…diese werde getrennt bezahlt. Die Kosten für Kranz und Sarggesteck hätten zusätzlich € 350,00 betragen. Für den Bw. würden sich somit anrechenbare Kosten von insgesamt € 6.860,00 ergeben: | | € | Bestattung | 4.000,00 | Steinmetz | 2.136…
…A. ATS 20.013,00,-- (s Tz 18 Bp Bericht) - Zusätzliche Verfahrenskosten 1994 ATS 18.100,88; auf Dr. A. B. entfallen 12.067,25,--, auf Dr. C. B. entfallen 6.033,63,-- (s Tz 19 Bp Bericht) - Zusätzliche Verfahrenskosten 1995 ATS 30.366,04…
…sich zudem in der abschließenden Abhandlungstagsatzung vom 29. Jänner 2008 ausdrücklich zur Tragung aller Verfahrenskosten verbunden, welche im Betrag von gesamt € 3.409 verzeichnet wurden. Diese Aufwendungen/Kosten der Nachlassregelung stellen sohin eine zusätzliche Gegenleistung dar, welche im Ergebnis vom Bw für den Erwerb…
…sich zudem in der abschließenden Abhandlungstagsatzung vom 29. Jänner 2008 ausdrücklich zur Tragung aller Verfahrenskosten verbunden, welche im Betrag von gesamt € 3.409 verzeichnet wurden. Diese Aufwendungen/Kosten der Nachlassregelung stellen sohin eine zusätzliche Gegenleistung dar, welche im Ergebnis vom Bw für den Erwerb…
…unter Bedachtnahme auf die beiden obgenannten Strafurteile des Landesgerichtes Linz eine zusätzliche Geldstrafe in Höhe von € 30.000,00 und gemäß § 20 FinStrG für den Fall deren Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von vier Wochen verhängt wurden. Überdies wurde S der Ersatz der pauschalen Verfahrenskosten gemäß …
…2] FinStrG eine Geldstrafe in Höhe von € 2.500,00 und gemäß § 20 FinStrG für den Fall deren Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe im Ausmaß von einer Woche verhängt. Zusätzlich wurden dem Beschuldigten pauschale Verfahrenskosten nach § 185 FinStrG in Höhe von € 250,00 auferlegt. In…
…seinem Begehren auf Erhöhung von Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe ist der Amtsbeauftragte auf die obigen Ausführungen zu verweisen. Die Entscheidung des Erstsenates hinsichtlich der Verfahrenskosten gründet sich auf die bezogene Gesetzesstelle und erweist sich als rechtens. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Entscheidung…
…3 FinStrG eine zusätzliche Geldstrafe in Höhe von € 1.500,-- (in Worten: Euro eintausendfünfhundert) und für den Fall der Uneinbringlichkeit derselben gemäß § 20 FinStrG eine Ersatzfreiheitsstrafe von fünf Tagen verhängt. Gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG hat M auch pauschale Verfahrenskosten in Höhe…
…verhängt worden ist. Gemäß § 185 Abs.1 [lit.a] FinStrG wurden RF auch pauschale Verfahrenskosten in Höhe von € 363,-- vorgeschrieben. Dieser Entscheidung legte der Spruchsenat folgende Feststellungen zugrunde [allfällige Ergänzungen des Berufungssenates in eckiger Klammer]: RF ist am 22. Oktober 1947 in Wien geboren,…
…Abzug der sonstigen Schulden und der Todfallskosten samt Verfahrenskosten Aktiva in Höhe von rund 17.650 vorhanden, die zu zwei Drittel an den Sohn gehen hätten müssen. Erfolgte die Darlehensübernahme in Anrechnung auf den Übernahmspreis, dann wäre unter Berücksichtigung der Verfahrenskosten eine Überschuldung von rd…
…wird. Gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG wird R auch der Ersatz der pauschalen Verfahrenskosten in Höhe von € 300,00 auferlegt. I.B. Das gegen R beim Finanzamt Grieskirchen Wels unter der StrNr. 054/2007/00000-001 überdies wegen des Verdachtes, er habe…
…zur Folge haben muss. Unter Abwägung dieser Aspekte ist auch die über den Beschuldigten verhängte Ersatzfreiheitsstrafe spruchgemäß zu verringern gewesen. Die Entscheidung des Erstsenates hinsichtlich der Verfahrenskosten gründet sich auf die bezogene Gesetzesstelle und erweist sich als rechtens. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Klagenfurt…
…sowie seine eher schlechten finanziellen Verhältnisse ermöglichen jedoch eine Reduzierung der vom Spruchsenat verhängten Sanktionen, sodass eine zusätzliche Geldstrafe von lediglich € 30.000,-- (das sind 28,05 % des nunmehrigen Strafrahmens bzw. in der Gesamtheit der Strafen 28,95 % des gesamten Strafrahmens) noch tat- und…
…gemäß § 21 Abs. 1 bis 3 FinStrG eine zusätzliche Geldstrafe in Höhe von € 3.000,00 (in Worten: Euro dreitausend) und gemäß § 20 FinStrG für den Fall deren Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von zehn Tagen verhängt werden. Dem Beschuldigten fallen pauschale Verfahrenskosten nach § 185 Abs…
…iVm § 21 Abs. 1 bis 3 FinStrG eine zusätzliche Geldstrafe in Höhe von € 15.900,00 (in Worten: Euro fünfzehntausendneunhundert) und gemäß § 20 FinStrG für den Fall deren Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von zwei Monaten verhängt werden. Der Beschuldigte hat pauschale Verfahrenskosten nach § 185 Abs…
…Strafrahmen von ca. € 30.000,00 zu einer Geldstrafe von € 6.000,00 sowie zu einer für den Fall der Uneinbringlichkeit an deren Stelle tretenden Ersatzfreiheitsstrafe von 15 Tagen verurteilt sowie die Verfahrenskosten mit € 500,00 festgesetzt. Am 2. Februar 2011 ersuchte…
…3 FinStrG zusätzliche] Geldstrafe in Höhe von € 3.000,00 und für den Fall deren Uneinbringlichkeit [gemäß § 20 FinStrG] eine Ersatzfreiheitsstrafe von vier Tagen verhängt wurden; überdies wurden ihm [gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG] pauschale Verfahrenskosten in Höhe von € 300,00…
…Rate auf dem Strafkonto StNr. Y noch aushaftenden Abgabenbeträge, nämlich € 100,00 an Geldstrafe, € 363,00 an Verfahrenskosten und allfällige Nebenansprüche, sind im Anschluss an die gewährten Teilzahlungen zu entrichten. Die Bewilligung erfolgt gegen jederzeitigen Widerruf. Für den Fall, dass auch nur zu…
…Rate auf dem Strafkonto StNr. Y noch aushaftenden Abgabenbeträge, nämlich € 30,00 an Geldstrafe, € 150,00 an Verfahrenskosten und allfällige Nebenansprüche, sind im Anschluss an die gewährten Teilzahlungen zu entrichten. Die Bewilligung erfolgt gegen jederzeitigen Widerruf. Für den Fall, dass auch nur zu…
…1 bis 3 FinStrG eine zusätzliche Geldstrafe in Höhe von € 2.500,00 (in Worten: Euro zweitausendfünfhundert) sowie gemäß § 20 FinStrG für den Fall deren Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von sechs Tagen verhängt werden und die vom Beschuldigten zu tragenden pauschalen Verfahrenskosten gemäß …