…Der Bw. könne sich den Zahlungen aus tatsächlichen, rechtlichen und sittlichen Gründen nicht entziehen. Um trotz der dadurch bedingten finanziellen Zwangslage den Unterhalt seiner minderjährigen Kinder aus zweiter Ehe zu sichern, müsse er sich gelegentlich verschulden. Die sogenannten 'Privatschulden' dienten ausschließlich dem Unterhalt seiner Kinder…
…einer Eheschließung weiterhin eine getrennte Lebensführung bestehe, insbesondere, da sich die beiden Wohnungen der Eheleute im nahen Umfeld befänden. Unterschiedliche polizeiliche Meldungen würden jedenfalls keinen Nachweis für eine getrennte Lebensführung darstellen. Die Bw. stellte gegen den o.a. Bescheid einen Vorlageantrag an die Abgabenbehörde zweiter…
…einer Eheschließung weiterhin eine getrennte Lebensführung bestehe, insbesondere, da sich die beiden Wohnungen der Eheleute im nahen Umfeld befänden. * Unterschiedliche polizeiliche Meldungen würden jedenfalls keinen Nachweis für eine getrennte Lebensführung darstellen. Die Bw. stellte gegen den o.a. Bescheid einen Vorlageantrag an die Abgabenbehörde zweiter…
…betreffend ihre zweite Eheschließung. Außerdem wurde die Bw. ersucht, bekannt zu geben, ob sie nach Ergehen des oa. Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes ihre Berufung hinsichtlich des Alleinerzieherabsetzbetrages noch aufrecht halte. Diesen Vorhalt beantwortete die Bw. durch Vorlage des Antrages auf einvernehmliche Scheidung gemäß § 55a Ehegesetz (samt…
…möge den gemeinsamen Haushalt mit dem damaligen Ehemann durch geeignete Mittel glaubhaft machen, legte die Bw. eine Heiratsurkunde (zweite Ehe der Bw.) sowie einen Beschuss des Bezirksgerichtes (BG) vom 4.6.2003 in Kopie vor. Das Finanzamt gab der Berufung teilweise (für den Monat April…
…verfügte über erhebliches Vermögen. M. G. war als Adoptivtochter zur Nachfolge vorgesehen, hatte sich aber vom ersten Ehemann, der die Zustimmung der G.B. gefunden hatte, scheiden lassen und ein zweites Mal geheiratet. Der zweite Ehemann A. G. wurde von I.B.. und der G…
…vorliegen, hat der Bw. nicht vorgebracht. Die persönlichen Verhältnisse des Bw., wie insbesondere die ihn treffenden Unterhaltspflichten für seine beiden Kinder aus erster Ehe sowie seine zweite Ehefrau und das Kind aus zweiter Ehe, sind bei der Abgabenbemessung nicht von Bedeutung, da die (nur) zu …
…einer Eheschließung weiterhin eine getrennte Lebensführung bestehe, insbesondere, da sich die beiden Wohnungen der Eheleute im nahen Umfeld befänden. Unterschiedliche polizeiliche Meldungen würden jedenfalls keinen Nachweis für eine getrennte Lebensführung darstellen. Die Bw. stellte gegen den o.a. Bescheid einen Vorlageantrag an die Abgabenbehörde zweiter…
…Juli 2000 in erster Ehe verheiratet. Aus dieser Ehe stammt der gemeinsame Sohn A, der nach der Scheidung bei seinem Vater in Polen lebte und von der mütterlichen Großmutter betreut wurde. Die Bw. ging am 22. Jänner 2001 ihre zweite Ehe mit dem österreichischen Staatsbürger…
…die Einkommensgrenze gemäß § 19 KBGG erreicht wird. Die persönlichen Verhältnisse des Bw., wie insbesondere die ihn treffenden Unterhaltspflichten für seine beiden Kinder aus erster Ehe sowie seine zweite Ehefrau und das Kind aus zweiter Ehe, sind bei der Abgabenbemessung nicht von Bedeutung, da die (nur…
…Juli 2000 in erster Ehe verheiratet. Aus dieser Ehe stammt der gemeinsame Sohn A1, der nach der Scheidung bei seinem Vater in Polen lebte. Die Bw. ging am 22. Jänner 2001 ihre zweite Ehe mit dem österreichischen Staatsbürger Herrn E ein. An Alimentzahlung nachgewiesen wurden…
…In dieser Zeit waren seine beiden Kinder aus erster Ehe DE und RE zu je 10% an der GmbH beteiligt. Seine Lebensgefährtin und spätere zweite Ehefrau JC war in dieser Zeit zu 80% an der GmbH beteiligt. 1.2.) WC hat zwischen 1993 und 2000…
…In dieser Zeit waren seine beiden Kinder aus erster Ehe DE und RE zu je 10% an der GmbH beteiligt. Seine Lebensgefährtin und spätere zweite Ehefrau J C war in dieser Zeit zu 80% an der GmbH beteiligt. 1.2.) WC hat zwischen 1993 und…
…neunziger Jahre, nachdem die erste Frau ihres Sohnes gegen diesen Konkurs beantragt hätte, ihrem Sohn und dessen zweiter Frau eine größere Summe zur Verfügung gestellt habe, da sie das Gefühl gehabt hätte, die zweite Ehe würde gut funktionieren. Sie habe ihnen auch das Restgeld, das…
…18, Veranlagung 1999, Bl. 12 f). Tatsächlich hatte aber offenbar P für seine zweite Ehefrau C am 26. September 1994 ein Anwesen in S erworben, welches er auch bei seinen Aufenthalten in Österreich im Ausmaß von ca. sechs Wochen jährlich bewohnte und zu welchem er…
…dass er mit 54 Jahren in Pension gehen würde. 1997 oder 1998 sei die Kollaudierung erfolgt. Seine zweite Ehegattin sei beim DG in W beschäftigt und derzeit wegen ihres Hochschulstudiums karenziert, höchstwahrscheinlich würden sie wieder nach bzw. in die Nähe von W zurückgehen. Solange das…
…bei. Es soll mit dieser Entscheidung nur dem tatsächlich beruflich/betrieblich Tätigen die Vorsteuer zuerkannt werden, wenn die Gesellschaft als solche (auf die die Rechnung ausgestellt ist) und der zweite Gesellschafter (Ehegatte) die Vorsteuer (zwingend) gar nicht geltend machen können. Das bedeutet aber nicht, dass…
…bei. Es soll mit dieser Entscheidung nur dem tatsächlich beruflich/betrieblich Tätigen die Vorsteuer zuerkannt werden, wenn die Gesellschaft als solche (auf die die Rechnung ausgestellt ist) und der zweite Gesellschafter (Ehegatte) die Vorsteuer (zwingend) gar nicht geltend machen können. Das bedeutet aber nicht, dass…
…Es soll daher mit dieser Entscheidung nur dem tatsächlich beruflich/betrieblich Tätigen die Vorsteuer zuerkannt werden, wenn die Gemeinschaft (Gesellschaft) als solche (auf die die Rechnung ausgestellt ist) und der zweite Gemeinschafter (Ehegatte) die Vorsteuer (zwingend) gar nicht geltend machen können. Das bedeutet aber nicht…
…Kommanditistin (dessen Schwägerin) SÖ. Der Gesellschaftsvertrag wurde mündlich abgeschlossen. Im Jahr 2004 trat als zweite Kommanditistin die Ehegattin des Komplementärs in die Gesellschaft ein. Die beiden Kommanditistinnen erhielten einen Gewinnanteil von je 5%, der Rest (90%) entfiel auf den Komplementär. Für das Jahr 2006 gab…