…193/2002 angeführten Voraussetzungen erfüllten. Ua. müssten die Fahrzeuge bereits werkseitig (zumindest im Zeitpunkt des Verkaufs durch den Generalimporteur) sämtliche erforderliche Kriterien aufweisen. Ein nachträglicher Umbau eines zunächst als Pkw (Kombi) eingestuften Fahrzeuges (zB durch einen Kfz-Händler oder eine Kfz-Werkstätte) sei für Zwecke…
…von Fahrzeugen der Type Mitsubishi EVO gestrichen. Dazu sei zu bemerken, dass es sich hierbei bereits um werkseitig als Rallyefahrzeug ausgerüstete Fahrzeuge gehandelt habe. Sie seien aufgrund der obigen Darstellung nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise eindeutig nicht zur Personenbeförderung bestimmt gewesen, sondern primär als Sportgeräte anzusehen gewesen…
…sodann eingebrachte Berufung des Bw. vom 29. Juli 2005 habe das FA mit der Begründung abgewiesen, der Umbau des Fahrzeuges sei nicht "werkseitig" durchgeführt worden. Materiellrechtlich seien alle Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug gemäß der VO BGBl. II Nr. 193/2002 erfüllt. Das Fahrzeug sei in…
…sondern auf den Zweck, dem das Kraftfahrzeug nach seine typischen Beschaffenheit und Bauart von vornherein, d.h. nach der werkseitigen Konstruktion zu dienen bestimmt sei. Im Zweifel sei auf den optischen Eindruck und die Verkehrsauffassung abzustellen (vgl. VwGH 20.1.1988, 87/13/0022 und…
…des Fahrers allein sei eine Beförderung. Darüber hinaus sei nach der Judikatur der Verwendungszweck eines PKW unmaßgeblich. F führte aus, dass nunmehr von Fiat Abarth werkseitig Rallyeautos geliefert werden könnten, die allerdings um rund 40.000,00 € teurer seien, als wenn sie von der…
…1 bis 3 VO BGBl. II Nr. 193/2002 und führte ua. aus, dass eine Anerkennung als vorsteuerabzugsberechtigte Kleinlastkraftwagen nur dann erfolgen könne, wenn die bereits werkseitigen Mindesterfordernisse der §§ 2 und 3 VO BGBl. II Nr. 193/2002 erfüllt seien. Nach einer Aufzählung der in…
…1 bis 3 VO BGBl. II Nr. 193/2002 und führte ua. aus, dass eine Anerkennung als vorsteuerabzugsberechtigte Kleinlastkraftwagen nur dann erfolgen könne, wenn die bereits werkseitigen Mindesterfordernisse der §§ 2 und 3 VO BGBl. II Nr. 193/2002 erfüllt seien. Nach einer Aufzählung der in…
…sondern auf den Zweck, dem das Kraftfahrzeug nach seiner typischen Beschaffenheit und Bauart von vornherein, d.h. nach der werkseitigen Konstruktion zu dienen bestimmt ist. Im Zweifel sei auf den optischen Eindruck und die Verkehrsauffassung abzustellen (vgl. VwGH 20.1.1988, 87/13/0022 und…
…die in der Verordnung des BMF, BGBl. II 193/2002 angeführten Merkmale bereits werkseitig aufweise. In der genannten Entscheidung sei auch die Modellbezeichnung auf der BMF Liste nicht eindeutig gewesen und sei der Vorsteuerabzug aus diesem Grunde versagt worden, da es sich hiebei um ein…
…oder Kombinationskraftwagen anzusehen seien; demnach sei erforderlich, dass es sich hiebei um Fahrzeuge handle, welche "bereits werkseitig so konstruiert sind, dass sie ein geschlossenes Führerhaus (mit einer Sitzreihe oder mit zwei Sitzreihen) und eine sich daran anschließende, grundsätzlich offene Ladefläche aufweisen. Die Ladefläche kann auch…
…das Fahrzeug die in der VO des BMF, BGBI II 193/2002, angeführten Merkmale bereits werkseitig aufweist. Laut der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse, BGBI II 193/2002, können als Kleinlastkraftwagen nur solche Fahrzeuge angesehen…
…mit der Bodenplatte und der Karosserie fest verbundenes Trenngitter oder Trennwand aufweisen und der Laderaum müsse seitlich verblecht sein. Das Fahrzeug müsse bereits werkseitig sämtliche erforderlichen Kriterien aufweisen. Ein nachträglicher Umbau eines zunächst als Kombi eingestuften Fahrzeuges sei für Zwecke des Vorsteuerabzuges ohne Relevanz. 5…
…Karosserie fest verbundenes Trenngitter oder eine gleichartige Trennwand angebracht und der Laderaum seitlich verblecht sein. Die Fahrzeuge müssten bereits werkseitig (zumindest im Zeitpunkt des Verkaufs durch den Generalimporteur) sämtliche erforderlichen Kriterien aufweisen. Ein nachträglicher Umbau eines zunächst als PKW (Kombi) eingestuften Fahrzeuges sei für Zwecke…
…Auf Grund der getroffenen Feststellungen der Betriebsprüfungsabteilung ist dieses Kraftfahrzeug 1. der NoVA zu unterwerfen, da die geforderten Merkmale bezüglich NoVA-Befreiung - original Stahltrennwand, werkseitig untrennbar eingebaut, Teilung in 2 Klimazonen - nicht gegeben sind 2. dieses angeführte Kraftfahrzeug ist lt. Unterlagen und Rechtsprechung nicht vorsteuerabzugsberechtigt…
…lässt aber nicht zwingend auf lediglich einem Anfahrschutz schließen, sondern auf einen integrierten Teil der Halle. Aus den übermittelten Konstruktionsdetails (siehe Beilage 1) stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar: - Die Folie wurde werkseitig auf die Betonplatten befestigt. - Die Betonplatte weist eine Wandhöhe von 2…
…Kombinationskraftwagen, wenn sie eine einem Autobus entsprechende Form aufweisen und das Fahrzeug kraftfahrrechtlich für die Beförderung von mindestens sieben Personen (einschließlich des Fahrzeuglenkers) zugelassen ist und bereits werkseitig hinter der dritten Sitzreihe in hinterster Position einen Laderaum mit einer Länge von mindestens 500 mm aufweist…
…möglich war. Bei Besprechung mit dem Händler wurde noch vor dem Kauf ein Besprechungstisch (Seite 2 der Kopien) zugeordert und das Fahrzeug vor Erstzulassung mit Allrad ausgestattet, da ein Allradantrieb werkseitig nicht verfügbar war. Der Umbau war auch die Ursache, dass ein starker Lärmpegel entstand…
…unbestritten, - dass die Prospektangaben für den in Rede stehenden LKW Mercedes Viano 2.2 CDI Ambiente für das werksseitig ausgelieferte Kraftfahrzeug und nicht für eine nachträglich umgebaute Allradvariante dieses Fahrzeugtyps galten und - dass der von Herrn A B (vormals noch als Einzelunternehmer) in Auftrag gegebene…
…Begründend führte er im Wesentlichen aus, dass nach Ansicht der belangten Behörde auch der Treibstoff in den werkseitig mit einem 90 Liter Tank versehenen Modellen steuerbar wäre. Die von der Behörde vorgenommene Auslegung des Begriffes Hersteller umfasse nur den eigentlichen Produktionsbetrieb und würde dazu führen…
…wurden. Die LKW-Versionen der Modelle R.1, S.1 und A.B.C. werden leider nicht mehr anerkannt, da sie nicht werkseitig als LKW-Modelle angeboten werden. Jene Fahrzeuge dieser Modelle, die sich zum Stichtag 14. Februar 1996 auf Lager befunden haben beziehungsweise fix…