…ABGB). Zudem hätte es im Anwendungsbereich des von der wirtschaftlichen Betrachtungsweise geprägten Einkommensteuerrechts (§ 21 BAO) einer eindeutigen Formulierung bedurft, um die ausnahmsweise Maßgeblichkeit des zivilrechtlichen Grundstücksbegriffs zum Ausdruck zu bringen (zum Vergleich sei etwa auf die Formulierung in § 1 Abs.1 GreStG verwiesen). Das Gebot…
…Büsser in Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer, § 30 Rz.4). Im Sinne des bereits erörterten Verständnisses zum Grundstücksbegriff des § 30 EStG sind Superädifikate sowohl nach dem Wortlaut als auch nach dem Normzweck vom Anwendungsbereich des § 30 EStG erfasst. Da bei Superädifikaten die Wirtschaftguteinheit von Grundstück und…
…dem Besitz an einer bestimmten Liegenschaft verbunden sind (Grunddienstbarkeiten), sind Rechte, die Bestandteile des Grundstücks sind und daher unter den Grundstücksbegriff fallen. Demgegenüber sollen mit dem erweiternden Tatbestand der "grundstücksgleiche Rechte" gerade solche Rechte erfasst werden, die eben nicht Bestandteil des Grundstückes sind (wie etwa…
…Dies ergibt sich aus § 297 ABGB. Demnach umfasst der zivilrechtliche Grundstücksbegriff neben Grund und Boden auch das Zubehör. In gleicher Weise gelten auch die beiden Einbauküchen zivilrechtlich als Zubehör der erworbenen Liegenschaft, da sie dem fortdauernden Gebrauch der Küche dienen. Auch diese Gegenstände sind daher…
…Lebens widersprechen (vergleiche z.B. Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 27.9.1995, 93/16/0047). Der zivilrechtliche Grundstücksbegriff umfasst neben Grund und Boden auch das Zubehör, weshalb der darauf entfallende Teil des Kaufpreises zur Gegenleistung gehört. Zugehör sind körperliche Sachen, die ohne Bestandteil der Hauptsache…
…Lebens widersprechen (vergleiche z.B. Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 27.9.1995, 93/16/0047). Der zivilrechtliche Grundstücksbegriff umfasst neben Grund und Boden auch das Zubehör, weshalb der darauf entfallende Teil des Kaufpreises zur Gegenleistung gehört. Zugehör sind körperliche Sachen, die ohne Bestandteil der Hauptsache…
…vom Gebäude, vorzuschreiben, da der das Zugehör einbeziehende Grundstücksbegriff nach dem GrEStG nicht auf das ErbStG umgelegt werden könne. Dem ist Folgendes zu entgegnen: Bei gemischten Schenkungen ist hinsichtlich der Wertermittlung nach der Bestimmung des § 19 ErbStG vorzugehen und richtet sich nach dessen Abs. 1…
…beim Zugehör neben dem Zuwachs (siehe § 404 ABGB) noch Zugehör im engeren Sinn (in der Lehre meist Zubehör genannt) und Bestandteile zu unterscheiden. Der Grundstücksbegriff des bürgerlichen Rechtes umfasst somit a) den Grund und Boden, b) die Bestandteile desselben, c) den natürlichen und künstlichen Zuwachs…
…beim Zugehör neben dem Zuwachs (siehe § 404 ABGB) noch Zugehör im engeren Sinn (in der Lehre meist Zubehör genannt) und Bestandteile zu unterscheiden. Der Grundstücksbegriff des bürgerlichen Rechtes umfasst somit a) den Grund und Boden, b) die Bestandteile desselben, c) den natürlichen und künstlichen Zuwachs…
…auf die zivilrechtlichen Eigentumsverhältnisse, sondern entscheidend darauf ankommt, dass Teile des Gebäudes weiterhin ausschließlich im Rahmen des Einzelunternehmens des Bw. genutzt werden. Auch der Grund und Boden ist auf Grund des im § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 verwendeten Grundstücksbegriffes im Sinne…
…beim Zugehör neben dem Zuwachs (siehe § 404 ABGB) noch Zugehör im engeren Sinn (in der Lehre meist Zubehör genannt) und Bestandteile zu unterscheiden. Der Grundstücksbegriff des bürgerlichen Rechtes umfasst sohin a) den Grund und Boden, b) die Bestandteile desselben, c) den natürlichen und künstlichen Zuwachs…
…beim Zugehör neben dem Zuwachs (siehe § 404 ABGB) noch Zugehör im engeren Sinn (in der Lehre meist Zubehör genannt) und Bestandteile zu unterscheiden. Der Grundstücksbegriff des bürgerlichen Rechtes umfasst sohin a) den Grund und Boden, b) die Bestandteile desselben, c) den natürlichen und künstlichen Zuwachs…
… 6 Abs. 1 Ziffer 9 a UStG würden Baurechte unter dem Grundstücksbegriff fallen, sodass diese von der Umsatzsteuer befreit seien. Zur Umsatzsteuererklärung 2004 wurden dem Finanzamt an Erlösen die mit zehn Prozent umsatzsteuerpflichtige "Miete B-Str." von € 21.818,19 (Bruttomiete € 24.000…
…beim Zugehör neben dem Zuwachs (siehe § 404 ABGB) noch Zugehör im engeren Sinn (in der Lehre meist Zubehör genannt) und Bestandteile zu unterscheiden. Der Grundstücksbegriff des bürgerlichen Rechtes umfasst sohin a) den Grund und Boden, b) die Bestandteile desselben, c) den natürlichen und künstlichen Zuwachs…
…beim Zugehör neben dem Zuwachs (siehe § 404 ABGB) noch Zugehör im engeren Sinn (in der Lehre meist Zubehör genannt) und Bestandteile zu unterscheiden. Der Grundstücksbegriff des bürgerlichen Rechtes umfasst sohin a) den Grund und Boden, b) die Bestandteile desselben, c) den natürlichen und künstlichen Zuwachs…
…auf den Zeitpunkt der Erbringung der Leistung abgestellt. Auch wenn Superädifikate zivilrechtlich als bewegliche Sachen zu behandeln sind, fordert der derivative Eigentumserwerb die Urkundenhinterlegung und nach dem UStG sind sie als Grundstücke zu behandeln. Der Grundstücksbegriff hingegen richtet sich wieder nach den Vorschriften des Zivilrechts…
…1 Z 16 UStG 1994 steuerfrei, sondern unterliege dem Normalsteuersatz. Das Finanzamt Waldviertel teilte diese Rechtsansicht der Berufungswerberin mit und verwies auch auf die zivilrechtliche Rechtslage. In weiterer Folge erließ das Finanzamt Waldviertel mit Datum 2. Mai 2005 abweisende Berufungsvorentscheidungen unter anderem betreffend Umsatzsteuer für…
…auf den Zeitpunkt der Erbringung der Leistung abgestellt. Auch wenn Superädifikate zivilrechtlich als bewegliche Sachen zu behandeln sind, fordert der derivative Eigentumserwerb die Urkundenhinterlegung und nach dem UStG sind sie als Grundstücke zu behandeln. Der Grundstücksbegriff hingegen richtet sich wieder nach den Vorschriften des Zivilrechts…
…195 (kein Umsatz zwischen Geschädigtem und Schädiger, wenn der Geschädigte Naturalrestitution begehrt) Ruppe, Grundriss des Österreichischen Steuerrechtes, Band 1, S. 378 (zum zivilrechtlichen Schadenersatz: zunächst immer Bruttoersatz incl. USt, mit Rückersatzanspruch des Schädigers, insoweit der Schädiger zum Vorsteuerabzug berechtigt ist; im Falle der Vorsteuerabzugsberechtigung nur…
…seien Umsätze von Grundstücken im Sinne des § 2 GrEStG steuerbefreit, wobei bezüglich des Grundstücksbegriffs im Wesentlichen auf die Vorschriften des bürgerlichen Rechts verwiesen werde. Bei der Lieferung eines Grundstücks im bebauten Zustand erstrecke sich die Befreiung auch auf das darauf befindliche Gebäude (Ruppe, UStG 1994²…