…den Berufungswerber sei seit mehreren Monaten festgestanden, ein Grundstück von den Verkäufern erwerben zu wollen. Rein aus organisatorischen Gründen sei das Grundstück erst nach Abschluss des Bauträgervertrages erworben worden. Aus keiner Bestimmung des Grundstückkaufvertrages gehe eine Verpflichtung der Käufer, auf dem Grundstück ein Haus der…
…die Berufungswerberin sei seit mehreren Monaten festgestanden, ein Grundstück von den Verkäufern erwerben zu wollen. Rein aus organisatorischen Gründen sei das Grundstück erst nach Abschluss des Bauträgervertrages erworben worden. Aus keiner Bestimmung des Grundstückkaufvertrages gehe eine Verpflichtung der Käufer, auf dem Grundstück ein Haus der…
…die Berufungswerberin sei seit mehreren Monaten festgestanden, ein Grundstück von den Verkäufern erwerben zu wollen. Rein aus organisatorischen Gründen sei das Grundstück erst nach Abschluss des Bauträgervertrages erworben worden. Aus keiner Bestimmung des Grundstückkaufvertrages gehe eine Verpflichtung der Käufer, auf dem Grundstück ein Haus der…
…den Berufungswerber sei seit mehreren Monaten festgestanden, ein Grundstück von den Verkäufern erwerben zu wollen. Rein aus organisatorischen Gründen sei das Grundstück erst nach Abschluss des Bauträgervertrages erworben worden. Aus keiner Bestimmung des Grundstückskaufvertrages gehe eine Verpflichtung der Käufer, auf dem Grundstück ein Haus der…
…den Berufungswerber sei seit mehreren Monaten festgestanden, ein Grundstück von den Verkäufern erwerben zu wollen. Rein aus organisatorischen Gründen sei das Grundstück erst nach Abschluss des Bauträgervertrages erworben worden. Aus keiner Bestimmung des Grundstückskaufvertrages gehe eine Verpflichtung der Käufer, auf dem Grundstück ein Haus der…
…Berufungswerberin sei seit mehreren Monaten festgestanden, ein Grundstück von den Verkäufern erwerben zu wollen. Rein aus organisatorischen Gründen sei das Grundstück erst nach dem Abschluss des Bauträgervertrages erworben worden. Aus keiner Bestimmung des Grundstückskaufvertrages gehe eine Verpflichtung der Käufer, auf dem Grundstück ein Haus der…
…den Berufungswerber sei seit mehreren Monaten festgestanden, ein Grundstück von der Verkäuferin zu erwerben. Rein aus organisatorischen Gründen sei das Grundstück erst nach dem Abschluss des Bauträgervertrages erworben worden. Aus keiner Bestimmung des Grundstückskaufvertrages gehe eine Verpflichtung der Käufer, auf dem Grundstück ein Haus der…
…die Berufungswerberin sei seit mehreren Monaten festgestanden, ein Grundstück von der Verkäuferin zu erwerben. Rein aus organisatorischen Gründen sei das Grundstück erst nach dem Abschluss des Bauträgervertrages erworben worden. Aus keiner Bestimmung des Grundstückskaufvertrages gehe eine Verpflichtung der Käuferin, auf dem Grundstück ein Haus der…
…Monaten festgestanden, ein Grundstück vom Verkäufer erwerben zu wollen. Rein aus organisatorischen Gründen sei das Grundstück erst nach Abschluss des Bauträgervertrages erworben worden. Aus keiner Bestimmung des Grundstückkaufvertrages gehe eine Verpflichtung der Käufer, auf dem Grundstück ein Haus der Firma L errichten zu lassen, hervor…
…Monaten festgestanden, ein Grundstück vom Verkäufer erwerben zu wollen. Rein aus organisatorischen Gründen sei das Grundstück erst nach Abschluss des Bauträgervertrages erworben worden. Aus keiner Bestimmung des Grundstückkaufvertrages gehe eine Verpflichtung der Käufer, auf dem Grundstück ein Haus der Firma L errichten zu lassen, hervor…
…die Berufungswerberin sei seit mehreren Monaten festgestanden, ein Grundstück von den Verkäufern zu erwerben. Rein aus organisatorischen Gründen sei das Grundstück erst nach dem Abschluss des Bauträgervertrages erworben worden. Aus keiner Bestimmung des Grundstückskaufvertrages gehe eine Verpflichtung der Käuferin, auf dem Grundstück ein Haus der…
…die Berufungswerber sei seit mehreren Monaten festgestanden, ein Grundstück von den Verkäufern zu erwerben. Rein aus organisatorischen Gründen sei das Grundstück erst nach dem Abschluss des Bauträgervertrages erworben worden. Aus keiner Bestimmung des Grundstückskaufvertrages gehe eine Verpflichtung der Käufer, auf dem Grundstück ein Haus der…
…den Berufungswerber sei seit mehreren Monaten festgestanden, ein Grundstück von den Verkäufern zu erwerben. Rein aus organisatorischen Gründen sei das Grundstück erst nach dem Abschluss des Bauträgervertrages erworben worden. Aus keiner Bestimmung des Grundstückskaufvertrages gehe eine Verpflichtung der Käufer, auf dem Grundstück ein Haus der…
…Berufungswerber sei seit mehreren Monaten festgestanden, ein Grundstück von der Familie S zu erwerben. Rein aus organisatorischen Gründen sei das Grundstück erst nach dem Abschluss des Bauträgervertrages erworben worden. Aus keiner Bestimmung des Grundstückskaufvertrages gehe eine Verpflichtung der Käufer, auf dem Grundstück ein Haus der…
…Berufungswerberin sei seit mehreren Monaten festgestanden, ein Grundstück von der Familie S zu erwerben. Rein aus organisatorischen Gründen sei das Grundstück erst nach dem Abschluss des Bauträgervertrages erworben worden. Aus keiner Bestimmung des Grundstückskaufvertrages gehe eine Verpflichtung der Käufer, auf dem Grundstück ein Haus der…
…Berufungswerber sei seit mehreren Monaten festgestanden, ein Grundstück von der Familie H zu erwerben. Rein aus organisatorischen Gründen sei das Grundstück erst nach dem Abschluss des Bauträgervertrages erworben worden. Aus keiner Bestimmung des Grundstückskaufvertrages gehe eine Verpflichtung der Käufer, auf dem Grundstück ein Haus der…
…Berufungswerberin sei seit mehreren Monaten festgestanden, ein Grundstück von der Familie H zu erwerben. Rein aus organisatorischen Gründen sei das Grundstück erst nach dem Abschluss des Bauträgervertrages erworben worden. Aus keiner Bestimmung des Grundstückskaufvertrages gehe eine Verpflichtung der Käufer, auf dem Grundstück ein Haus der…
…22.5.2006 beantwortet wurde. Vorgelegt wurden Bestätigungen über eine Kleinlandwirtschft in Bosnien-Herzegowina, die von der Ehegattin bewirtschaftet werden muss und deren Aufgabe mit erheblichen wirtschaftlichen und finanziellen Nachteilen verbunden wäre, zumal aus den Erträgnissen der Landwirtschaft ein Teil der Lebenhaltungskosten (Lebensmittel und Heizmaterialien)…
…Eingriff in die sachliche Zuständigkeit der Behörde erster Instanz. Ein solcher Eingriff ist auch dann gegeben, wenn aus organisatorischen Gründen sowohl die Entscheidung erster Instanz als auch die der Rechtsbehelfsbehörde vom Zollamt getroffen wird, weil auch die funktionelle Zuständigkeit der entscheidenden Behörde zu beachten ist…
…habe, ein mit dem ausgesuchten Haustyp bebautes Grundstück zu erwerben, festgestanden sei. Rein aus organisatorischen Gründen sei das Grundstück erst nach Abschluss des Bauträgervertrages erworben worden. Aus keiner Bestimmung des Grundstückskaufvertrages gehe eine Verpflichtung der Käufer, auf dem Grundstück ein Haus der Firma L. errichten…