…in ihrem Selbstwertgefühl bzw. zur Fortsetzung der Bewegungstherapie motiviert. Der Aufwand für das Bastelmaterial zählt daher nicht zu den Kosten der Heilbehandlung. Ohne zeitlich vorgelagerter ärztlicher Verordnung ist im hier zu beurteilenden Fall eine Einstufung als "Hilfsmittel" jedoch auch deshalb nicht möglich, weil die Beschaffung…
…Zeitpunkt der Vollendung des 21. (bzw. 27.) Lebensjahres offenkundig keine dauernde Erwerbsunfähigkeit vorgelegen sein konnte. Wie ebenso bereits in der angefochtenen Berufungsvorentscheidung ausgeführt, ist eine berufliche Tätigkeit nur dann nicht als solche anzusehen, wenn keine Leistungen erbracht werden, sondern diese Tätigkeit nur therapeutischen Zwecken dient…
…BSA weitergeleitet. Das Ergebnis dieser Stellungnahme brachte der UFS der Bw. mit Schreiben vom 26.7.2013 zur Kenntnis und räumte ihr die Gelegenheit zur Abgabe einer Gegenäußerung ein. Eine schriftliche Stellungnahme zu diesem Vorhalt langte beim UFS innerhalb der gesetzten Frist bzw. bis zum…
…Der Familienlastenausgleich, Kommentar, § 2 S 7). Hochschullehrgänge bzw. Universitätslehrgänge stellen grundsätzlich kein ordentliches Studium dar. Es kann jedoch eine Berufsausbildung gemäß § 2 Abs. 1 lit b erster Satz gegeben sein, wenn die volle oder überwiegende Zeit der Teilnehmer beansprucht wird, das Ablegen von Prüfungen für…
…die guten Erfolg brachten. Im Juli 2011 wurde ein neuromotorischer harmonischer Entwicklungsrückstand einem ca. 3 -jährigen Kind entsprechend ermittelt. Förderung der Feinmotorik, der intellektuellen Entwicklung und der räumlichen Vorstellung sollen ab Sept. im Ganzheitlichen Zentrum Pulvermühlstr./Linz 2x/Woche stattfinden. Kind besucht ab Herbst das…
…ob der gegenständliche Sachverhalt unter das steuerliches Abzugsverbot des § 20 Abs. 1 Z. 2 lit. a EStG fällt. § 20 (1) EStG 1988 lautet auszugsweise: Von den einzelnen Einkünften dürfen nicht abgezogen werden 1.) ......... 2. a) Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die…
…rückwirkend "ab 03/02". In der Rubrik der bei dem Kind bestehenden Behinderung bzw. Erkrankung wurde angeführt: Ergotherapie mit dem Ziel der Förderung der grob- und feinmotorischen Koordination im Spielstudio im ... Bezirk, ... Über Ersuchen des Finanzamtes wurde das Kind am 16. September 2009 im Bundessozialamt…
…im Bereich des Wortschatzes deutlich; das Beschreiben und Erzählen erfolgt sprachlich flexibler. Nicht nur im Sprachbereich, sondern auch im Bereich der Feinmotorik, Graphomotorik sind deutliche Fortschritte erkennbar. Empfehlung, Procedere: Die Therapie wurde h. o. abgeschlossen, eine Fortsetzung der logopädischen Therapie zur Erweiterung der rezeptiven und…
…W/09). Wenn somit das Zweitgutachten davon ausgeht, dass erst frühestens mit Erreichung des 4. Lebensjahres der Tochter die Erkrankung zu einem Behinderungsgrad von 50% geführt hat, kann dieser Feststellung Schlüssigkeit nicht abgesprochen werden. Da somit die Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe gemäß …
…keine Änderungen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.), verheiratet, Alleinverdiener, bezieht Familienbeihilfe für drei Kinder, wobei für einen Sohn wegen Behinderung die erhöhte Familienbeihilfe zusteht. Das Kind, geboren 1996, leidet seit seiner Geburt an einer Cerebralparese (spastische Diparese) mit schweren Beeinträchtigungen der Beinmotorik. Aufgrund dieser Behinderung besteht…
…die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie a) weder den Präsenz- oder Ausbildungsdienst noch den Zivildienst leisten und b) bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice als Arbeitsuchende vorgemerkt sind und weder einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz…
…in der Höhe von derzeit € 1.185,40 monatlich trägt vorerst das Land Niederösterreich. Nach den geltenden Richtlinien sind 50 % des Einkommens sowie 80 % des Pflegegeldes als Kostenersatz zu fordern (ab 1. März 2008 Kostenersatz von € 257,32 (= 50 % des Arbeitslosengeldes). - Der…
…des Geburtsdatums in der Türkei zu erreichen, was ihm nicht gelungen ist. Niederschrift vom 11. November 2004, aufgenommen beim Finanzamt Wien 4/5/10 mit A. E.: "Ich erkläre, dass das Kind H., geboren am 27.11.1994 gestorben ist. Ich weiß aber nicht wann…