…Art der Bearbeitung, für die dieses Werkzeug dient, entgegen dem Vorbringen der Bf. verändert. Die Erteilung einer Bewilligung im vereinfachten Verfahren wäre in diesem Fall jedoch durch Vorliegen der wirtschaftlichen Voraussetzungen im Sinne des Art. 117 Buchstabe c ZK in Verbindung mit Art. 552 Abs…
…hätten, seien gem. § 28 Abs. 2 ZollR-DG darin festzulegen und gelte dies selbstverständlich auch für das (als "vereinfachtes Verfahren" anzusehende) Anschreibeverfahren. Diesbezüglich seien die Art. 263 bis 267 ZK-DVO anzuwenden, wobei hinsichtlich der Abwicklung der aktiven Veredelung im Anschreibeverfahren außerdem der Art. 276…
…seien gem. § 28 Abs.2 ZollR-DG darin festzulegen und gelte dies selbstverständlich auch für das (als "vereinfachtes Verfahren" anzusehende) Anschreibeverfahren. Diesbezüglich seien die Art.263 bis 267 ZK-DVO anzuwenden, wobei hinsichtlich der Abwicklung der aktiven Veredelung im Anschreibeverfahren außerdem der Art.276 ZK…
…seien gem. § 28 Abs.2 ZollR-DG darin festzulegen und gelte dies selbstverständlich auch für das (als "vereinfachtes Verfahren" anzusehende) Anschreibeverfahren. Diesbezüglich seien die Art.263 bis 267 ZK-DVO anzuwenden, wobei hinsichtlich der Abwicklung der aktiven Veredelung im Anschreibeverfahren außerdem der Art.276 ZK…
…Erläuternd dazu wurde vom Zollamt Salzburg/Erstattungen festgehalten, dass der Zweck einer Bewilligungserteilung für ein vereinfachtes Verfahren darin gelegen sei, dass eine Vereinfachung sowohl für die Behörde als auch für den Wirtschaftsbeteiligten eintrete. Durch die Hinterlegung einer registrierten Herstellererklärung bei der Zollbehörde werde daher gemäß…
…Zugang ermöglicht habe. Man habe die vorhandenen Rechenwerke in der Beilage dem österreichischen Aufbau eines Jahresabschlusses angeglichen, so dass seitens der Abgabenbehörde ein vereinfachtes Verfahren zur Einschau möglich werde; es werden daher sowohl die Originaljahresabschlüsse, als auch die dem österreichischen Aufbau eines Jahresabschlusses angepassten Jahresabschlüsse…
…der aktiven Veredelung sowie das Vereinfachte Anmeldeverfahren. Unter anderem wurde dabei zu den Anschreibenummern laut Beilage 3 der Niederschrift vom 29. Juni 2006, Zahl: 600/000000/2004, festgestellt, dass für die dort aufgelisteten Warenexporte keine Austrittsnachweise vorliegen und daher das Verfahren nicht ordnungsgemäß beendet worden…
…Erläuternd dazu wurde vom Zollamt Salzburg/Erstattungen festgehalten, dass der Zweck einer Bewilligungserteilung für ein vereinfachtes Verfahren darin gelegen sei, dass eine Vereinfachung sowohl für die Behörde als auch für den Wirtschaftsbeteiligten eintrete. Durch die Hinterlegung einer registrierten Herstellererklärung bei der Zollbehörde werde daher gemäß…
…Erzeugnisse ergeben, die bei der Herstellung der betreffenden Waren verwendet werden. Erläuternd dazu wurde vom Zollamt Salzburg/Erstattungen festgehalten, dass der Zweck einer Bewilligungserteilung für ein vereinfachtes Verfahren darin gelegen sei, dass eine Vereinfachung sowohl für die Behörde als auch für den Wirtschaftsbeteiligten eintrete. Durch…
…Erläuternd dazu wurde vom Zollamt Salzburg/Erstattungen festgehalten, dass der Zweck einer Bewilligungserteilung für ein vereinfachtes Verfahren darin gelegen sei, dass eine Vereinfachung sowohl für die Behörde als auch für den Wirtschaftsbeteiligten eintrete. Durch die Hinterlegung einer registrierten Herstellererklärung bei der Zollbehörde werde daher gemäß…
…Erläuternd dazu wurde vom Zollamt Salzburg/Erstattungen festgehalten, dass der Zweck einer Bewilligungserteilung für ein vereinfachtes Verfahren darin gelegen sei, dass eine Vereinfachung sowohl für die Behörde als auch für den Wirtschaftsbeteiligten eintrete. Durch die Hinterlegung einer registrierten Herstellererklärung bei der Zollbehörde werde daher gemäß…
…Erzeugnisse ergeben, die bei der Herstellung der betreffenden Waren verwendet werden. Erläuternd dazu wurde vom Zollamt Salzburg/Erstattungen festgehalten, dass der Zweck einer Bewilligungserteilung für ein vereinfachtes Verfahren darin gelegen sei, dass eine Vereinfachung sowohl für die Behörde als auch für den Wirtschaftsbeteiligten eintrete. Durch…
…Erläuternd dazu wurde vom Zollamt Salzburg/Erstattungen festgehalten, dass der Zweck einer Bewilligungserteilung für ein vereinfachtes Verfahren darin gelegen sei, dass eine Vereinfachung sowohl für die Behörde als auch für den Wirtschaftsbeteiligten eintrete. Durch die Hinterlegung einer registrierten Herstellererklärung bei der Zollbehörde werde daher gemäß…
…Erläuternd dazu wurde vom Zollamt Salzburg/Erstattungen festgehalten, dass der Zweck einer Bewilligungserteilung für ein vereinfachtes Verfahren darin gelegen sei, dass eine Vereinfachung sowohl für die Behörde als auch für den Wirtschaftsbeteiligten eintrete. Durch die Hinterlegung einer registrierten Herstellererklärung bei der Zollbehörde werde daher gemäß…
…Erläuternd dazu wurde vom Zollamt Salzburg/Erstattungen festgehalten, dass der Zweck einer Bewilligungserteilung für ein vereinfachtes Verfahren darin gelegen sei, dass eine Vereinfachung sowohl für die Behörde als auch für den Wirtschaftsbeteiligten eintrete. Durch die Hinterlegung einer registrierten Herstellererklärung bei der Zollbehörde werde daher gemäß…
…Erläuternd dazu wurde vom Zollamt Salzburg/Erstattungen festgehalten, dass der Zweck einer Bewilligungserteilung für ein vereinfachtes Verfahren darin gelegen sei, dass eine Vereinfachung sowohl für die Behörde als auch für den Wirtschaftsbeteiligten eintrete. Durch die Hinterlegung einer registrierten Herstellererklärung bei der Zollbehörde werde daher gemäß…
…Erläuternd dazu wurde vom Zollamt Salzburg/Erstattungen festgehalten, dass der Zweck einer Bewilligungserteilung für ein vereinfachtes Verfahren darin gelegen sei, dass eine Vereinfachung sowohl für die Behörde als auch für den Wirtschaftsbeteiligten eintrete. Durch die Hinterlegung einer registrierten Herstellererklärung bei der Zollbehörde werde daher gemäß…
…Erläuternd dazu wurde vom Zollamt Salzburg/Erstattungen festgehalten, dass der Zweck einer Bewilligungserteilung für ein vereinfachtes Verfahren darin gelegen sei, dass eine Vereinfachung sowohl für die Behörde als auch für den Wirtschaftsbeteiligten eintrete. Durch die Hinterlegung einer registrierten Herstellererklärung bei der Zollbehörde werde daher gemäß…
…Gesamtheit erkennen, dass eine Vorsteuererstattung nur bei Erfüllung ganz konkreter und rechtzeitig zu erfüllender Voraussetzungen ermöglicht werden soll. Das Erstattungsverfahren ist als ein durch Förmlichkeit und Strenge geprägtes Nachweisverfahren, als vereinfachtes Verfahren konzipiert, in dem der Aspekt der zügigen und sicheren Handhabung überwiegt (vgl. dazu…
…Gesamtheit erkennen, dass eine Vorsteuererstattung nur bei Erfüllung ganz konkreter und rechtzeitig zu erfüllender Voraussetzungen ermöglicht werden soll. Das Erstattungsverfahren ist als ein durch Förmlichkeit und Strenge geprägtes Nachweisverfahren, als vereinfachtes Verfahren konzipiert, in dem der Aspekt der zügigen und sicheren Handhabung überwiegt (vgl. dazu…