…im Juni 2003 erbracht) ist jedoch festzustellen, dass die zeitliche Wirksamkeit eines den Beihilfenantrag ab einem bestimmten Monat abweisenden Bescheides sich nur auf den Zeitraum bis zum Eintritt einer Änderung der Sach- oder Rechtslage erstreckt (siehe VwGH 2000/13/0103 v. 29.09.2004). Durch…
…vorgesehenen Bescheid am 28. Oktober 1998 erlassen. Die zeitliche Wirksamkeit dieses den Beihilfenantrag ab Oktober 1998 abweisenden Bescheides erstreckte sich auf den Zeitraum bis zum Eintritt einer Änderung der Sach- oder Rechtslage (siehe VwGH 2000/13/0103 v. 29.09.2004). Eine Änderung der Rechtslage…
…Mai 2002 betreffend den Zeitraum Juli 2001 bis April 2002 wurde eine Berufung nicht eingebracht.) Da die zeitliche Wirksamkeit eines den Beihilfenantrag ab einem bestimmten Monat abweisenden Bescheides sich nur auf den Zeitraum bis zum Eintritt einer Änderung der Sach- oder Rechtslage erstreckt (siehe VwGH…
…Ihren Antrag auf Familienbeihilfe für die Kinder B1 und A1 wurde am 15.6.2011 ein Abweisungsbescheid mit der zeitlichen Wirkung "ab November 2010" erlassen. Die zeitliche Wirksamkeit dieses den Beihilfenantrag "ab November 2010" abweisenden Bescheides erstreckt sich auf den Zeitraum bis zum Eintritt einer…
…einlangte, auf Gewährung der Familienbeihilfe ab 1.10.2008 wegen entschiedener Sache zurückgewiesen. Die zeitliche Wirksamkeit der die Berufung abweisenden Berufungsentscheidung vom 17.4.2008 erstreckte sich auf den Zeitraum ab 1.11.2006 bis zum Eintritt einer Änderung der Sach- oder Rechtslage (VwGH v…
…Gewährung der Familienbeihilfe ab August 2006 zurückgewiesen. Die zeitliche Wirksamkeit der die Berufung abweisenden Berufungsentscheidung vom 12.7.2007 erstreckte sich auf den Zeitraum ab August 2006 bis zum Eintritt einer Änderung der Sach- oder Rechtslage (siehe VwGH vom 29.9.2004, 2000/13/0103)…
…die 1. Diplomprüfung am 15. Dezember 2004 (= Datum der letzten Prüfung) abgeschlossen. Die zeitliche Wirksamkeit des angefochtenen Bescheides erstreckt sich somit auf den Zeitraum vom 1. März 2004 bis 30. November 2004. Das Finanzamt hat der Bw. die Familienbeihilfe für die Tochter ab 1…
…Eigenkapitalevidenzkonto seien Einlagen im körperschaftssteuerrechtlichen Sinn. Der Umfang der Zugänge richte sich nach den steuerlich maßgeblichen Bewertungsvorschriften; die zeitliche Wirksamkeit des Zugangs orientiere sich an den tatsächlichen Kapitalveränderungen und nicht nach den Sollgrundsätzen des Bilanzsteuerrechts. Die Einlagen in die Bw. seien mit Einbringungsvertrag vom 18…
…hg. Erkenntnis vom 28. November 2001, 96/13/0076). Die zeitliche Wirksamkeit des den Beihilfenantrages "ab Oktober 2010" abweisenden Bescheides erstreckte sich auf den Zeitraum bis zum Eintritt einer Änderung der Sach- oder Rechtslage (siehe das hg. Erkenntnis vom 10. Mai 1994, 92/14/0022)…
…klargestellt: Der Umfang der Zu- und Abgänge richtet sich nach den steuerlich maßgebenden Bewertungsvorschriften. Die zeitliche Wirksamkeit der Zu- und Abgänge orientiert sich an den tatsächlichen Kapitalveränderungen und nicht nach den Sollgrundsätzen des Bilanzsteuerrechts. Die Einlage wird insbesondere dann betriebsnotwendig sein, wenn sie Fremdkapitalersatz darstellt…
…klargestellt: Der Umfang der Zu- und Abgänge richtet sich nach den steuerlich maßgebenden Bewertungsvorschriften. Die zeitliche Wirksamkeit der Zu- und Abgänge orientiert sich an den tatsächlichen Kapitalveränderungen und nicht nach den Sollgrundsätzen des Bilanzsteuerrechts. Die Einlage wird insbesondere dann betriebsnotwendig sein, wenn sie Fremdkapitalersatz darstellt…
…weil die Bw. das Gewerbe mit Oktober 2010 ruhend gemeldet und die Sozialversicherungsbeiträge nur bis Ende September 2010 bezahlt hat. Da sich die zeitliche Wirksamkeit des angefochtenen Bescheides vom 17. Juni 1010 (Abweisung "ab Oktober 2009") ebenfalls nur auf den Zeitraum bis zum Eintritt einer…
…in § 13 FLAG 1967 vorgesehenen Bescheid am 3. Februar 2004 erlassen. Die zeitliche Wirksamkeit dieses den Beihilfenantrag ab Jänner 2001 abweisenden Bescheides erstreckte sich auf den Zeitraum bis zum Eintritt einer Änderung der Sach- oder Rechtslage (u.a. VwGH 29.09.2004, 2000/13/0103)…
…oder nicht vollinhaltlich stattzugeben ist, vorgesehenen Bescheid am 29. Oktober 1998 erlassen. Die zeitliche Wirksamkeit dieses den Beihilfenantrag "ab Oktober 1998" abweisenden Bescheides erstreckte sich auf den Zeitraum bis zum Eintritt einer Änderung der Sach- oder Rechtslage (siehe das hg. Erkenntnis vom 10. Mai 1994…
…VwGH v. 8.2.2007, 2006/15/0098). Die zeitliche Wirksamkeit des den Beihilfenantrag "ab April 2010" abweisenden Bescheides erstreckt sich auf den Zeitraum bis zum Eintritt einer Änderung der Sach- oder Rechtslage, nicht jedoch auf die davor liegenden Monate Jänner bis März 2010. Somit…
…Fall abzusprechen ist, beginnt somit mit dem Monat Mai 2002. Die zeitliche Wirksamkeit des angefochtenen Bescheides erstreckt sich auf den Zeitraum nach der Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides bis zum Eintritt einer Änderung der Sach- oder Rechtslage (VwGH 25.03.2010, 2009/16/0121). Im vorliegenden…
…Fassung anzuwenden. Die erhebliche Behinderung ist spätestens nach fünf Jahren neu festzustellen, soweit nicht Art und Umfang eine Änderung ausschließen. Die zeitliche Wirksamkeit des angefochtenen Bescheides vom 26.1.2010, mit dem die Gewährung des Erhöhungsbetrages zur Familienbeihilfe "ab Februar 2010" abgewiesen wurde, erstreckt sich…
…Familienbeihilfe für die Zeit ab Dezember 2001 mit Bescheid vom 4. November 2002 ab. Die zeitliche Wirksamkeit des den Antrag der Bw. ab Dezember 2001 abweisenden Bescheides erstreckt sich damit jedenfalls bis zum Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides (VwGH 29.09.2004, 2000/13/0103)…
…geltenden Fassung anzuwenden. Die erhebliche Behinderung ist spätestens nach fünf Jahren neu festzustellen, soweit nicht Art und Umfang eine Änderung ausschließen. Die zeitliche Wirksamkeit des angefochtenen Bescheides vom 1.3.2010, mit dem die Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe "ab Februar 2010" abgewiesen wurde, erstreckt sich…
…ab Februar 2009" ohne Angabe eines Endzeitpunktes abgewiesen. Wie der Verwaltungsgerichtshof in seiner Rechtsprechung bereits mehrfach festgestellt hat, erstreckt sich die zeitliche Wirksamkeit eines Bescheides, der einen Beihilfenantrag ab einem bestimmten Monat ohne Angabe eines Endzeitpunktes abweist, auf den Zeitraum bis zum Eintritt einer Änderung…