…dann gesprochen werden, wenn nach der Steuerschuldentstehung Sachverhalte eintreten, die sich in der Vergangenheit in der Weise auswirken, dass an Stelle des zuvor verwirklichten Sachverhaltes nunmehr der Besteuerung ein veränderter Sachverhalt zu Grunde zu legen ist (siehe hiezu VwGH 25.6.2008, 2006/15/0085…
…BAO abgabenrelevante Sachverhalte erfasst, die nach Entstehung der Steuerschuld eintreten, jedoch Bestand und Umfang der Abgabenschuld an der Wurzel ihrer Entstehung berühren. Der abgabenrelevante Sachverhalt muss sich in die Vergangenheit in der Weise auswirken, dass anstelle des zuvor verwirklichten Sachverhaltes nunmehr ein veränderter Sachverhalt der…
…BAO abgabenrelevante Sachverhalte erfasst, die nach Entstehung der Steuerschuld eintreten, jedoch Bestand und Umfang der Abgabenschuld an der Wurzel ihrer Entstehung berühren. Der abgabenrelevante Sachverhalt muss sich in die Vergangenheit in der Weise auswirken, dass anstelle des zuvor verwirklichten Sachverhaltes nunmehr ein veränderter Sachverhalt der…
…nämlich durch eine geänderte Rechtsprechung der zum Zeitpunkt der ursprünglichen Steuerschuldentstehung abgabenrelevante Sachverhalt nicht verändert, sondern ist exakt derselbe geblieben. Geändert habe sich - so Beiser - allein die abgabenrechtliche Beurteilung. Ein "Ereignis" mit Wirkung für die Vergangenheit setze aber eine (rückwirkende) Änderung im abgabenrelevanten Sachverhalt voraus…
…295a BAO abgabenrelevante Sachverhalte, die nach Entstehung der Steuerschuld eintreten, jedoch Bestand und Umfang der Abgabenschuld an ihrer Wurzel berühren. Der abgabenrelevante Sachverhalt muss sich in die Vergangenheit in der Weise auswirken, dass anstelle des zuvor verwirklichten Sachverhaltes nunmehr ein veränderter Sachverhalt der Besteuerung zu…
… 175 Tz. 25f.). Der VwGH hat festgestellt, dass eine Berufungs(vor)entscheidung kein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 295a BAO ist, da der Besteuerung kein veränderter Sachverhalt zugrunde zu legen ist (vgl. VwGH 25.6.2008, 2006/15/0085; ÖStZ 2008, 348). Die für die…
…Schenkungen vom 1. Dezember 2004 und nicht jene vom April 1997. Der zum Zeitpunkt der Steuerschuldentstehung (April 1997) abgabenrelevante Sachverhalt hat sich nicht verändert, sondern ist exakt derselbe geblieben. Da es sich bei der späteren Schenkung nicht um ein Ereignis im Sinne des § 295a BAO…
…somit abgabenrelevante Sachverhalte, die nach Entstehung der Steuerschuld eintreten, jedoch Bestand und Umfang der Abgabenschuld an der Wurzel ihrer Entstehung berühren. Der abgabenrelevante Sachverhalt muss sich in die Vergangenheit in der Weise auswirken, dass anstelle des zuvor verwirklichten Sachverhaltes nunmehr ein veränderter Sachverhalt der Besteuerung…
…295a BAO abgabenrelevante Sachverhalte, die nach Entstehung der Steuerschuld eintreten, jedoch Bestand und Umfang der Abgabenschuld an ihrer Wurzel berühren. Der abgabenrelevante Sachverhalt muss sich in die Vergangenheit in der Weise auswirken, dass anstelle des zuvor verwirklichten Sachverhaltes nunmehr ein veränderter Sachverhalt der Besteuerung zu…
…295a BAO abgabenrelevante Sachverhalte, die nach Entstehung der Steuerschuld eintreten, jedoch Bestand und Umfang der Abgabenschuld an ihrer Wurzel berühren. Der abgabenrelevante Sachverhalt muss sich in die Vergangenheit in der Weise auswirken, dass anstelle des zuvor verwirklichten Sachverhaltes nunmehr ein veränderter Sachverhalt der Besteuerung zu…
…erfasst abgabenrelevante Sachverhalte, die nach Entstehung der Steuerschuld eintreten, jedoch Bestand und Umfang der Abgabenschuld an der Wurzel ihrer Entstehung berühren. Der abgabenrelevante Sachverhalt muss sich in die Vergangenheit in der Weise auswirken, dass anstelle des zuvor verwirklichten Sachverhaltes nunmehr ein veränderter Sachverhalt der Besteuerung…
…Steuerschuldentstehung Sachverhalte eintreten, die sich in der Vergangenheit in der Weise auswirken, dass an die Stelle des zuvor verwirklichten Sachverhaltes nunmehr der Besteuerung ein veränderter Sachverhalt zu Grunde zu legen ist (vgl. VwGH 25.6.2008, 2006/15/0085). Im gegenständlichen Fall war der Sachverhalt…
…Abweisung wurde im Wesentlichen damit begründet, dass die Erlassung einer Berufungsvorentscheidung mit 9. Mai 2009 kein rückwirkendes Ereignis ist, da der Besteuerung kein veränderter Sachverhalt zu Grunde zu legen ist. Mit Eingabe vom 26. Jänner 2012 beantragte die Bw. neuerlich eine Bescheidabänderung gemäß § 295 Abs…
…somit abgabenrelevante Sachverhalte, die nach Entstehung der Steuerschuld eintreten, jedoch Bestand und Umfang der Abgabenschuld an der Wurzel ihrer Entstehung berühren. Der abgabenrelevante Sachverhalt muss sich in die Vergangenheit in der Weise auswirken, dass anstelle des zuvor verwirklichten Sachverhaltes nunmehr ein veränderter Sachverhalt der Besteuerung…
…somit abgabenrelevante Sachverhalte, die nach Entstehung der Steuerschuld eintreten, jedoch Bestand und Umfang der Abgabenschuld an der Wurzel ihrer Entstehung berühren. Der abgabenrelevante Sachverhalt muss sich in die Vergangenheit in der Weise auswirken, dass anstelle des zuvor verwirklichten Sachverhaltes nunmehr ein veränderter Sachverhalt der Besteuerung…
…erfasst abgabenrelevante Sachverhalte, die nach Entstehung der Steuerschuld eintreten, jedoch Bestand und Umfang der Abgabenschuld an der Wurzel ihrer Entstehung berühren. Der abgabenrelevante Sachverhalt muss sich in die Vergangenheit in der Weise auswirken, dass anstelle des zuvor verwirklichten Sachverhaltes nunmehr ein veränderter Sachverhalt der Besteuerung…
…wenn nach der Steuerschuldentstehung Sachverhalte eintreten, die sich in der Vergangenheit in der Weise auswirken, dass an Stelle des zuvor verwirklichten Sachverhaltes nunmehr der Besteuerung ein veränderter Sachverhalt zu Grunde zu legen ist. Die Berichtigung eines im Einkommensteuerbescheid unterlaufenen Ausfertigungsfehlers stellt also solche aber kein…
…Berufungsvorentscheidung an den UFS vor. Über die Berufung wurde erwogen: 1 Sachverhalt Die Entscheidung basiert auf dem nachfolgenden, in den Akten des Finanzamtes (Steuerakt, Arbeitsbogen der Betriebsprüfung) sowie der entscheidenden Behörde abgebildeten, Sachverhalt: Die beiden Umsatzsteuerbescheide 2004 und 2005 wirkten auf den ersten Blick so…
… 4) Weiters behaupten Sie in der Berufung, dass "dieser Bereich" mit "früheren Gebieten nicht vergleichbar" sei. Mit dem auf Grund der Aktenlage bekannten Sachverhalt steht diese Behauptung nicht in Einklang. Es wird Ihnen daher Gelegenheit gegeben, diese Aussage zu begründen. 5) Laut Berufungsausführungen vom 9…
…jedoch stets beabsichtigt gewesen, die industrielle Fertigung unmittelbar nach Vorliegen der räumlichen Voraussetzungen anzugehen. Dies sei im Jahr 1996 gegeben gewesen, wobei sich jedoch - nicht zuletzt aufgrund inzwischen veränderter Markterfordernisse - herausgestellt habe, dass die notwendigen Investitionen zur Fertigung mit ca. 10 Mio. S sowie zu…