…Vorgangsweise wird damit begründet, dass man bei Konvertierung ohne 'Euro-Zwischenschaltung' direkt vom Japanischen Yen in den Schweizer Franken gewechselt habe und man somit immer noch an eine zum Euro wechselkurslabile Währung gebunden sei. Aus diesem Grund seien die per 31. Dezember 2003 noch aushaftenden…
…297 und Pülzl, SWK-Heft 35/36/2002 generell geäußerten Bedenken, dass bei einer Transferierung in eine wechselkurslabile Währung die Verfügungsmöglichkeit über den noch unsicheren Vorteil erst im Zeitpunkt der Tilgung oder Konvertierung des Darlehens in Euro anzunehmen sei, werden in Pülzl, ÖStZ 2003/978…
…Konvertierungen hätten zur Gänze in einer zum Euro labilen Währung stattgefunden, nämlich von CHF in JPY bzw. umgekehrt. In Anlehnung an die Einkommensteuerrichtlinien werde festgehalten, dass im Zeitpunkt der Konvertierung in eine zum Schilling oder Euro wechselkurslabile Währung (hier CHF) mangels Zuflusses des Kursvorteiles keine…
…Konvertierung in eine zum Schilling oder Euro wechselkurslabile Währung keine Einkünfte aus Spekulationsgeschäft zu erfassen sind. Das erscheint insofern als wichtig, weil dadurch die gesamte Richtlinie zu relativieren ist. Der zweifellos auch bei einer Konvertierung in eine wechselkurslabile Währung zu erzielende Kursgewinn kann im Sinne…
…Jänner 2001 erfolgt. Die Umschuldung in eine wechselkursstabile Währung (ATS) sei somit außerhalb der einjährigen Spekulationsfrist erfolgt. Konvertierungen in eine zum ATS oder Euro wechselkurslabile Währung führten bei Spekulationsgeschäften mangels Zuflusses des Kursvorteiles zu keinen Einkünften aus Spekulationsgeschäften. ad 2) Durch die Nichtaufnahme der SFr…
…87 € abgeleitet worden. Sie sei der Ansicht, dass durch die Konvertierung von einer zum Euro wechselkurslabilen Währung (hier Yen) in eine andere zum Euro wechselkurslabilen Währung (hier Schweizer Franken), die ursprüngliche Fremdwährungsschuld getilgt und eine neue Fremdwährungsschuld aufgenommen worden sei. Sie begründe dies damit…
…Die Beilage zur Körperschaftsteuererklärung vom 7. Dezember 2005 lautet in den für die Berufungsentscheidung maßgeblichen Teilen wie folgt: "Aufgrund von sich häufenden Expertenmeinungen, wonach Kursgewinne aus der Konvertierung zwischen wechselkurslabilen Währungen auch im Bereich der Gewinnermittlung nach § 4 (1) oder § 5 EStG 1988 keine Gewinnrealisierung…
…aus einem Fremdwährungskredit von JPY in CHF bei einem Einnahmen-Ausgaben-Rechner befasst und ist dabei zur Auffassung gelangt, dass nicht bereits die Konvertierung der Verbindlichkeit von einer wechselkurslabilen in eine andere nicht über einen fixen Wechselkurs zum Euro gleichgeschaltete Währung Gewinnauswirkungen zeitige, und ua…
…angefochtenen Bescheid - in Bezug auf die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich - in der Konvertierung der Verbindlichkeit von einer wechselkurslabilen in eine andere nicht über einen fixen Wechselkurs zum Euro gleichgeschalteten Währung den Erwerb eines "anderen Wirtschaftsgutes" erblickt und als Folge dessen einen Tausch von Wirtschaftsgütern angenommen hat…
…Dann und erst dann kann dieser Kursvorteil als zugeflossen gelten. Im Beschwerdefall, dem die Konvertierung von einer wechselkurslabilen in eine andere nicht über einen fixen Wechselkurs zum Euro gleichgeschaltete Währung zu Grunde liegt, ist diese für die Annahme des Zufließens eines Kursgewinnes erforderliche Sicherheit im…
…die Gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Die Konvertierung der Verbindlichkeit von einer wechselkurslabilen in eine andere nicht über einen fixen Wechselkurs zum Euro gleichgeschaltete Währung bedeute nicht den Erwerb eines "anderen Wirtschaftgutes" und könne daher kein Tausch von Wirtschaftsgütern sein. Eine Gewinnrealisierung trete mit der…