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UFSZ1W ZRV/0032-Z1W/02aktive Veredelung, Zollschuld nach Art. 204 Abs. 1 Buchstabe b ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)04.05.2004

…Art der Bearbeitung, für die dieses Werkzeug dient, entgegen dem Vorbringen der Bf. verändert. Die Erteilung einer Bewilligung im vereinfachten Verfahren wäre in diesem Fall jedoch durch Vorliegen der wirtschaftlichen Voraussetzungen im Sinne des Art. 117 Buchstabe c ZK in Verbindung mit Art. 552 Abs…

UFSZ2L ZRV/0007-Z2L/11Zollschuldentstehung gem. Art. 204 Abs. 1 lit. a) Zollkodex wegen verspäteter Anschreibung von zur aktiven Veredelung eingeführten Waren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.04.2013

…hätten, seien gem. § 28 Abs. 2 ZollR-DG darin festzulegen und gelte dies selbstverständlich auch für das (als "vereinfachtes Verfahren" anzusehende) Anschreibeverfahren. Diesbezüglich seien die Art. 263 bis 267 ZK-DVO anzuwenden, wobei hinsichtlich der Abwicklung der aktiven Veredelung im Anschreibeverfahren außerdem der Art. 276…

UFSZ2L ZRV/0006-Z2L/11Zollschuldentstehung nach Art. 204 Abs. 1 lit .a Zollkodex wegen verspäteter Anschreibung von zur aktiven Veredelung bestimmter eingeführter Waren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)26.04.2013

…seien gem. § 28 Abs.2 ZollR-DG darin festzulegen und gelte dies selbstverständlich auch für das (als "vereinfachtes Verfahren" anzusehende) Anschreibeverfahren. Diesbezüglich seien die Art.263 bis 267 ZK-DVO anzuwenden, wobei hinsichtlich der Abwicklung der aktiven Veredelung im Anschreibeverfahren außerdem der Art.276 ZK…

UFSZ2L ZRV/0005-Z2L/11Zollschuldentstehung nach Art. 204 Zollkodex bei verspäteter Anschreibung der eingeführten Waren zum Zollverfahren der aktiven Veredelung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)23.04.2013

…seien gem. § 28 Abs.2 ZollR-DG darin festzulegen und gelte dies selbstverständlich auch für das (als "vereinfachtes Verfahren" anzusehende) Anschreibeverfahren. Diesbezüglich seien die Art.263 bis 267 ZK-DVO anzuwenden, wobei hinsichtlich der Abwicklung der aktiven Veredelung im Anschreibeverfahren außerdem der Art.276 ZK…

UFSZ2L ZRV/0041-Z2L/04Berechnung der Ausfuhrerstattung auf Grund einer hinterlegten Herstellererklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)27.07.2004

…Erläuternd dazu wurde vom Zollamt Salzburg/Erstattungen festgehalten, dass der Zweck einer Bewilligungserteilung für ein vereinfachtes Verfahren darin gelegen sei, dass eine Vereinfachung sowohl für die Behörde als auch für den Wirtschaftsbeteiligten eintrete. Durch die Hinterlegung einer registrierten Herstellererklärung bei der Zollbehörde werde daher gemäß…

UFSW RV/1857-W/05Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens nach Eintritt der Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.11.2008

…Zugang ermöglicht habe. Man habe die vorhandenen Rechenwerke in der Beilage dem österreichischen Aufbau eines Jahresabschlusses angeglichen, so dass seitens der Abgabenbehörde ein vereinfachtes Verfahren zur Einschau möglich werde; es werden daher sowohl die Originaljahresabschlüsse, als auch die dem österreichischen Aufbau eines Jahresabschlusses angepassten Jahresabschlüsse…

UFSZ3K ZRV/0034-Z3K/08Anerkennung von Alternativnachweisen zur Beendigung des Verfahrens der aktiven Veredelung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)20.10.2008

…der aktiven Veredelung sowie das Vereinfachte Anmeldeverfahren. Unter anderem wurde dabei zu den Anschreibenummern laut Beilage 3 der Niederschrift vom 29. Juni 2006, Zahl: 600/000000/2004, festgestellt, dass für die dort aufgelisteten Warenexporte keine Austrittsnachweise vorliegen und daher das Verfahren nicht ordnungsgemäß beendet worden…

UFSZ2L ZRV/0040-Z2L/02Berechnung der Ausfuhrerstattung auf Grund einer hinterlegten Herstellererklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)14.06.2005

…Erläuternd dazu wurde vom Zollamt Salzburg/Erstattungen festgehalten, dass der Zweck einer Bewilligungserteilung für ein vereinfachtes Verfahren darin gelegen sei, dass eine Vereinfachung sowohl für die Behörde als auch für den Wirtschaftsbeteiligten eintrete. Durch die Hinterlegung einer registrierten Herstellererklärung bei der Zollbehörde werde daher gemäß…

UFSZ2L ZRV/0021-Z2L/02Berechnung der Ausfuhrerstattung auf Grund einer hinterlegten Herstellererklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)11.01.2005

…Erzeugnisse ergeben, die bei der Herstellung der betreffenden Waren verwendet werden. Erläuternd dazu wurde vom Zollamt Salzburg/Erstattungen festgehalten, dass der Zweck einer Bewilligungserteilung für ein vereinfachtes Verfahren darin gelegen sei, dass eine Vereinfachung sowohl für die Behörde als auch für den Wirtschaftsbeteiligten eintrete. Durch…

UFSZ2L ZRV/0020-Z2L/02Berechnung der Ausfuhrerstattung auf Grund einer hinterlegten Herstellererklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)05.01.2005

…Erläuternd dazu wurde vom Zollamt Salzburg/Erstattungen festgehalten, dass der Zweck einer Bewilligungserteilung für ein vereinfachtes Verfahren darin gelegen sei, dass eine Vereinfachung sowohl für die Behörde als auch für den Wirtschaftsbeteiligten eintrete. Durch die Hinterlegung einer registrierten Herstellererklärung bei der Zollbehörde werde daher gemäß…

UFSZ2L ZRV/0019-Z2L/02Berechnung der Ausfuhrerstattung auf Grund einer hinterlegten Herstellererklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)27.12.2004

…Erläuternd dazu wurde vom Zollamt Salzburg/Erstattungen festgehalten, dass der Zweck einer Bewilligungserteilung für ein vereinfachtes Verfahren darin gelegen sei, dass eine Vereinfachung sowohl für die Behörde als auch für den Wirtschaftsbeteiligten eintrete. Durch die Hinterlegung einer registrierten Herstellererklärung bei der Zollbehörde werde daher gemäß…

UFSZ2L ZRV/0018-Z2L/02Berechnung der Ausfuhrerstattung auf Grund einer hinterlegten Herstellererklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)14.12.2004

…Erzeugnisse ergeben, die bei der Herstellung der betreffenden Waren verwendet werden. Erläuternd dazu wurde vom Zollamt Salzburg/Erstattungen festgehalten, dass der Zweck einer Bewilligungserteilung für ein vereinfachtes Verfahren darin gelegen sei, dass eine Vereinfachung sowohl für die Behörde als auch für den Wirtschaftsbeteiligten eintrete. Durch…

UFSZ2L ZRV/0017-Z2L/02Berechnung der Ausfuhrerstattung auf Grund einer hinterlegten Herstellererklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)06.12.2004

…Erläuternd dazu wurde vom Zollamt Salzburg/Erstattungen festgehalten, dass der Zweck einer Bewilligungserteilung für ein vereinfachtes Verfahren darin gelegen sei, dass eine Vereinfachung sowohl für die Behörde als auch für den Wirtschaftsbeteiligten eintrete. Durch die Hinterlegung einer registrierten Herstellererklärung bei der Zollbehörde werde daher gemäß…

UFSZ2L ZRV/0016-Z2L/02Berrechnung der Ausfuhrerstattung auf Grund einer hinterlegten Herstellererklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)26.11.2004

…Erläuternd dazu wurde vom Zollamt Salzburg/Erstattungen festgehalten, dass der Zweck einer Bewilligungserteilung für ein vereinfachtes Verfahren darin gelegen sei, dass eine Vereinfachung sowohl für die Behörde als auch für den Wirtschaftsbeteiligten eintrete. Durch die Hinterlegung einer registrierten Herstellererklärung bei der Zollbehörde werde daher gemäß…

UFSZ2L ZRV/0015-Z2L/02Berechnung der Ausfuhrerstattung auf Grund einer hinterlegten Herstellererklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)22.11.2004

…Erläuternd dazu wurde vom Zollamt Salzburg/Erstattungen festgehalten, dass der Zweck einer Bewilligungserteilung für ein vereinfachtes Verfahren darin gelegen sei, dass eine Vereinfachung sowohl für die Behörde als auch für den Wirtschaftsbeteiligten eintrete. Durch die Hinterlegung einer registrierten Herstellererklärung bei der Zollbehörde werde daher gemäß…

UFSZ2L ZRV/0014-Z2L/02Berechnung der Ausfuhrerstattung auf Grund einer hinterlegten Herstellererklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)15.11.2004

…Erläuternd dazu wurde vom Zollamt Salzburg/Erstattungen festgehalten, dass der Zweck einer Bewilligungserteilung für ein vereinfachtes Verfahren darin gelegen sei, dass eine Vereinfachung sowohl für die Behörde als auch für den Wirtschaftsbeteiligten eintrete. Durch die Hinterlegung einer registrierten Herstellererklärung bei der Zollbehörde werde daher gemäß…

UFSZ2L ZRV/0013-Z2L/02Berechnung der Ausfuhrerstattung nach einer hinterlegten Herstellererklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)09.11.2004

…Erläuternd dazu wurde vom Zollamt Salzburg/Erstattungen festgehalten, dass der Zweck einer Bewilligungserteilung für ein vereinfachtes Verfahren darin gelegen sei, dass eine Vereinfachung sowohl für die Behörde als auch für den Wirtschaftsbeteiligten eintrete. Durch die Hinterlegung einer registrierten Herstellererklärung bei der Zollbehörde werde daher gemäß…

UFSZ2L ZRV/0012-Z2L/02Berechnung der Ausfuhrerstattung auf Grund einer vereinfachten Herstellererklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)04.11.2004

…Erläuternd dazu wurde vom Zollamt Salzburg/Erstattungen festgehalten, dass der Zweck einer Bewilligungserteilung für ein vereinfachtes Verfahren darin gelegen sei, dass eine Vereinfachung sowohl für die Behörde als auch für den Wirtschaftsbeteiligten eintrete. Durch die Hinterlegung einer registrierten Herstellererklärung bei der Zollbehörde werde daher gemäß…

UFSG RV/0123-G/10Verspätete Vorlage von Originalrechnungen im Vorsteuererstattungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.10.2011

…Gesamtheit erkennen, dass eine Vorsteuererstattung nur bei Erfüllung ganz konkreter und rechtzeitig zu erfüllender Voraussetzungen ermöglicht werden soll. Das Erstattungsverfahren ist als ein durch Förmlichkeit und Strenge geprägtes Nachweisverfahren, als vereinfachtes Verfahren konzipiert, in dem der Aspekt der zügigen und sicheren Handhabung überwiegt (vgl. dazu…

UFSG RV/0816-G/08Verspätete Vorlage von Originalrechnungen im Vorsteuererstattungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.09.2011

…Gesamtheit erkennen, dass eine Vorsteuererstattung nur bei Erfüllung ganz konkreter und rechtzeitig zu erfüllender Voraussetzungen ermöglicht werden soll. Das Erstattungsverfahren ist als ein durch Förmlichkeit und Strenge geprägtes Nachweisverfahren, als vereinfachtes Verfahren konzipiert, in dem der Aspekt der zügigen und sicheren Handhabung überwiegt (vgl. dazu…