…Begründung des Bescheides vom 23. Februar 2012 zu dem Schluss kommt, insgesamt sei nicht von einer weitaus überwiegenden Verwendung des Fahrtzeuges im Ausland auszugehen, steht dies im Widerspruch zur Aktenlage. Nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates gilt der Gegenbeweis im Sinne des § 82 Abs 8 erster…
…neben den bereits angesprochenen - insbesondere folgende behauptete Umstände: Die im Wesentlichen dauernde Verwendung des Fahrzeuges für betriebliche Zwecke der Zulassungsbesitzer während des Berufungszeitraumes durch objektiv überprüfbare Nachweise, gegebenenfalls die weitaus überwiegende Verwendung des Fahrzeuges im Berufungszeitraum in einem konkreten anderen Staat durch objektiv überprüfbare Nachweise…
…worden wären, sodass aufgrund der tatsächlichen weitaus überwiegenden Verwendung des Fahrzeuges im Inland dessen Standort auch im Inland sei. Es wurde auch auf die Judikatur des VwGH zum Verwenderbegriff hingewiesen und festgehalten, dass bei einer 85%igen Verwendung für das Unternehmen davon auszugehen sein, dass…
…Situation, die von einer weitaus überwiegende Verwendung seines PKWs in Deutschland geprägt ist, für die PKW-Nutzung eine NOVA- Pflicht zu erahnen, die überdies rechtlich noch nicht einmal als gegeben anzunehmen ist. Da im vorliegenden Fall die Billigkeitsgründe die Gründe der Zweckmäßigkeit mit Sicherheit überwiegen…
…VwGH 2.5.1991, 89/16/0068). Die weitaus überwiegende Verwendung der Versicherung zwecks Erwerb einer Liegenschaft samt Wohnhaus im Eigentum spricht für die Berufungsbehörde eindeutig dagegen, dass die Bw - wie eingewendet - ohne diese Leistung nicht für ihren fortlaufenden Unterhalt hätte aufkommen können. Das Argument…
…UFS (17.7.2003, RV/1319-L/02) einen Privatanteil von 20 Prozent für glaubhaft gehalten. Da im vorliegenden Fall nach der Aktenlage und auf Grund der beruflichen Tätigkeit des Berufungswerbers als Informatiklehrer eine weitaus überwiegende berufliche Verwendung der Computer glaubhaft ist, wird in der…
…L/02) einen Privatanteil von 20 Prozent für glaubhaft gehalten. Da im vorliegenden Fall nach der Aktenlage und auf Grund der beruflichen Tätigkeit eine weitaus überwiegende berufliche Verwendung des im Streit stehenden Computers glaubhaft sei, würde der bereits in 20% iger Höhe in Abzug gebrachte…
…S 725.000,00 netto) ist die ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung ableitbar, zumal Art und Umfang des gemäß Architektenwerkvertrages näher bezeichneten Bauvorhabens eindeutig auf eine weitaus überwiegende betriebliche Verwendung schließen lassen. Der Zeitraum zwischen Anschaffung der Liegenschaft und Bauverhandlung spricht für die Absicht einer…
… die beruflich bedingten Fahrten in der BRD würden sich daraus mit 17.738 km ergeben. Entgegen dem Berufungsvorbringen liege sohin keine überwiegend betriebliche Verwendung des Fahrzeuges in Deutschland vor. Der Umstand der bereits in Deutschland entrichteten Kfz-Steuer sei für die Beurteilung der inländischen Steuerpflicht…
…dass dieses weitaus überwiegend (zumindest zu 90 %) dem Bw für betriebliche Zwecke dient, nämlich zur Durchführung von - teils mehrtägigen - Montagearbeiten und Betriebsbesichtigungen bei Kunden im gesamten deutschen Bundesgebiet als Haupttätigkeit, weiters zur Besorgung von Ersatzteilen, Besprechungen etc., und auch überwiegend in Deutschland in Verwendung steht…
…Falschaussage sein müsse, da sie bezeugen könnten, dass die Fahrzeuge in zeitlicher Abfolge immer der Bw zur Verfügung gestanden wären. Im Vorhalt vom 17. September 2012 wurde die Bw nochmals eingeladen, die überwiegende Verwendung der Fahrzeuge in Deutschland durch Tankrechnungen, Parkscheine, Servicerechnungen, Hotelrechnungen, Reparaturrechnungen zu…
…diese näher zu erläutern und belegmäßig nachzuweisen. Art, Größe, und die Form der Nutzung der Wohnung in Deutschland sollten näher erläutert werden. Ebenso sollte gegebenenfalls die überwiegende Verwendung des Fahrzeuges in Deutschland, etwa durch Vorlage entsprechender Fahrtenbücher, Dienstaufträge, Reisekostenabrechnungen und dergleichen, nachgewiesen werden. In Beantwortung…
…werden. Hinsichtlich der in der Berufung dargestellten weitaus überwiegenden Verwendung des Fahrzeuges wurden keine ausreichenden Erhebungen gepflogen. Für die Anwendbarkeit der Vermutung des § 82 Abs. 8 KFG 1967 muss aber zunächst neben einer Verwendung des Fahrzeuges im Inland auch seitens der Behörde nachgewiesen sein, wer…
…bis zum Gegenbeweis als Fahrzeuge mit dauerndem Standort im Inland anzusehen (Standortvermutung). Der Gegenbeweis dahin, dass das Fahrzeug aufgrund konkreter Umstände (zB Firmenfahrzeug einer ausländ. Firma, weitaus überwiegende betriebliche Nutzung, Verfügung von ausländ. Betriebsstätte aus etc.) seinen dauernden Standort dennoch im Ausland hat, ist zulässig…
…nicht eindeutig zu entnehmen, ob die Behörde von inländischen Standorten der Fahrzeuge aufgrund nachgewiesener tatsächlicher überwiegender Verwendung der Fahrzeuge im Inland oder aufgrund der Standortvermutung ausgeht. Auf das Vorbringen des Bw, dass die Fahrzeuge weitaus überwiegend im Ausland verwendet werden würden, ging das Finanzamt nur…
…2001/14/0170; UFS 29.3.2011, RV/0002-G/10) und - die Verwendungsdauer des Fahrzeuges im Inland bzw Ausland (UFS 2.6.2003, RV/0179-I/03 zum "Überwiegen" bei 5 von 7 Tagen im Ausland; UFS 26.6.2003, RV/1541-L/02…
…gehandelt habe und sie deren Betrieb unbedingt weiter führen wollte, eine Rolle gespielt habe. Der weitaus überwiegende Teil des Lagerbestandes stamme aus Einkäufen in den Jahren 2002 und 2003, wobei es sich fast ausschließlich um hochpreisige Markenware handle, deren Entmodung sehr rasch eintrete. Es sei…
…Das Vorbringen des Bw. ist daher unglaubwürdig und ganz offensichtlich von dem Gedanken getragen, eine überwiegende Verwendung des Fahrzeuges im Ausland vorzugeben. -- Der Bw. bringt in seiner Berufung gegen die Kfz-Steuerfestsetzung 2008 vor, im Jahr 2008 habe sein Sohn das Fahrzeug in Ungarn verwendet…
…abgestellt werde, wurde nicht widersprochen. Auch ein sich eventuell ergebender Standort des Fahrzeuges in Deutschland aufgrund einer weitaus überwiegenden Verwendung des PKW in Deutschland wurde -siehe unten- nicht nachgewiesen. Unglaubwürdig erscheinen auch die Angaben des Bw in der gegenüber der österreichischen Heimatgemeinde abgegebenen Wohnsitzerklärung. Diese…
…diesen punktuellen Nachweisen teilweise mehr als ein Jahr dauernde Lücken klaffen. Auch eine überwiegende Verwendung des Fahrzeuges in Deutschland lässt sich im Hinblick auf diese Gesamtbetrachtung, insbesondere auf die weitaus überwiegend zeitliche Anwesenheit der Berufungswerberin in Österreich, aus ihrem Vorbringen nicht ableiten. Das Fahrzeug hat…