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UFSW RV/0919-W/03Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.03.2005

…im Juni 2003 erbracht) ist jedoch festzustellen, dass die zeitliche Wirksamkeit eines den Beihilfenantrag ab einem bestimmten Monat abweisenden Bescheides sich nur auf den Zeitraum bis zum Eintritt einer Änderung der Sach- oder Rechtslage erstreckt (siehe VwGH 2000/13/0103 v. 29.09.2004). Durch…

UFSW RV/1838-W/02Änderung der Rechtslage bei Studienwechsel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.01.2005

…vorgesehenen Bescheid am 28. Oktober 1998 erlassen. Die zeitliche Wirksamkeit dieses den Beihilfenantrag ab Oktober 1998 abweisenden Bescheides erstreckte sich auf den Zeitraum bis zum Eintritt einer Änderung der Sach- oder Rechtslage (siehe VwGH 2000/13/0103 v. 29.09.2004). Eine Änderung der Rechtslage…

UFSW RV/3683-W/02Berufsausbildung (AHS-Fernstudium)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.10.2006

…Mai 2002 betreffend den Zeitraum Juli 2001 bis April 2002 wurde eine Berufung nicht eingebracht.) Da die zeitliche Wirksamkeit eines den Beihilfenantrag ab einem bestimmten Monat abweisenden Bescheides sich nur auf den Zeitraum bis zum Eintritt einer Änderung der Sach- oder Rechtslage erstreckt (siehe VwGH…

UFSL RV/0460-L/12Zurückweisung eines Antrages wegen "entschiedener Sache"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.04.2013

…Ihren Antrag auf Familienbeihilfe für die Kinder B1 und A1 wurde am 15.6.2011 ein Abweisungsbescheid mit der zeitlichen Wirkung "ab November 2010" erlassen. Die zeitliche Wirksamkeit dieses den Beihilfenantrag "ab November 2010" abweisenden Bescheides erstreckt sich auf den Zeitraum bis zum Eintritt einer…

UFSL RV/0333-L/09Zurückweisung eines Antrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.04.2011

…einlangte, auf Gewährung der Familienbeihilfe ab 1.10.2008 wegen entschiedener Sache zurückgewiesen. Die zeitliche Wirksamkeit der die Berufung abweisenden Berufungsentscheidung vom 17.4.2008 erstreckte sich auf den Zeitraum ab 1.11.2006 bis zum Eintritt einer Änderung der Sach- oder Rechtslage (VwGH v…

UFSL RV/0339-L/10Zurückweisung wegen entschiedener Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.02.2011

…Gewährung der Familienbeihilfe ab August 2006 zurückgewiesen. Die zeitliche Wirksamkeit der die Berufung abweisenden Berufungsentscheidung vom 12.7.2007 erstreckte sich auf den Zeitraum ab August 2006 bis zum Eintritt einer Änderung der Sach- oder Rechtslage (siehe VwGH vom 29.9.2004, 2000/13/0103)…

UFSW RV/1726-W/04Abschluss eines Studienabschnittes mit Diplomprüfung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.01.2006

…die 1. Diplomprüfung am 15. Dezember 2004 (= Datum der letzten Prüfung) abgeschlossen. Die zeitliche Wirksamkeit des angefochtenen Bescheides erstreckt sich somit auf den Zeitraum vom 1. März 2004 bis 30. November 2004. Das Finanzamt hat der Bw. die Familienbeihilfe für die Tochter ab 1…

UFSW RV/0837-W/09Beginn des Beobachtungszeitraums für die Berechnung der Eigenkapitalzuwachsverzinsung im Sinne des § 11 Abs. 1 EStG 1988 (idF BGBl I Nr. 106/1999)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)18.11.2013

…Eigenkapitalevidenzkonto seien Einlagen im körperschaftssteuerrechtlichen Sinn. Der Umfang der Zugänge richte sich nach den steuerlich maßgeblichen Bewertungsvorschriften; die zeitliche Wirksamkeit des Zugangs orientiere sich an den tatsächlichen Kapitalveränderungen und nicht nach den Sollgrundsätzen des Bilanzsteuerrechts. Die Einlagen in die Bw. seien mit Einbringungsvertrag vom 18…

UFSW RV/1987-W/13Anspruch auf Familienbeihilfe haben Personen, die nicht österreichische StaatsbürgerInnen sind, bei Vorliegen eines gültigen Aufenthaltstitels.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.09.2013

…hg. Erkenntnis vom 28. November 2001, 96/13/0076). Die zeitliche Wirksamkeit des den Beihilfenantrages "ab Oktober 2010" abweisenden Bescheides erstreckte sich auf den Zeitraum bis zum Eintritt einer Änderung der Sach- oder Rechtslage (siehe das hg. Erkenntnis vom 10. Mai 1994, 92/14/0022)…

UFSW RV/0895-W/10Keine Aufhebung des Einkommensteuerbescheids bei ursprünglich rechtsrichtigem Ansatz der Höhe des begünstigt zu verteuernden nicht entnommenen Gewinns.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.06.2013

…klargestellt: Der Umfang der Zu- und Abgänge richtet sich nach den steuerlich maßgebenden Bewertungsvorschriften. Die zeitliche Wirksamkeit der Zu- und Abgänge orientiert sich an den tatsächlichen Kapitalveränderungen und nicht nach den Sollgrundsätzen des Bilanzsteuerrechts. Die Einlage wird insbesondere dann betriebsnotwendig sein, wenn sie Fremdkapitalersatz darstellt…

UFSK RV/0293-K/10Betriebsnotwendigkeit einer Geldeinlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.06.2013

…klargestellt: Der Umfang der Zu- und Abgänge richtet sich nach den steuerlich maßgebenden Bewertungsvorschriften. Die zeitliche Wirksamkeit der Zu- und Abgänge orientiert sich an den tatsächlichen Kapitalveränderungen und nicht nach den Sollgrundsätzen des Bilanzsteuerrechts. Die Einlage wird insbesondere dann betriebsnotwendig sein, wenn sie Fremdkapitalersatz darstellt…

UFSW RV/2695-W/10Differenzzahlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.08.2012

…weil die Bw. das Gewerbe mit Oktober 2010 ruhend gemeldet und die Sozialversicherungsbeiträge nur bis Ende September 2010 bezahlt hat. Da sich die zeitliche Wirksamkeit des angefochtenen Bescheides vom 17. Juni 1010 (Abweisung "ab Oktober 2009") ebenfalls nur auf den Zeitraum bis zum Eintritt einer…

UFSW RV/0252-W/05Studienwechsel Fachhochschule
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.11.2011

…in § 13 FLAG 1967 vorgesehenen Bescheid am 3. Februar 2004 erlassen. Die zeitliche Wirksamkeit dieses den Beihilfenantrag ab Jänner 2001 abweisenden Bescheides erstreckte sich auf den Zeitraum bis zum Eintritt einer Änderung der Sach- oder Rechtslage (u.a. VwGH 29.09.2004, 2000/13/0103)…

UFSG RV/0079-G/10Keine Änderung der Sach- oder Rechtslage (entschiedene Sache)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.05.2011

…oder nicht vollinhaltlich stattzugeben ist, vorgesehenen Bescheid am 29. Oktober 1998 erlassen. Die zeitliche Wirksamkeit dieses den Beihilfenantrag "ab Oktober 1998" abweisenden Bescheides erstreckte sich auf den Zeitraum bis zum Eintritt einer Änderung der Sach- oder Rechtslage (siehe das hg. Erkenntnis vom 10. Mai 1994…

UFSW RV/3093-W/10Abwarten der Erreichung einer bestimmten Altersgrenze ist keine Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2011

…VwGH v. 8.2.2007, 2006/15/0098). Die zeitliche Wirksamkeit des den Beihilfenantrag "ab April 2010" abweisenden Bescheides erstreckt sich auf den Zeitraum bis zum Eintritt einer Änderung der Sach- oder Rechtslage, nicht jedoch auf die davor liegenden Monate Jänner bis März 2010. Somit…

UFSW RV/0785-W/05Eintritt der Erwerbsunfähigkeit nach dem 21. Lebensjahr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.01.2011

…Fall abzusprechen ist, beginnt somit mit dem Monat Mai 2002. Die zeitliche Wirksamkeit des angefochtenen Bescheides erstreckt sich auf den Zeitraum nach der Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides bis zum Eintritt einer Änderung der Sach- oder Rechtslage (VwGH 25.03.2010, 2009/16/0121). Im vorliegenden…

UFSL RV/0866-L/10Erhöhungsbetrag zur Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.01.2011

…Fassung anzuwenden. Die erhebliche Behinderung ist spätestens nach fünf Jahren neu festzustellen, soweit nicht Art und Umfang eine Änderung ausschließen. Die zeitliche Wirksamkeit des angefochtenen Bescheides vom 26.1.2010, mit dem die Gewährung des Erhöhungsbetrages zur Familienbeihilfe "ab Februar 2010" abgewiesen wurde, erstreckt sich…

UFSW RV/0672-W/04Haushaltszugehörigkeit bzw. überwiegende Kostentragung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.11.2010

…Familienbeihilfe für die Zeit ab Dezember 2001 mit Bescheid vom 4. November 2002 ab. Die zeitliche Wirksamkeit des den Antrag der Bw. ab Dezember 2001 abweisenden Bescheides erstreckt sich damit jedenfalls bis zum Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides (VwGH 29.09.2004, 2000/13/0103)…

UFSL RV/0856-L/10Gewährung des Erhöhungsbetrages zur Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.10.2010

…geltenden Fassung anzuwenden. Die erhebliche Behinderung ist spätestens nach fünf Jahren neu festzustellen, soweit nicht Art und Umfang eine Änderung ausschließen. Die zeitliche Wirksamkeit des angefochtenen Bescheides vom 1.3.2010, mit dem die Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe "ab Februar 2010" abgewiesen wurde, erstreckt sich…

UFSL RV/0593-L/09Erhöhte Familienbeihilfe, Behinderung im Berufungszeitraum unter 50%.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.03.2010

…ab Februar 2009" ohne Angabe eines Endzeitpunktes abgewiesen. Wie der Verwaltungsgerichtshof in seiner Rechtsprechung bereits mehrfach festgestellt hat, erstreckt sich die zeitliche Wirksamkeit eines Bescheides, der einen Beihilfenantrag ab einem bestimmten Monat ohne Angabe eines Endzeitpunktes abweist, auf den Zeitraum bis zum Eintritt einer Änderung…