…einschlägigen Normen für die Probenahme und Prüfung flüssiger Mineralölerzeugnisse (siehe DIN 51 750) eingehalten worden sind. Schon aus diesem Grund wäre ein - im konkreten Fall ohnehin nicht vorliegender - Untersuchungsbefund als Nachweis für eine verbotswidrige Herstellung ungeeignet. Mangels eines Prüfergebnisses gibt es keinen Beweis dafür vor…
…einschlägigen Normen für die Probenahme und Prüfung flüssiger Mineralölerzeugnisse (siehe DIN 51 750) eingehalten worden sind. Schon aus diesem Grund wäre ein - im konkreten Fall ohnehin nicht vorliegender - Untersuchungsbefund als Nachweis für eine verbotswidrige Herstellung ungeeignet. Mangels eines Prüfergebnisses gibt es keinen Beweis dafür vor…
…GZ. 100/55004/1/2000, betreffend die Festsetzung einer Mineralölsteuer für verbotswidrig verwendetes Mineralöl, wie folgt entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet a b g e w i e s e n. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG…
…gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs.1 iVm 38 Abs. 1 lit. a Finanzstrafgesetz (FinStrG) und der verbotswidrigen Herstellung von Alkohol nach § 91 AlkStG dadurch begangen zu haben, dass er in den Jahren 2004 bis 2007 entgegen dem Verbot des § 20 Abs. 2 AlkStG vorsätzlich 1…
…befunden die Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs.1 iVm 38 Abs. 1 lit a Finanzstrafgesetz (FinStrG) und der verbotswidrigen Herstellung von Alkohol nach § 91 AlkStG dadurch begangen zu haben, dass er in den Jahren 2004 bis 2007 entgegen dem Verbot des § 20 Abs…
…50 EUR Säumniszuschlag zur Entrichtung vor. Begründend führte die Behörde aus, die Bf als Lieferantin des Gasöls habe im Jahr 2008 bei der Tankstelle Y verbotswidrig 11000 Liter eines Gemischs aus gekennzeichnetem und ungekennzeichnetem Gasöl hergestellt und dafür keine Steueranmeldung abgegeben. Gemäß § 201 BAO iVm …
…28 EUR Säumniszuschlag zur Entrichtung vor. Begründend führte die Behörde aus, die Bf als Lieferantin des Gasöls habe im Jahr 2007 bei einer Außenstelle des Lagerhauses C zwei Mal verbotswidrig je 6000 Liter gekennzeichnetes Gasöl hergestellt und dafür keine Steueranmeldung abgegeben. Gemäß § 201 BAO iVm …
…einen Betrag von 347,00 EUR an Mineralölsteuer zur Entrichtung vor. Begründend führte die Behörde aus, die Bf als Lieferantin des Gasöls habe im Jahr 2007 am Hof des B verbotswidrig 1000 Liter gekennzeichnetes Gasöl hergestellt und dafür keine Steueranmeldung abgegeben. Gemäß § 201 BAO iVm …
…Bf) einen Betrag von 347,00 EUR an Mineralölsteuer zur Entrichtung vor. Begründend führte die Behörde aus, die Bf als Lieferantin des Gasöls habe im Jahr 2007 bei Herrn B verbotswidrig 1000 Liter gekennzeichnetes Gasöl hergestellt und dafür keine Steueranmeldung abgegeben. Gemäß § 201 BAO iVm …
…einen Betrag von 1.625,00 EUR an Mineralölsteuer zur Entrichtung vor. Begründend führte die Behörde aus, die Bf als Lieferantin des Gasöls habe im Jahr 2006 bei Herrn B verbotswidrig 5000 Liter gekennzeichnetes Gasöl hergestellt und dafür keine Steueranmeldung abgegeben. Gemäß § 201 BAO iVm …
…aufgehoben." Die übrigen Spruchbestandteile bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Am 19. März 2008 haben Vertreter des Zollamtes XY im Rahmen einer Kontrolle hinsichtlich verbotswidriger Verwendung gekennzeichneten Gasöls unter anderem aus dem Tank der Hoftankstelle der GW, sowie aus einem dort lagernden Kanister aus der vorherigen Befüllung (ca…
…07/2009, wird ersatzlos aufgehoben." Die übrigen Spruchbestandteile bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Am 14. März 2008 haben Vertreter des Zollamtes XY im Rahmen einer Kontrolle hinsichtlich verbotswidriger Verwendung gekennzeichneten Gasöls unter anderem aus dem (aus Sicherheitsgründen) 20.000 Liter fassenden Erdtank der Tankstelle K, Proben entnommen…
…aufgehoben." Die übrigen Spruchbestandteile bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Am 14. März 2008 haben Vertreter des Zollamtes X im Rahmen einer Kontrolle hinsichtlich verbotswidriger Verwendung gekennzeichneten Gasöls unter anderem aus dem 2.000 Liter fassenden Tank der Hoftankstelle in E, und dem Traktor von AM Proben entnommen…
…da die der Beschwerdeführerin ausgestellten Freischeine iSd §§ 11, 12 AlkStG nur für die Verwendung des steuerfrei bezogenen (teilweise vergällten) Alkohols zur Herstellung von Teigen, Back-und Konditorwaren berechtigt hätten. Hinsichtlich dieser Alkoholmenge habe das Zollamt mangels Vorliegen von Billigkeitsgründen (§ 20 BAO) nicht von der Abgabenfestsetzung…
…00 Uhr angegeben hat, ob er also in der Folge vom Zollamt bewilligt Alkohol lediglich bis 18.00 Uhr oder bis 19.00 Uhr herstellen durfte, ob er mithin nach 18.00 Uhr Alkohol verbotswidrig hergestellt hat. Nach ständiger Rechtsprechung (z.B. VwGH 24.01…
…............ Gem. § 44 Abs.1 lit.a) FinStrG macht sich des vorsätzlichen Eingriffes in Monopolrechte schuldig, wer zu seinem oder eines anderen Vorteil vorsätzlich die in den Vorschriften über .......das Tabakmonopol enthaltenen Gebote oder Verbote hinsichtlich der Erzeugung, Herstellung, Gewinnung, Bearbeitung, Verwendung, Verpfändung oder Veräußerung von…
…Frühstückspension geltend gemacht. Seitens der BP ... nicht anerkannt, da im Sinne der Opfertheorie bei abzureißenden verwendbaren Gebäuden der Restbuchwert des abgerissenen Gebäudes zu den Herstellungskosten eines neu errichteten Gebäudes zählt. Es wurden lediglich die Kosten für die Ersatzvornahme i.H.v. S 840.000,- rückgestellt." …
…Bl. 260). Laut Aktenlage wurde die Aufnahme dieser verbotswidrigen Verwendung nicht vorher dem Zollamt angezeigt. Für die Kabotagefahrten besorgte J durch das Berner Bundesamt für Verkehr ausgegebene Genehmigungen des Österreichischen Bundesministeriums für öffentliche Wirtschaft und Verkehr für einfache Transitfahrten durch das Gebiet der Republik Österreich…
…Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG und § 91 AlkStG, begangen durch das vorsätzliche Herstellen von Alkohol, ohne den Brennvorgang der hiefür zuständigen Zollstelle Y gemeldet zu haben (siehe Niederschrift über die Vernehmung des Beschuldigten vom 27. Jänner 2005, Zahl: X2). Ebenfalls am 27. Jänner 2005…
…Alkohol entgegen den im § 55 AlkStG normierten Voraussetzungen für die Alkoholherstellung unter Abfindung hergestellt wird. Die im § 57 genannten Verkehrsbeschränkungen stellen keine Voraussetzungen für die Herstellung von Alkohol unter Abfindung dar. Nach dem Wortlaut der Bestimmung gelten die Verkehrsbeschränkungen nämlich dann, wenn mit unter Abfindung…