…auf ihren vorrangigen Anspruch auf Familienbeihilfe verzichtet. Der Kindesvater bezieht die Familienbeihilfe für die mj. Tochter S ab dem Zeitpunkt der Geburt. Da die Familienbeihilfe auf Grund der Regelung des § 7 FLAG nur einer Person gewährt werden kann und die Kindesmutter auf ihren Anspruch verzichtet…
…72 inklusive Kinderabsetzbetrag für den Zeitraum Juli bis Oktober 2009 in Höhe von insgesamt € 912,10 gewährt und hiezu begründend ausgeführt: "Da der Kindesvater im Wohnland des Kindes erwerbstätig ist, besteht ein vorrangiger Anspruch auf Familienleistungen in der l1 (EuGH v. 26.11.2009…
…daher bestehe kein vorrangiger Anspruch auf Gewährung der Familienleistung in Österreich (Punkt 1 der oben angeführten Aufzählung liege nicht vor). Da der Gatte der Bw. in L. beschäftigt gewesen war, sei laut Punkt 2 der oben angeführten Aufzählung L. für die vorrangige Zahlung der Familienleistung…
…aus dem Hauptmietvertrag an die Bank AG abgetreten. Des weiteren habe die CGesmBH zur Sicherstellung ihrer Verbindlichkeit alle Ansprüche aus den Untermietverträgen (Mitzinsforderungen) an die Bank AG abgetreten. Dabei sei die Bank AG von dem vorrangigen "Pfandrecht" (Punkt VII. des Hauptmietvertrages) informiert gewesen. Hinsichtlich der…
…berufliche Tätigkeit ausübe und Sie selbst nicht erwerbstätig seien. Durch den Schulbesuch von n1 in l1 sei von einem ständigen Aufenthalt des Kindes in l1 auszugehen und damit bestehe ein vorrangiger Anspruch auf familienbezogene Leistungen in l1. Da n1 seit September 2009 die Schule in…
…verschiedenen Mitgliedstaaten erwerbstätig, trifft die vorrangige Verpflichtung zur Gewährung der Familienleistungen jenen Mitgliedstaat, in dessen Gebiet die Familienangehörigen wohnen. Sind die Familienleistungen im anderen Mitgliedsstaat höher, besteht dort gegebenenfalls ein Anspruch auf Gewährung des Differenzbetrages (Artikel 76 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71…
…da die Eltern unterhaltspflichtig waren, dieser Unterhaltspflicht nachgekommen sind und bei Haushaltszugehörigkeit ein vorrangiger Anspruch eines Elternteils auf Familienbeihilfe gegen ist (...). Um Stellungnahme wird gebeten. 4. Wie hoch waren Ihre Einkünfte von Jänner 2002 bis Dezember 2005 und in den Monaten Jänner und Februar 2007…
…Bw. im Übrigen auch nicht bestreitet. Ist aber keine Zugehörigkeit des Sohnes zum Haushalt des Bw., sondern zu dem der Pflegeeltern gegeben, besteht ein vorrangiger Anspruch der Pflegeeltern auf Bezug von Familienbeihilfe. Ob der Bw. seinem Kind Unterhalt in bar oder in Naturalien leistet, ist…
…Bei der Beurteilung der Frage, nach welchen Rechtsvorschriften ein vorrangiger/nachrangiger Anspruch auf die Familienleistungen eines Landes für dieses Kind besteht, sind der Prüfung beide leiblichen Eltern zugrunde zu legen. Im vorliegenden Fall übt der leibliche Kindesvater eine berufliche Tätigkeit in der Slowakei aus (vgl…
…Rechtsvorschriften ein vorrangiger/nachrangiger Anspruch auf die Familienleistungen eines Landes für das Kind besteht, sind der Prüfung beide leibliche Elternteile zugrunde zu legen. Da die Kindesmutter in Ungarn eine berufliche Tätigkeit ausübt und das Kind in Ungarn lebt, ist lt. EU-Verordnung Ungarn vorrangig zur…
…zu seinem leiblichen Vater/zu seiner leiblichen Mutter zu werten. Bei der Beurteilung der Frage, nach welchen Rechtsvorschriften ein vorrangiger/nachrangiger Anspruch auf die Familienleistungen eines Landes für dieses Kind besteht, sind der Prüfung beide leibliche Elternteile zugrunde zu legen." Die gegen den Rückforderungsbescheid eingebrachte…
…Kind im Verhältnis zu seinem leiblichen Vater/zu seiner leibliche Mutter zu werten. Bei der Beurteilung der Frage, nach welchen Rechtsvorschriften ein vorrangiger/nachrangiger Anspruch auf die Familienleistungen eines Landes für dieses Kind besteht, sind der Prüfung beide leiblichen Eltern zugrunde zu legen. Demzufolge ist…
…stellt somit vorrangig auf die die betreffende Leistung gewährenden nationalen Rechtsvorschriften (hinsichtlich Familienbeihilfe auf das Familienlastenausgleichsgesetz) ab. § 2 Abs. 3 lit. c FLAG 1967 definiert den Begriff des Kindes (leibliche Kinder, Adoptivkinder, Enkel, Stiefkinder, Pflegekinder, ...), wobei nach § 2 Abs. 2 FLAG 1967 Anspruch vorrangig derjenige…
…leiblichen Vater/zu seiner leiblichen Mutter zu werten. Bei der Beurteilung der Frage, nach welchen Rechtsvorschriften ein vorrangiger/nachrangiger Anspruch auf die Familienleistungen eines Landes für dieses Kind besteht, sind der Prüfung beide leiblichen Eltern zugrunde zu legen. Da die EU-Rechtsprechung vor dem nationalen…
…Vater und zu seiner leiblichen Mutter zu werten. Bei der Beurteilung der Frage, nach welchen Rechtsvorschriften ein vorrangiger/nachrangiger Anspruch auf die Familienleistungen eines Landes für dieses Kind besteht, sind der Prüfung beide leiblichen Eltern zugrunde zu legen. Wenn der Kindesvater in der Slowakei beschäftigt…
…Rechtsvorschriften ein vorrangiger/nachrangiger Anspruch auf die Familienleistungen eines Landes für dieses Kind besteht, sind der Prüfung beide leiblichen Elternteile zugrunde zu legen. Da Ihr Sohn E. in der Slowakei lebt und der Kindesvater in der Slowakei beschäftigt ist, ist die Slowakei vorrangig zur Auszahlung…
…verschiedenen Mitgliedstaaten erwerbstätig, trifft die vorrangige Verpflichtung zur Gewährung der Familienleistungen jenen Mitgliedsstaat, in dessen Gebiet die Familienangehörigen wohnen. Sind die Familienleistungen im anderen Mitgliedsstaat höher, besteht dort gegebenenfalls ein Anspruch auf Gewährung des Differenzbetrages (Artikel 76 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71…
…leibliches Kind im Verhältnis zu seinem leiblichen Vater/ zu seiner leiblichen Mutter zu werten. Bei der Beurteilung der Frage, nach welchen Rechtsvorschriften ein vorrangiger/nachrangiger Anspruch auf die Familienleistungen eines Landes für dieses Kind besteht, sind der Prüfung beide leibliche Elternteile zugrunde zu legen. Lt…
…unbegründet abgewiesen, der Verspätungszuschlag betreffend Umsatzsteuer wird mit 54,88 € und der Verspätungszuschlag betreffend Einkommensteuer mit 72,61 € festgesetzt. (6) Die Berufung gegen die Anspruchszinsen Einkommensteuer 2000 und 2001 wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe A.) Vorausgegangenes Berufungsverfahren 2003 bis 2007: 1. Bei der…
…als auch jene mit Fremdkapitalcharakter. Erstere gewähren neben der Beteiligung am Ergebnis eine Beteiligung am Firmenwert und den stillen Reserven der Kapitalgesellschaft. Genussrechte mit Fremdkapitalcharakter räumen nur einen Anspruch am Ergebnis, nicht aber am Firmenwert oder den stillen Reserven ein. Das KVG differenziert hier nicht…