…gegen diese Bescheide am 29. März 2010 Berufung und führte im Wesentlichen Folgendes aus: Es werde beantragt, die Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben erklärungsgemäß zu veranlagen. Sie habe am 1. März 2009 das Gewerbe der Unternehmensberatung und das freie Gewerbe der Humanenergetik angemeldet. Die Kompetenz für diese…
…neuen Berufsfeld ermöglichen, Werbungskosten. Keine Werbungskosten stellen (von Studienbeiträgen abgesehen) Aufwendungen dar, die im Zusammenhang mit dem Besuch einer allgemein bildenden (höheren) Schule oder im Zusammenhang mit einem ordentlichen Universitätsstudium stehen. Während Ausbildungskosten als "Aufwendungen zur Erlangung von Kenntnissen, die eine Berufsausübung ermöglichen" bzw. als …
…gab daraufhin seine Ansicht kund, dass demnach möglicherweise keine Werbungskosten im Zusammenhang mit der Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit als Lehrerin vorliegen würden, sondern Ausbildungskosten im Zusammenhang mit einer neuen (ev. selbständigen) Tätigkeit (sog. vorweggenommene Betriebsausgaben). Mit Eingabe vom 29. September 2008 wurden weitere Angaben…
…bei Verabschiedung des AbgÄG 2004 war es nämlich, die Berücksichtigung von Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen als vorweggenommene Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten zu ermöglichen (vgl ErläutRV 686 BlgNR, XXII. GP, 11). Um als vorweggenommene Betriebsausgaben in Betracht zu kommen, muss dabei ein ausreichender Zusammenhang mit den künftigen…
…ihr erworbenen Kenntnisse sich ein zweites Berufsstandbein schaffen will, wird im Sinne der vorzitierten VwGH-Judikatur für die Abzugsfähigkeit der diesbezüglichen Aufwendungen nicht als schädlich angesehen. Vorweggenommene Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben können allerdings nur dann anerkannt werden, wenn es sich bei der neuen Tätigkeit um eine…
…97/15/0148). Die Anerkennung vorweggenommener Werbungskosten setzt voraus, dass die Aufwendungen in einem hinreichend konkreten, objektiv feststellbaren Zusammenhang mit künftigen steuerbaren Einnahmen aus der angestrebten beruflichen Tätigkeit stehen (UFSW 14.7.2008, RV/0882-W/08). Gleiches gilt für vorweggenommene Betriebsausgaben, welche bereits vor…
…Anm. 1). Fallen Aufwendungen vor Einnahmenerzielung an, ist die Rechtsfrage nach Anerkennung der Aufwendungen als vorweggenommene Betriebsausgaben oder Werbungskosten von der Liebhabereifrage zu unterscheiden und dieser insofern vorgelagert, als sich bei Verneinung der Betriebsausgaben- bzw. Werbungskosteneigenschaft die Liebhabereifrage nicht mehr stellt. In einem derartigen Fall…
…Aufwendungen im Zusammenhang mit den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (Werbungskosten), um Aufwendungen im Zusammenhang mit der Schaffung neuer Einkunftsmöglichkeiten (vorweggenommene Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben) oder um Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung handelt (§20). Im Wesentlichen geht es hier um die Bildungsmaßnahmen im Bereich NLP bzw…
…nicht gegeben, gibt es auch keinen (vorweggenommenen) Werbungskosten- bzw. Betriebsausgabenabzug. Der Begriff der steuerlich abzugsfähigen "Ausbildung" versteht sich also in einem eingeschränkten Sinn. Demgegenüber darf dieser Zusammenhang bei der Umschulung gar nicht gegeben sein. Sollte mit dem "anderen" Beruf nicht die Aufgabe bzw. die allenfalls…
…2004), kann hierin eine mögliche umfassende Umschulung im Sinne der oben dargestellten gesetzlichen Bestimmung erkannt werden. Diesfalls würden allenfalls vorweggenommene Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben vorliegen. Der Zweck der Umschulung muss allerdings darin bestehen, eine andere Berufstätigkeit tatsächlich ausüben zu wollen (keine bloß hobbymäßige Verwertung). Es müssen…
…erster Linie die Frage nach der Qualifikation der Aufwendungen als solche für "umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen". Aufwendungen für Umschulungsmaßnahmen stellen vorweggenommene Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben dar. Die Umschulungsmaßnahme muss laut Gesetzestext auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen…
…mit seinen Pensionseinkünften, sondern mit den Einkünften aus gelegentlicher "Vermittler- und Beratungstätigkeit". Kosten für eine umfassende Umschulung, die auf die tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen, stellen vorweggenommene Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben dar (vgl. Atzmüller/Lattner in Wiesner/Atzmüller/Grabner/Lattner/Wanke, MSA EStG [1. 9…
…erster Linie die Frage nach der Qualifikation der Aufwendungen als solche für "umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen". Aufwendungen für Umschulungsmaßnahmen stellen vorweggenommene Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben dar. Die Umschulungsmaßnahme muss laut Gesetzestext auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen…
…besteht keinZusammenhang mehr mit Einnahmen. (Vgl. Kohler, Steuerleitfaden zur Vermietung, S 196). Rechts- und Beratungskosten im Zusammenhang mit einem fehlgeschlagenen Mietobjektserwerb sind vorweggenommene Werbungskosten, wenn die ernsthafte Absicht der Erzielung von Mieteinnahmen erwiesen ist. (Kohler, Steuerleitfaden zur Vermietung, S 196) Die Bw hat im Zusammenhang…
…1988, wonach die Belastung weder Betriebsausgaben, Werbungskosten noch Sonderausgaben sein darf, auch die Berücksichtigung der Darlehenstilgung als außergewöhnliche Belastung nicht möglich. Daran ändert nichts, dass sich die als (vorweggenommene) Werbungskosten zu beurteilenden Fortbildungskosten in den Jahren, in denen sie geleistet worden sind, aufgrund fehlender bzw…
…ergibt sich weder aus dem Wortlaut der Bestimmung noch führt eine am Zweck der Bestimmung orientierte Auslegung zu diesem Verständnis. Absicht des Gesetzgebers war es, die Berücksichtigung von Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen als vorweggenommene Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten zu ermöglichen (vgl. die Erläuterungen zum AbgÄG 2004…
…sind daher nicht abzugsfähig. Da sich die Abzugsfähigkeit auf Aufwendungen für einen bisher nicht ausgeübten Beruf bezieht, handelt es sich um vorweggenommene Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben. Es muss jedoch ein konkreter Zusammenhang der Bildungsmaßnahme mit geplanten nachfolgenden (Betriebs-)Einnahmen vorliegen, dh Umstände, die über eine bloße…
…der Höchstbeitragsgrundlage auf Grund eines Dienstverhältnisses ist, per Definition den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zugewiesen. Damit ergibt sich eine Diskrepanz zwischen den grundsätzlich den einzelnen Einkunftsarten zuzuordnenden Sozialversicherungsbeiträgen als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben und den der Qualifikation der Einnahme. Wie oben ausgeführt, sieht der Gesetzgeber vor…
…und UFSW vom 31.3.2008, RV1938-W/07). Unter diesem Gesichtspunkt können auch Kosten für NLP-Kurse als (vorweggenommene) Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten anerkannt werden, allerdings nur dann, wenn im angestrebten Beruf die Inhalte dieser Kurse auch wesentliche Voraussetzungen und Bestandteile der neuen Tätigkeit sind…
…97/15/0148). Die Anerkennung vorweggenommener Werbungskosten setzt voraus, dass die Aufwendungen in einem hinreichend konkreten, objektiv feststellbaren Zusammenhang mit künftigen steuerbaren Einnahmen aus der angestrebten beruflichen Tätigkeit stehen. Gleiches gilt für vorweggenommene Betriebsausgaben, welche bereits vor Betriebseröffnung anfallen können, allerdings nur wenn die Eröffnung…