von den Anteilsberechtigten der AG…
…sich um keine echte Zwangsmitgliedschaft (z.B. Kammermitgliedschaft), weil die Anteilsrechte an dem Gemeinschaftsvermögen lediglich durch das zwischengeschaltete Eigentum an einer Stammsitzliegenschaft vermittelt werden, jedoch diese - an Liegenschaftseigentum gebundenen - Anteilsrechte in einem öffentlich-rechtlich geregelten Verfahren übertragbar sind. Deshalb wird von den Anteilsberechtigten der AG…
…gegenüber seiner Gesellschaft, wobei für eine Hinzurechnung nach § 7 Z 6 GewStG dem Umstand der Bezahlung der von der Gesellschaft zu leistenden Vergütung über eine zwischengeschaltete Gesellschaft in wirtschaftlicher Betrachtungsweise keine Bedeutung beizumessen sei. Nach den Feststellungen der Betriebsprüfung seien die Beträge, die S.L…
…seiner Gesellschaft bestehe. Dabei sei für eine Hinzurechnung nach § 7 Z 6 GewStG dem Umstand der Bezahlung der von der Gesellschaft zu leistenden Vergütung über eine zwischengeschaltete Gesellschaft in wirtschaftlicher Betrachtungsweise keine Bedeutung beizumessen. Nach den Feststellungen der Betriebsprüfung seien die Beträge, die S.T…
…und daher die unechte Befreiung nur für natürliche Personen greift. Die GmbH kann nur durch ihre Vertreter nach außen tätig werden und ist im gegenständlichen Fall auch nur zwischen dem Privatlehrer und der FHW GmbH zwischengeschaltet. Die Ausgangsrechnungen der Bw an die FHW GmbH sind…
…ist auszuführen, dass aus § 8 des Gesellschaftsvertrages hervorgeht, dass ein Treuhänder zwischengeschaltet ist, die atypisch stillen Gesellschafter selbst also mit dem Geschäftsherrn in keinerlei Kontakt treten. Überdies konnte der Geschäftsherr auch nach freien Belieben weitere Gesellschafter auch zu anderen Konditionen in seinen Betrieb aufnehmen. Von…
…ist auszuführen, dass aus § 8 des Gesellschaftsvertrages hervorgeht, dass ein Treuhänder zwischengeschaltet ist, die atypisch stillen Gesellschafter selbst also mit dem Geschäftsherrn in keinerlei Kontakt treten. Überdies konnte der Geschäftsherr auch nach freien Belieben weitere Gesellschafter auch zu anderen Konditionen in seinen Betrieb aufnehmen. Von…
…ist auszuführen, dass aus § 8 des Gesellschaftsvertrages hervorgeht, dass ein Treuhänder zwischengeschaltet ist, die atypisch stillen Gesellschafter selbst also mit dem Geschäftsherrn in keinerlei Kontakt treten. Überdies konnte der Geschäftsherr auch nach freien Belieben weitere Gesellschafter auch zu anderen Konditionen in seinen Betrieb aufnehmen. Von…
…ist auszuführen, dass aus § 8 des Gesellschaftsvertrages hervorgeht, dass ein Treuhänder zwischengeschaltet ist, die atypisch stillen Gesellschafter selbst also mit dem Geschäftsherrn in keinerlei Kontakt treten. Überdies konnte der Geschäftsherr auch nach freien Belieben weitere Gesellschafter auch zu anderen Konditionen in seinen Betrieb aufnehmen. Von…
…Nähe der Begründung des atypisch stillen Beteiligungsverhältnisses zur Gründung der "V Ges mbh", die Personenidentität (H.A. entweder als Gesellschafter unmittelbar oder über den Umweg einer zwischengeschalteten Gmbh bzw über ein Treuhandverhältnis mit seiner Gattin S.A. mittelbar beteiligt , tritt als Geschäftstführer oder Prokurist auf)…
…Büchern erfasst wurde. 8. Der Unternehmensgegenstand laut Gesellschaftsvertrag vom 5. September 1984 umfasst die Verwaltung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und Genossenschaften, die Beteiligung an Unternehmen dieser oder ähnlicher Art, an denen die Gesellschaft eine dominierende oder wesentliche Stellung einnimmt, die Vermietung und Verpachtung von…
…Vereinnahmung ausgeschütteten Beträge dem betrieblichen Konto noch nicht zugeführt gewesen wären. Erst im zweiten Schritt wären die betreffenden Beträge als Bareinzahlung des Firmeninhabers bezeichnet und mit anderen als steuerlichen Zwecken nicht schlüssig begründbaren Überweisungen einer zwischengeschalteten, ausländischen Briefkastenfirma dem betrieblichen Bankkonto erfolgsneutral zugeführt worden (Verrechnungskonto…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat 21 am 29. Juli 2003 über die Berufungen 1.) bis 3.) der Bw., vertreten durch Mag. Hubert Celar für JUVAVUM WirtschaftstreuhandgmbH, gegen die Bescheide 1.) bis 3.) des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern, vertreten durch AS Brigitte Böhm…