…Ob die verspätet vorgelegte Rechnung überhaupt inhaltlich zum Vorsteuerabzug berechtigt, war gar nicht mehr zu prüfen. Da bereits aus oben stehenden Gründen die Berufungen abzuweisen waren, muss auf die übrigen Argumente der Bw. nicht mehr eingegangen werden. Es war spruchgemäß zu entscheiden. Beilagen: 2 Originalrechnungen …
…6.1998 vor. Die Originale sind nicht außerhalb des Einflussbereiches des Unternehmens abhanden gekommen, sondern wurden verspätet vorgelegt. Weiters muss - obwohl hier nicht entscheidungswesentlich - angemerkt werden, dass auch die betriebliche Veranlassung der in Rechnung gestellten Vorsteuerbeträge nach dem derzeitigen Aktenstand nicht ersichtlich ist. Inwieweit eine…
…Gründen der Antrag abzuweisen wäre, und selbst das Vorliegen einer gültigen Unternehmerbescheinigung diese Abweisung nicht zu beeinflussen vermag. Der Fall einer fehlenden Unternehmerbescheinigung ist nämlich nicht gleichzusetzen mit dem Fehlen oder dem verspäteten Nachreichen von innerhalb der Ausschlussfrist vorzulegenden Originalrechnungen (§ 3 Abs. 1 der Verordnung)…
…zu. Zu den damaligen angeblichen "Scheinrechnungen" seien sehr wohl Originalrechnungen vorgelegen. Der Bw. habe nur - formell nicht ganz korrekt - Originalrechnungen selbst zusammengefasst. Diese Originalrechnungen habe er auch zusammen mit den Umsatzsteuervoranmeldungen dem Finanzamt vorgelegt. Nach Ansicht des Prüfers wäre die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung des Bw…
…vermag. Der Fall einer fehlenden Unternehmerbescheinigung ist nämlich nicht gleichzusetzen mit dem Fehlen oder dem verspäteten Nachreichen von innerhalb der Ausschlussfrist vorzulegenden Originalrechnungen (vgl. § 3 Abs. 1 der VO BGBl. Nr. 279/1995). Da die Bw. im Zuge des Berufungsverfahrens eine gültige Unternehmerbescheinigung vorlegte, hat…
…sie die Erstattung der Vorsteuer aus in Österreich in Rechnung gestellten Betankungen und legte die Tankrechnungen zum Teil im Original, teilweise in Kopie vor. Das Finanzamt erstattete nur den Betrag, der mittels vorgelegter Originalrechnungen nachgewiesen worden war, die Rechnungskopien wurden nicht anerkannt. Begründend wurde ausgeführt…
…durch das Finanzamt hat die Bw. die Originalbelege betreffend ihre geltend gemachten Ausgaben für die Jahre 2004 und 2005 vorgelegt. Die Originalbelege betreffend Bastelmaterial sind teilweise an "Integrative Freizeitgruppe" adressiert und mit dem Namen der Bw. überklebt oder überschrieben bzw. ist als Lieferadresse die Adresse…
…Nr. 26000338, welche erst im Zuge des Berufungsverfahrens vorgelegt worden ist, ist anzumerken, dass diese zwar eine Originalrechnung darstellt, jedoch sieht der unabhängige Finanzsenat diese Vorlage als verspätet an, da nach der oben zitierten Verordnung die Belege zeitgleich mit dem Erstattungsantrag spätestens am 30.6…
…Verfahren zu Rs C-361/96 ("Société générale") vom 11.6.1998 vor. Die Originale sind nicht außerhalb des Einflussbereiches des Unternehmens abhanden gekommen, sondern wurden verspätet (erst im Berufungsverfahren) vorgelegt. Es war daher wie im Spruch ersichtlich zu entscheiden. Graz, am 6. August 2008
…der Lieferant der Bw. die Originalbelege erst verspätet übermittelt hat, fällt nicht in den Verantwortungsbereich der Abgabenbehörden und lässt sich daraus für die Bw. nichts gewinnen. Auf der von der Bw. vorgelegten Information des BMF findet sich sehr wohl der Hinweis, dass fehlende Unterlagen dazu…
…der Erstrechnungen, alles auf hellgrünem Papier. Der Akt wurde dem UFS zur Entscheidung vorgelegt. Über die Berufung wurde erwogen: Zunächst ist strittig, ob der Bw. rechtzeitig mit seinem Erstattungsantrag für das Jahr 2007, der am 2. Juli 2008 beim Finanzamt einlangte, die Originalrechnungen übermittelte, wie…
…Rechnungen beigefügt zu haben und übersandte nunmehr auch die erforderlichen Originalrechnungen. In seiner Berufungsvorentscheidung vom 4. Dezember 2008 wies das Finanzamt das Berufungsbegehren vollinhaltlich ab, weil die Originalbelege erst mit der Überreichung der Berufung am 8. August 2008 vorgelegt wurden. Im Vorlageantrag verwies die Bw…
…ein und führte dazu aus: Der Antrag auf Erstattung sei abgewiesen worden, da bei zwei Rechnungen nur das Duplikat beigelegen sei. Die Originalrechnungen seien daraufhin unverzüglich vorgelegt worden. Der Erstattungsantrag vom 24. Juni 2008 sei fristgerecht eingereicht worden und auch noch laut Postbeleg vor dem…
…Finanzamt eingelangt), sei der Antrag abzuweisen gewesen. Auch die Unternehmerbescheinigung des Antragstellers sei nicht vorgelegt worden, aus verwaltungsökonomischen Gründen werde jedoch auf ein diesbezügliches Mängelbehebungsverfahren verzichtet, da der Antrag bereits aufgrund des Fehlens der Originalrechnungen abzuweisen war. Dagegen wurde Berufung eingebracht und beantragt, die Vorsteuer…
…Juni". Der Antrag stütze sich vorläufig auf eine Auflistung der Belege der Bw.. In weiterer Folge würden die Originalbelege dem Finanzamt vorgelegt werden. Die Belege würden in England seit drei Monaten für die verschiedenen EU-Vorsteuererstattungsverfahren aufbereitet. Seitens der Geschäftsführung der Muttergesellschaft sei versichert worden…
…Ermessensspielraum ein. Die Vorlage von Originalbelegen im Rechtsmittelverfahren nach der Sechsmonatsfrist könne somit nicht zu einer positiven Erledigung führen. Im Vorlageantrag führte die Bw. aus, die Originalrechnungen seien zur Bearbeitung vorgelegen und wieder rückgereicht worden. Weder in der 8. noch in der 13. Richtlinie sei…
…der zuständigen deutschen Finanzbehörde noch innerhalb der Frist eingebracht und dem Antrag lediglich die Rechnungen in Kopie beigelegt. Die Originale der Belege wurden erstmals nach der Frist (30. Juni des Folgejahres) im Rechtsmittelverfahren vorgelegt. Unter Berufung auf die (mit § 3 Abs. 1 der Verordnung BGBl…
…den Antrag erneut überprüfen und den Betrag von 150.12 EUR vergüten. Mit dem hier angefochtenen Bescheid vom 26. Jänner 2011 wies das Finanzamt diese Berufung als verspätet zurück (Zurückweisungsbescheid). Dagegen wurde von Seiten der Bw mit Schreiben vom 28. Jänner 2011 die Berufung erhoben…
…festgestellt werden, dass selbst wenn man die verspätete Vorlage der Rechnung im Berufungsverfahren (nach der Ausschlussfrist) als rechtzeitig anerkennen wollte, der Vorsteuerbetrag jedenfalls inhaltlich nicht erstattet werden könnte. Bei der vorgelegten Rechnung handelt es sich um einen geradezu klassischen Fall von nicht abzugsfähigem Repräsentationsaufwand. Ein…
…Société générale") vom 11.6.1998 vor. Die Originale sind nicht außerhalb des Einflussbereiches des Unternehmens abhanden gekommen, sondern wurden verspätet (erst im Berufungsverfahren) vorgelegt. Aufgrund der europarechtlichen Vorgaben, deren Einhaltung geboten ist und die auch vom BFH in seinem o.a. Urteil bestätigt wurden…