…der an sich möglichen Befreiung von Einfuhrabgaben gemäß Art. 184 bis 187 ZK und der vermeintlichen Zollschuldentstehung nach Art. 202 bis 205 ZK treten eine Nachweispflicht des vermeintlichen Zollschuldners für das Vorliegen der materiellen Voraussetzungen und subjektive Elemente. Das entscheidende Tatbestandsmerkmal betrifft den subjektiven Bereich…
…Befreiung von Einfuhrabgaben gemäß Art. 184 bis 187 ZK und die vermeintliche Zollschuldentstehung wegen Verletzung von Verfahrensrecht treten eine Nachweispflicht des vermeintlichen Zollschuldners für das Vorliegen der materiellen Voraussetzungen und subjektive Elemente. Das entscheidende neue Merkmal betrifft den subjektiven Bereich, die betrügerische Absicht oder offenkundige…
…nicht in der Textilbranche, sondern im Getränkegroßhandel tätig. Der Firmenstempel und seine Unterschrift wurden gefälscht. Mangels einer tatsächlichen Bevollmächtigung bzw. eines Auftrages durch die genannte vermeintliche Warenempfängerin, die B KG, hat die Bf im bescheidgegenständlichen Abfertigungsfall nicht die erforderliche Vertretungsmacht besessen. Das Zollamt Eisenstadt/Flughafen…
…nicht in der Textilbranche, sondern im Getränkegroßhandel tätig. Der Firmenstempel und seine Unterschrift wurden gefälscht. Mangels einer tatsächlichen Bevollmächtigung bzw. eines Auftrages durch die genannte vermeintliche Warenempfängerin, die B KG, hat die Bf im bescheidgegenständlichen Abfertigungsfall nicht die erforderliche Vertretungsmacht besessen. Das Zollamt Eisenstadt/Flughafen…
…nicht in der Textilbranche, sondern im Getränkegroßhandel tätig. Der Firmenstempel und seine Unterschrift wurden gefälscht. Mangels einer tatsächlichen Bevollmächtigung bzw. eines Auftrages durch die genannte vermeintliche Warenempfängerin, die B KG, hat die Bf im bescheidgegenständlichen Abfertigungsfall nicht die erforderliche Vertretungsmacht besessen. Das Zollamt Eisenstadt/Flughafen…
…GmbH hatte mit der in den Anmeldungen genannten chinesischen Lieferfirma keine Geschäftsbeziehungen. Der auf dem Datenblatt abgebildete Stempel entspricht auch nicht dem tatsächlich von der vermeintlich Vertretenen verwendeten Stampiglie Außerdem handelte die angebliche Warenempfängerin nicht mit chinesischer Bekleidung. Der Bfin war es auch nicht möglich…
…Geschäftsbeziehungen. Außerdem wurde im maßgeblichen Zeitraum auch nicht mit Bekleidung gehandelt (lt. Abfrage der historischen Homepage). Der auf dem Datenblatt abgebildete Stempel entspricht auch nicht dem tatsächlich von der vermeintlich Vertretenen verwendeten Stampiglie. Der Bfin war es auch nicht möglich, einen plausiblen Grund zu nennen…
…versehen worden war, könne ein Verschulden der Zollbehörde an der vermeintlichen Zollschuldentstehung nicht ausgeschlossen werden. Selbst bei Entziehung der Waren aus der zollamtlichen Überwachung, wären der österreichischen Zollverwaltung keine Eingangsabgaben vorenthalten worden, da die Sendung nachweislich ins Ausland verbracht worden wäre. Mit der im Spruch…
…mit dem Aufkleber nach Anhang 42 Zollkodex-Durchführungsverordnung,( ZK-DVO), versehen worden war, könne ein Verschulden der Zollbehörde an der vermeintlichen Zollschuldentstehung nicht ausgeschlossen werden. Selbst bei Entziehung der Waren aus der zollamtlichen Überwachung, wären der österreichischen Zollverwaltung keine Eingangsabgaben vorenthalten worden, da die Sendung…
…mit dem Aufkleber nach Anhang 42 Zollkodex-Durchführungsverordnung ( ZK-DVO), versehen worden war, könne ein Verschulden der Zollbehörde an der vermeintlichen Zollschuldentstehung nicht ausgeschlossen werden. Selbst bei Entziehung der Waren aus der zollamtlichen Überwachung, wären der österreichischen Zollverwaltung keine Eingangsabgaben vorenthalten worden, da die Sendung…
…sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Es kann daher auch für Rückwaren eine Zollschuld gemäß Artikel 203 ZK entstehen. Zu prüfen ist bei einer vermeintlichen Zollschuldentstehung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften allerdings, ob eine Abgabenfreiheit nach Artikel 212a ZK vorliegt. Nach dieser Bestimmung findet die Zollbefreiung für…
…Neben der an sich möglichen Befreiung von Einfuhrabgaben gemäß Art. 184 bis 187 ZK und der vermeintlichen Zollschuldentstehung nach Art. 202 bis 205 ZK treten eine Nachweispflicht des vermeintlichen Zollschuldners für das Vorliegen der materiellen Voraussetzungen und subjektive Elemente. Nach Art. 212a ZK findet dann…
…trotz des vermeintlichen Entstehens einer Zollschuld nach Art. 202 Abs. 1 Buchstabe a ZK anzuwenden, weil im Verhalten der Bf. als Beteiligte weder betrügerische Absicht noch offensichtliche Fahrlässigkeit lag und diese nachwies, dass die übrigen Voraussetzungen für die Eingangsabgabenfreiheit erfüllt waren. Der Zollschuldentstehungstatbestand des Art…
…trotz des vermeintlichen Entstehens einer Zollschuld nach Art. 202 Abs. 1 Buchstabe a ZK anzuwenden, weil im Verhalten der Bf. als Beteiligte weder betrügerische Absicht noch offensichtliche Fahrlässigkeit lag und diese nachwies, dass die übrigen Voraussetzungen für die Eingangsabgabenfreiheit erfüllt waren. Der Zollschuldentstehungstatbestand des Art…
…trotz des vermeintlichen Entstehens einer Zollschuld nach Art. 202 Abs. 1 Buchstabe a ZK anzuwenden, weil im Verhalten des Bf. als Beteiligten weder betrügerische Absicht noch offensichtliche Fahrlässigkeit lag und dieser nachwies, dass die übrigen Voraussetzungen für die Eingangsabgabenfreiheit erfüllt waren. Der Zollschuldentstehungstatbestand des Art…
…trotz des vermeintlichen Entstehens einer Zollschuld nach Art. 202 Abs. 1 Buchstabe a ZK anzuwenden, weil im Verhalten des Bf. als Beteiligten weder betrügerische Absicht noch offensichtliche Fahrlässigkeit lag und dieser nachwies, dass die übrigen Voraussetzungen für die Eingangsabgabenfreiheit erfüllt waren. Der Zollschuldentstehungstatbestand des Art…
…Wären die Waren, wie vom Zollamt behauptet, mit einer unrichtigen Warenbeschreibung behaftet, wäre - aufgrund des vorangegangenen Versandverfahrens - das Zollamt Hamburg jene Abgabenbehörde, die über die Zollschuldentstehung absprechen hätte müssen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 31. Jänner 2008, Zl. 52000/11834/2007, wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen…
…Rz.1 zu Art.78). Beim (unüberwachten) zollrechtlich freien Verkehr wird dabei die (erst nach 3 bzw. -bei Vorliegen einer strafbaren Handlung- sogar erst nach 10 Jahren nach Zollschuldentstehung bzw. Mitteilung des Abgabenbetrags endende) Fortdauer dieser Rechtsbeziehung u.a. über die Möglichkeit der Nacherhebung von…
…5.172,80 (Zoll: € 1.415,00; EUSt: € 3.757,80) und die Abgabenerhöhung mit € 168,70 festgestellt, der Wortlaut des Spruches abgeändert und die Zollschuldentstehung nur mehr auf Art. 204 Abs.1 Buchstabe a und Abs.3 ZK i.V.m. …
…11.197,60(Zoll: € 3.549,00, EUSt: € 7.648,60) und die Abgabenerhöhung mit € 179,43 festgestellt, der Wortlaut des Spruches abgeändert und die Zollschuldentstehung nur mehr auf Art. 204 Abs.1 Buchstabe a und Abs.3 ZK i.V.m. …