…da die durch die Kammerumlagen nach § 122 WKG stark belasteten Unternehmen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt seien, was zu einer gemeinschaftsrechtswidrigen Beihilfe im Sinne des Art. 87 des EG-Vertrages führe. Über die Berufung wurde erwogen: Der Verwaltungsgerichtshof wurde zu diesen Fragen der Unionsrechtswidrigkeit der…
…gegen das Recht der Freizügigkeit der Arbeitnehmer (Art 39 EGV, vorher Artikel 48 EGV) und stelle eine verbotene staatliche Beihilfe an inländische Betriebe im Sinne des Artikel 87 EGV dar. Der in Artikel 5 Abs. 3 EG-Vertrag verankerte Grundsatz der Gemeinschaftstreue verpflichte alle Träger…
…dass während des Streitzeitraumes die Energieabgabenvergütung auch für Produktionsbetriebe eine verbotene Beihilfe dargestellt habe und dementsprechend gemeinschaftswidrig (gewesen) sei. Wenn die Republik Österreich an Produktionsbetriebe bereits geleistete Energieabgabenvergütungen nicht zurückfordere, könne darin ebenfalls eine Gemeinschaftsrechtswidrigkeit erblickt werden. Die Energieabgabenvergütung für die Jahre 1996 bis 2001…
…3 genannten Energieträgern erzeugt worden sei, lieferten. Der Ausschluss von Dienstleistungsbetrieben von der Energieabgabenvergütung ab dem Jahr 2011 werde als unions- und verfassungswidrig eingestuft. Die einseitige Begünstigung von Betrieben stelle eine unionsrechtlich verbotene Beihilfe dar. Die in Art. 25 AGVO vorgegebenen Kriterien würden nicht erfüllt…
…3 genannten Energieträgern erzeugt worden sei, lieferten. Der Ausschluss von Dienstleistungsbetrieben von der Energieabgabenvergütung ab dem Jahr 2011 werde als unions- und verfassungswidrig eingestuft. Die einseitige Begünstigung von Betrieben stelle eine unionsrechtlich verbotene Beihilfe dar. Die in Art. 25 AGVO vorgegebenen Kriterien würden nicht erfüllt…
… 2 Abs. 1 EnAbgVergG zu Recht nicht zur Anwendung. Was den Einwand der Gemeinschaftswidrigkeit der rückwirkenden Genehmigung der an sich als verbotene Beihilfe gewerteten Energieabgabenvergütung durch die Europäische Kommission angeht, ist zu sagen: In der Frage der Vereinbarkeit der Vergütung von Energieabgaben mit dem Gemeinschaftsrecht…
…ab. Der Verwaltungsgerichtshof führte aus, dass der EuGH nach dem obdargestellten Urteil (RdNr. 41) die teilweise Erstattung von Energieabgaben als verbotene Beihilfenmaßnahme ansehe. Demnach ergebe sich aus der Verpflichtung zur weiteren Beachtung des Durchführungsverbotes, dass auch Anträgen von Betrieben, die nach der innerstaatlichen Regelungen Anspruch…
…Begriff. b. Gemäß der Entscheidung des EuGH vom 5.10.2006, Rs C-368/04, "Transalpine Ölleitung GmbH", stellt die Energieabgabenvergütung von 1996 bis 2001 eine verbotene Beihilfe dar. Dienstleistungsbetriebe können bis 2001 keine Energieabgabenvergütung geltend machen (Grabner, SWK 2007, S 28, "Endgültig keine Vergütung…
…Fusion Bank um eine allgemeine Bank, die durch die Regelung der BAO eine Beihilfe erhalte, da ein durch nichts gedeckter Zwang bzw. Druck zur Führung eines Kontos bei der Bank gegeben sei. Es handle sich somit um eine verbotene Beihilfe, die dem EU-Vertrag widerspreche…
…Markt unvereinbar, soweit sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen." Sind die Voraussetzungen erfüllt, so ist die staatliche Maßnahme grundsätzlich gemeinschaftsrechtlich verboten. Eine Maßnahme kann allerdings von der Kommission nach Art 87 Abs. 2 und Abs. 3 EGV genehmigt werden. Neue Beihilfen, d.s. alle nach…
…durch den Wirtschaftszweig der dienstleistenden Unternehmen anders zu behandeln, als die Nutzung dieser Energien durch den Wirtschaftszweig der produzierenden Unternehmen. Eine solche Vergütung stellt demzufolge eine gemeinschaftsrechtlich verbotene staatliche Beihilfe dar. Eine derartige Beihilfe ist nur zulässig, sofern sie von der Europäischen Kommission als solche…
…Während nach Auffassung der FLD Salzburg die Umlage nicht mit der Mehrwertsteuer vergleichbar sei und das Vorsteuerabzugssystem nicht beeinträchtige, sei sie nach Auffassung der Kommission als verbotene Umsatzsteuer anzusehen. (1) Zu verweisen sei auf die Ziele, die mit der Einführung eines gemeinsamen Mehrwertsteuersystems verbunden seien…
…auch davon aus, dass die durch die Kammerumlage hervorgerufene ungleiche und unverhältnismäßige Lastenverteilung nach § 122 WKG stark belastete Unternehmen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtige und sieht im Gegensatz zur Behörde darin eine gemeinschaftsrechtswidrige Beihilfe iSd Art. 87 EG-Vertrag. Über die Berufung wurde erwogen: 122. (1…
…weil die Kammerumlage keine der Mehrwertsteuer ähnliche Abgabe sei. Auch die Niederlassungsfreiheit und das Beihilfenrecht würden durch das WKG in diesem Zusammenhang nicht verletzt. Gegen diesen Bescheid wurde von der Bw. mit Schriftsatz vom 9.Dezember 2010 Berufung erhoben und die Festsetzung der Kammerumlage 1…
…Art 401) sei nicht gegeben, weil die Kammerumlage keine der Mehrwertsteuer ähnliche Abgabe sei. Auch die Niederlassungsfreiheit und das Beihilfenrecht würden durch das WKG in diesem Zusammenhang nicht verletzt. Gegen diesen Bescheid wurde von der Bw. mit Schriftsatz vom 3. August 2010 Berufung erhoben und…
…Art 401) sei nicht gegeben, weil die Kammerumlage keine der Mehrwertsteuer ähnliche Abgabe sei. Auch die Niederlassungsfreiheit und das Beihilfenrecht würden durch das WKG in diesem Zusammenhang nicht verletzt. Gegen diesen Bescheid wurde von der Bw. mit Schriftsatz vom 8. September 2010 Berufung erhoben und…
…Art 401) sei nicht gegeben, weil die Kammerumlage keine der Mehrwertsteuer ähnliche Abgabe sei. Auch die Niederlassungsfreiheit und das Beihilfenrecht würden durch das WKG in diesem Zusammenhang nicht verletzt. Gegen diesen Bescheid wurde von der Bw. mit Schriftsatz vom 10. Juni 2010 Berufung erhoben und…
…gehe auch davon aus, dass die durch die Kammerumlage hervorgerufene ungleiche und unverhältnismäßige Lastenverteilung nach § 122 WKG stark belastete Unternehmen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtige und sieht im Gegensatz zur Behörde darin eine gemeinschaftsrechtswidrige Beihilfe iSd Art. 87 EG-Vertrag. Über die Berufung wurde erwogen: § 122…
…Art 401) sei nicht gegeben, weil die Kammerumlage keine der Mehrwertsteuer ähnliche Abgabe sei. Auch die Niederlassungsfreiheit und das Beihilfenrecht würden durch das WKG in diesem Zusammenhang nicht verletzt. Gegen diesen Bescheid wurde von der Bw. mit Schriftsatz vom 18. Februar 2010 Berufung erhoben und…
…Art 401) sei nicht gegeben, weil die Kammerumlage keine der Mehrwertsteuer ähnliche Abgabe sei. Auch die Niederlassungsfreiheit und das Beihilfenrecht würden durch das WKG in diesem Zusammenhang nicht verletzt. Gegen diese Bescheide wurde von der Bw. mit Schriftsatz vom 26. März 2010 Berufung erhoben und…