…wäre daher unter dem Blickwinkel der Steuergerechtigkeit ohnehin nicht denkbar. Da eine Verletzung der Entscheidungspflicht betreffend Aufhebung der Nebengebührenbescheide, die das Schicksal der Stammabgaben teilen, somit nicht vorlag, war der Antrag der Ast. auf Devolution der Entscheidung als unzulässig zurückzuweisen. Wien, am 15. März 2012
…Abgabenbehörde II. Instanz vor. Da die Abgabenbehörde I. Instanz der Aufforderung des UFS binnen der ihr gemäß § 311 (3) BAO gesetzten Frist nachgekommen ist, bestand somit keine Entscheidungspflicht durch die Abgabenbehörde II. Instanz und war der Devolutionsantrag als unzulässig zurückzuweisen. Wien, am 3. Februar 2011
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., xxx, yyy, vom 1. März 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs, vertreten durch Walter Halbmayr, mit dem der Antrag auf Alleinverdienerabsetzbetrag für das Jahr 2006 zurückgewiesen wurde, entschieden: Die Berufung wird als…
…Adresse, gegen die die Anträge auf Aufhebung gemäß § 302 Abs. 2 lit. c BAO zurückweisenden Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg, betreffend 1. Bescheid zur Umsatzsteuer für das Jahr 2000 (RV/2655-W/09), 2. Bescheid zur Umsatzsteuer für das Jahr 2001 (RV…
…dies vor allem im § 273 BAO auch anders gesagt ist als im § 68 Abs. 1 AVG) "wegen entschiedener Sache" zurückzuweisen. Ebenso wie gegenüber der Partei (aus der Rechtskraft heraus in Bezug auf die entschiedene Sache) Eingriff-, (Wiederholungs-) Schranken errichtet sind, bestehen solche auch gegenüber den…
…beantragen (Devolutionsantrag), wenn Bescheide der Abgabenbehörden erster Instanz der Partei nicht innerhalb von sechs Monaten nach Einlangen der Anbringen oder nach dem Eintritt der Verpflichtung zu ihrer amtswegigen Erlassung bekanntgegeben (§ 97) werden. Der Devolutionsantrag ist zurückzuweisen, wenn der Antrag zu früh gestellt wurde. (S Ritz…
…sodass die entsprechende Entscheidungspflicht nicht entstanden ist. Damit liegt aber die im Devolutionsantrag behauptete Pflichtverletzung nicht vor, sodass der Devolutionsantrag als unzulässig zurückzuweisen ist. In Wahrheit wurde ein Antrag auf Auskunft zum § 17 Abs. 1 UStG 1994 an die FLD gerichtet und in weiterer Folge…
…Abs. 2 BAO jede Partei, der gegenüber der Bescheid zu ergehen hat, den Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung auf die Abgabenbehörde zweiter Instanz beantragen (Devolutionsantrag). Devolutionsanträge sind bei der Abgabenbehörde zweiter Instanz einzubringen. Der Devolutionsantrag ist zurückzuweisen, wenn er zu früh gestellt wurde (Ritz, BAO4, …
…wurde. Gemäß § 276 Abs. 4 iVm. § 273 Abs. 1 BAO hat die Abgabenbehörde einen Vorlageantrag (zwingend) zurückzuweisen, wenn er nicht fristgerecht eingebracht wurde. Eine Eingabe ist dann fristgerecht, wenn sie spätestens am letzten Tag der maßgeblichen Frist eingebracht wird. Der Vorlageantrag des Bw. wurde jedoch…
…Nichtfeststellung nicht ergehen dürfen. Damit wurde gegen das bei Grundlagenbescheiden iSd § 188 BAO geltende Gebot der Einheitlichkeit verstoßen. Schon aus diesem Grund handelt es sich bei den Erledigungen betreffend Nichtfeststellung um Nichtbescheide, weshalb die Berufung als unzulässig zurückzuweisen war. Wien, am 20. März 2013
…dürfen. Damit wurde gegen das bei Grundlagenbescheiden iSd § 188 BAO geltende Gebot der Einheitlichkeit verstoßen. Schon aus diesem Grund handelt es sich bei den Erledigungen betreffend Nichtfeststellung um Nichtbescheide. Da Nichtbescheide vorliegen, waren die Berufungen gegen diese Erledigungen zurückzuweisen. Wien, am 20. März 2013
…Nichtfeststellung nicht ergehen dürfen. Damit wurde gegen das bei Grundlagenbescheiden iSd § 188 BAO geltende Gebot der Einheitlichkeit verstoßen. Schon aus diesem Grund handelt es sich bei den Erledigungen betreffend Nichtfeststellung um Nichtbescheide, weshalb die Berufung als unzulässig zurückzuweisen war. Wien, am 20. März 2013
…dürfen. Damit wurde gegen das bei Grundlagenbescheiden iSd § 188 BAO geltende Gebot der Einheitlichkeit verstoßen. Schon aus diesem Grund handelt es sich bei den Erledigungen betreffend Nichtfeststellung um Nichtbescheide. Da Nichtbescheide vorliegen, waren die Berufungen gegen diese Erledigungen zurückzuweisen. Wien, am 20. März 2013
…dürfen. Damit wurde gegen das bei Grundlagenbescheiden iSd § 188 BAO geltende Gebot der Einheitlichkeit verstoßen. Schon aus diesem Grund handelt es sich bei den Erledigungen betreffend Nichtfeststellung um Nichtbescheide. Da Nichtbescheide vorliegen, waren die Berufungen gegen diese Erledigungen zurückzuweisen. Wien, am 20. März 2013
…dürfen. Damit wurde gegen das bei Grundlagenbescheiden iSd § 188 BAO geltende Gebot der Einheitlichkeit verstoßen. Schon aus diesem Grund handelt es sich bei den Erledigungen betreffend Nichtfeststellung um Nichtbescheide. Da Nichtbescheide vorliegen, waren die Berufungen gegen diese Erledigungen zurückzuweisen. Wien, am 20. März 2013
…dürfen. Damit wurde gegen das bei Grundlagenbescheiden iSd § 188 BAO geltende Gebot der Einheitlichkeit verstoßen. Schon aus diesem Grund handelt es sich bei den Erledigungen betreffend Nichtfeststellung um Nichtbescheide. Da Nichtbescheide vorliegen, waren die Berufungen gegen diese Erledigungen zurückzuweisen. Wien, am 20. März 2013
…dürfen. Damit wurde gegen das bei Grundlagenbescheiden iSd § 188 BAO geltende Gebot der Einheitlichkeit verstoßen. Schon aus diesem Grund handelt es sich bei den Erledigungen betreffend Nichtfeststellung um Nichtbescheide. Da Nichtbescheide vorliegen, waren die Berufungen gegen diese Erledigungen zurückzuweisen. Wien, am 20. März 2013
…getrennte behördliche Erledigungen ergangen sind. Lt. den Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofes hätten gesonderte Erledigungen betreffend Nichtfeststellung nicht ergehen dürfen. Schon aus diesem Grund handelt es sich bei den Erledigungen betreffend Nichtfeststellung um Nichtbescheide, weshalb die Berufung als unzulässig zurückzuweisen war. Wien, am 13. März 2013
…getrennte behördliche Erledigungen ergangen sind. Lt. den Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofes hätten gesonderte Erledigungen betreffend Nichtfeststellung nicht ergehen dürfen. Schon aus diesem Grund handelt es sich bei den Erledigungen betreffend Nichtfeststellung um Nichtbescheide, weshalb die Berufung als unzulässig zurückzuweisen war. Wien, am 13. März 2013
…getrennte behördliche Erledigungen ergangen sind. Lt. den Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofes hätten gesonderte Erledigungen betreffend Nichtfeststellung nicht ergehen dürfen. Schon aus diesem Grund handelt es sich bei den Erledigungen betreffend Nichtfeststellung um Nichtbescheide, weshalb die Berufung als unzulässig zurückzuweisen war. Wien, am 18. März 2013