…keiner Bedeutung sei, begründet. Unrichtig sei auch die Behauptung der Abgabenbehörde, dass beim Finanzierungsleasing dem Leasinggeber die wirtschaftliche Funktion eines Kreditgebers zukomme, da sodann das wirtschaftliche Eigentum immer beim Leasingnehmer liegen würde. Nicht zutreffend sei auch das Ergebnis der Finanzlandesdirektion für Tirol, dass im vorliegenden…
…kann. Aus demselben Grund wird ein fremder Marktteilnehmer die Teilnahme anderer Marktteilnehmer an von vornherein geplanten mehrfachen Verkäufen ein und derselben Immobilie in der Regel nur akzeptieren, wenn die anderen Marktteilnehmer ex ante betrachtet eine sinnvolle wirtschaftliche Funktion ausüben (vgl. BFH 17.3.2010, IV…
…daraus erwarten kann. Aus demselben Grund wird ein fremder Marktteilnehmer die Teilnahme anderer Marktteilnehmer an mehrfachen Verkäufen ein und derselben Immobilie in der Regel nur akzeptieren, wenn die anderen Marktteilnehmer ex ante betrachtet eine sinnvolle wirtschaftliche Funktion ausüben (vgl. BFH 17.3.2010, IV R…
…daraus erwarten kann. Aus demselben Grund wird ein fremder Marktteilnehmer die Teilnahme anderer Marktteilnehmer an mehrfachen Verkäufen ein und derselben Immobilie in der Regel nur akzeptieren, wenn die anderen Marktteilnehmer ex ante betrachtet eine sinnvolle wirtschaftliche Funktion ausüben (vgl. BFH 17.3.2010, IV R…
…daraus erwarten kann. Aus demselben Grund wird ein fremder Marktteilnehmer die Teilnahme anderer Marktteilnehmer an mehrfachen Verkäufen ein und derselben Immobilie in der Regel nur akzeptieren, wenn die anderen Marktteilnehmer ex ante betrachtet eine sinnvolle wirtschaftliche Funktion ausüben (vgl. BFH 17.3.2010, IV R…
…daraus erwarten kann. Aus demselben Grund wird ein fremder Marktteilnehmer die Teilnahme anderer Marktteilnehmer an mehrfachen Verkäufen ein und derselben Immobilie in der Regel nur akzeptieren, wenn die anderen Marktteilnehmer ex ante betrachtet eine sinnvolle wirtschaftliche Funktion ausüben (vgl. BFH 17.3.2010, IV R…
…erwarten kann. Aus demselben Grund wird ein fremder Marktteilnehmer die Teilnahme anderer Marktteilnehmer an mehrfachen Verkäufen ein und derselben Immobilie in der Regel nur dann akzeptieren, wenn die anderen Marktteilnehmer ex ante betrachtet eine sinnvolle wirtschaftliche Funktion ausüben (vgl. BFH 17.3.2010, IV R…
…daraus erwarten kann. Aus demselben Grund wird ein fremder Marktteilnehmer die Teilnahme anderer Marktteilnehmer an mehrfachen Verkäufen ein und derselben Immobilie in der Regel nur akzeptieren, wenn die anderen Marktteilnehmer ex ante betrachtet eine sinnvolle wirtschaftliche Funktion ausüben (vgl. BFH 17.3.2010, IV R…
…kann. Aus demselben Grund wird ein fremder Marktteilnehmer die Teilnahme anderer Marktteilnehmer an von vornherein geplanten mehrfachen Verkäufen ein und derselben Immobilie in der Regel nur akzeptieren, wenn die anderen Marktteilnehmer ex ante betrachtet eine sinnvolle wirtschaftliche Funktion ausüben (vgl. BFH 17.3.2010, IV…
…daraus erwarten kann. Aus demselben Grund wird ein fremder Marktteilnehmer die Teilnahme anderer Marktteilnehmer an mehrfachen Verkäufen ein und derselben Immobilie in der Regel nur akzeptieren, wenn die anderen Marktteilnehmer ex ante betrachtet eine sinnvolle wirtschaftliche Funktion ausüben (vgl. BFH 17.3.2010, IV R…
…Konto- bzw. Depoteröffnungsdokumente der ,A Limited' und werden die Veranlagungsdetails festgelegt. Auf Grund dieser Sachlage ist klar erkennbar, dass der ,A Limited' keine eigentliche wirtschaftliche Funktion in Bezug auf die Einkunftserzielung zusteht. Als Basisgesellschaft verfügt die Gesellschaft auch über keine personellen und sachlichen Ressourcen. Wesentlich…
…Gewährung von Krediten oder Darlehen) oder zum Erwerb von Einkunftsquellen (wie etwa Wertpapiere als Quelle der Einkünfte aus Kapitalvermögen) - sofern keine außersteuerlichen Gründe dafür vorliegen und diese so ausgestatteten Konzernunternehmen insoweit keine wirtschaftliche Funktion erfüllen als unangemessene und rein künstliche Gestaltung angesehen werden. Der Bw…
…Handwerkseinrichtung, Verwaltungsgebäude, Lagerhalle, Depot oder sonstige Betriebsorganisation); - keine wesentlichen eigenen wirtschaftlichen Funktionen hätten; - keinerlei Handel treibende oder gar produzierende Tätigkeiten ausübten; - keiner sonst wie gearteten aktiven Betätigung nachgingen und daher folglich nur Stützpunkte für Einkunfts-, Gewinn- oder Vermögensverlagerungen seien. Würden obige Kriterien auf die Bw…
…Die Nichtausübung der Kaufoption hätte demnach geradezu jeder Vernunft widersprochen. Beim Finanzierungsleasing kommt dem Leasinggeber die wirtschaftliche Funktion eines Kreditgebers zu; die Zurechnung des Leasinggutes erfolgt dabei nach den allgemeinen Regeln des wirtschaftlichen Eigentums. Die Zurechnungsregeln beim Leasing knüpfen an die Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes an…
…dass wirtschaftliche Tätigkeiten je nach Wahl dieser oder jener Rechtsform steuerlich unterschiedlich behandelt werden. Art. 3 Abs. 2 RL 69/335/EWG (= Art. 2 Abs. 2 RL 2008/7/EG) erfasst auch diejenigen Ansammlungen von Kapital die zwar die gleiche wirtschaftliche Funktion erfüllen wie…
…daraus erwarten kann. Aus demselben Grund wird ein fremder Marktteilnehmer die Teilnahme anderer Marktteilnehmer an mehrfachen Verkäufen ein und derselben Immobilie in der Regel nur akzeptieren, wenn die anderen Marktteilnehmer ex ante betrachtet eine sinnvolle wirtschaftliche Funktion ausüben (vgl. BFH 17.3.2010, IV R…
…daraus erwarten kann. Aus demselben Grund wird ein fremder Marktteilnehmer die Teilnahme anderer Marktteilnehmer an mehrfachen Verkäufen ein und derselben Immobilie in der Regel nur akzeptieren, wenn die anderen Marktteilnehmer ex ante betrachtet eine sinnvolle wirtschaftliche Funktion ausüben (vgl. BFH 17.3.2010, IV R…
…daraus erwarten kann. Aus demselben Grund wird ein fremder Marktteilnehmer die Teilnahme anderer Marktteilnehmer an mehrfachen Verkäufen ein und derselben Immobilie in der Regel nur akzeptieren, wenn die anderen Marktteilnehmer ex ante betrachtet eine sinnvolle wirtschaftliche Funktion ausüben (vgl. BFH 17.3.2010, IV R…
…daraus erwarten kann. Aus demselben Grund wird ein fremder Marktteilnehmer die Teilnahme anderer Marktteilnehmer an mehrfachen Verkäufen ein und derselben Immobilie in der Regel nur akzeptieren, wenn die anderen Marktteilnehmer ex ante betrachtet eine sinnvolle wirtschaftliche Funktion ausüben (vgl. BFH 17.3.2010, IV R…
…daraus erwarten kann. Aus demselben Grund wird ein fremder Marktteilnehmer die Teilnahme anderer Marktteilnehmer an mehrfachen Verkäufen ein und derselben Immobilie in der Regel nur akzeptieren, wenn die anderen Marktteilnehmer ex ante betrachtet eine sinnvolle wirtschaftliche Funktion ausüben (vgl. BFH 17.3.2010, IV R…