…dass im Fall der Sacheinlage gegen Ausgabe von Anteilen nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ein Leistungsaustausch vorliege (VwGH 9.6.1986, 85/15/0285; Ruppe, UStG 1994, Rz 79 zu § 1). Zu dem berufungsgegenständlichen Fall der verdeckten Einlage fänden sich jedoch in dieser von der…
…der Rechtsfolgen der in den in Absatz 1 beschriebenen Vorgänge möglicherweise liegenden verdeckten Sacheinlage soll die anlässlich der Gründung der Gesellschaft geleistete Bareinlage von EUR 3.452.900,00 und der bare Gesellschafterzuschuss von EUR 6.547.10,00 in eine Sacheinlage umgewandelt werden (vgl…
…hingewiesen, dass die Bestimmungen des Umgründungssteuergesetz, die eine auf den Einbringungsstichtag rückbezogene Veränderung des Einbringungsvermögens und das nachträgliche Einstellen einer unbaren Entnahme ermöglichen, grundsätzlich nur steuerrechtliche - vornehmlich ertragssteuerrechtliche Regelungen sind und daher zivil- und gesellschaftsrechtlich unerheblich sind (siehe Gruber, Verdeckte Sacheinlagen, RdW 2004, 390; ). Besondere…
…veräußerte Vermögen verpflichtet sich die übernehmende GmbH zu einer Geldleistung an den Einbringenden (siehe OGH 30.8.2007, 2 Ob 143/07d unter Hinweis auf Gruber, Unbare Entnahmen und verdeckte Sacheinlagen, GesRZ 2004, 315). Die dem einbringenden Gesellschafter in Form einer "unbaren Entnahme" eingeräumte Geldforderung …
…Vermögen verpflichtet sich die übernehmende GmbH zu einer Geldleistung an den Einbringenden (siehe OGH 30.8.2007, 2 Ob 143/07d unter Hinweis auf Gruber, Unbare Entnahmen und verdeckte Sacheinlagen, GesRZ 2004, 315). Diese von der Bw nach der Einbringung zu erfüllende Verbindlichkeit - im gegenständlichen…
…sondern um die Entnahme als solche. Zivilrechtlich stellen sich in diesem Zusammenhang Fragen zur Höhe des Wertes des einzubringenden Vermögens, zur verdeckten Sacheinlage und zur allfälligen Einlagenrückgewähr. Diese waren auch schon Gegenstand von Verfahren vor dem OGH. Auf zwei Entscheidungen des OGH wird in der…
…sondern um die Entnahme als solche. Zivilrechtlich stellen sich in diesem Zusammenhang Fragen zur Höhe des Wertes des einzubringenden Vermögens, zur verdeckten Sacheinlage und zur allfälligen Einlagenrückgewähr. Diese waren auch schon Gegenstand von Verfahren vor dem OGH. Auf zwei Entscheidungen des OGH wird in der…
…sondern um die Entnahme als solche. Zivilrechtlich stellen sich in diesem Zusammenhang Fragen zur Höhe des Wertes des einzubringenden Vermögens, zur verdeckten Sacheinlage und zur allfälligen Einlagenrückgewähr. Diese waren auch schon Gegenstand von Verfahren vor dem OGH. Auf zwei Entscheidungen des OGH wird in der…
…sondern um die Entnahme als solche. Zivilrechtlich stellen sich in diesem Zusammenhang Fragen zur Höhe des Wertes des einzubringenden Vermögens, zur verdeckten Sacheinlage und zur allfälligen Einlagenrückgewähr. Diese waren auch schon Gegenstand von Verfahren vor dem OGH. Auf zwei Entscheidungen des OGH wird in der…
…veräußerte Vermögen verpflichtet sich die übernehmende GmbH zu einer Geldleistung an den Einbringenden (siehe OGH 30.8.2007, 2 Ob 143/07d unter Hinweis auf Gruber, Unbare Entnahmen und verdeckte Sacheinlagen, GesRZ 2004, 315). Die dem einbringenden Gesellschafter in Form einer "unbaren Entnahme" eingeräumte Geldforderung …
…sondern um die Entnahme als solche. Zivilrechtlich stellen sich in diesem Zusammenhang Fragen zur Höhe des Wertes des einzubringenden Vermögens, zur verdeckten Sacheinlage und zur allfälligen Einlagenrückgewähr. Diese waren auch schon Gegenstand von Verfahren vor dem OGH. Auf zwei Entscheidungen des OGH wird in der…
…sondern um die Entnahmen als solche. Zivilrechtlich stellen sich in diesem Zusammenhang Fragen zur Höhe des Wertes des einzubringenden Vermögens, zur verdeckten Sacheinlage und zur allfälligen Einlagenrückgewähr. Diese waren auch schon Gegenstand von Verfahren vor dem OGH. Auf zwei Entscheidungen des OGH wird in der…
…Vermögen verpflichtet sich die übernehmende GmbH zu einer Geldleistung an den Einbringenden (siehe OGH 30.8.2007, 2 Ob 143/07d unter Hinweis auf Gruber, Unbare Entnahmen und verdeckte Sacheinlagen, GesRZ 2004, 315). Mit dem einzubringenden Vermögen wird der zur Entnahme vorbehaltene Wert (mit)übertragen…
…sondern um die Entnahmen als solche. Zivilrechtlich stellen sich in diesem Zusammenhang Fragen zur Höhe des Wertes des einzubringenden Vermögens, zur verdeckten Sacheinlage und zur allfälligen Einlagenrückgewähr. Diese waren auch schon Gegenstand von Verfahren vor dem OGH. Auf zwei Entscheidungen des OGH wird in der…
…Gesellschafter. Als Gegenleistung für das eingebrachte und veräußerte Vermögen verpflichtet sich die übernehmende GmbH zu einer Geldleistung an den Einbringenden (siehe OGH 30.8.2007, 2 Ob 143/07d unter Hinweis auf Gruber, Unbare Entnahmen und verdeckte Sacheinlagen, GesRZ 2004, 315). Diese von der Bw…
…Gesellschafter. Als Gegenleistung für das eingebrachte und veräußerte Vermögen verpflichtet sich die übernehmende GmbH zu einer Geldleistung an den Einbringenden (siehe OGH 30.8.2007, 2 Ob 143/07d unter Hinweis auf Gruber, Unbare Entnahmen und verdeckte Sacheinlagen, GesRZ 2004, 315). Diese von der Bw…
…im Jahre 1993 wurde ein Einzelunternehmen, ebenfalls Fleischerei und Gasthaus, als Sacheinlage eingebracht. a) Bescheide Anlässlich einer Betriebsprüfung wurde ua. in Tz 30 des Prüfberichts die Feststellung getroffen, dass im WJ 1996/97 der Endsaldo des DM-Kredits ...016, aufgenommen bei der Sparkasse S (S…
…Betriebsvermögen ausgeschieden und von der LLA GmbH umgebaut und von ihr für eigene betriebliche Zwecke genutzt worden. In Höhe des Verkehrswertes der ausgeschiedenen Anlagen sah der Prüfer eine verdeckte Gewinnausschüttung. In weiterer Folge beauftragte die LLA GmbH, bei der gleichzeitig eine Außenprüfung durchgeführt worden ist…
…soll ... Pkt. FÜNFTENS EINBRINGUNGSSTICHTAG: Als Einbringungsstichtag wählen die Parteien den 31. Dezember 1999. Pkt. SECHSTENS ÜBERGABSSTICHTAG: Die tatsächliche Übergabe und Übernahme des Vertragsgegenstandes als Sacheinlage erfolgt ausdrücklich mit sämtlichen Aktiva und Passiva It. Einbringungsbilanz zum 31. Dezember 1999. Der vorbezeichnete Übergabsstichtag soll auch maßgeblich für…
…im Unternehmen gewesen sei, es habe sich aber immer eine Forderung an den Gesellschafter in den Büchern befunden, wobei dieser Forderungsstand jahrelang akzeptiert worden sei und erst die Abschreibung vom FA als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet worden sei. Es sei nicht nachvollziehbar, dass dadurch eine Entreicherung…