…ob diese Sachverhaltselemente im vorliegenden Fall überhaupt für die rechtliche Beurteilung relevant sind. Damit ist in einer Gesamtwürdigung davon auszugehen, dass sich der Sachverhalt, der dem Auskunftsbescheid zu Grunde lag, nicht wesentlich verändert hat. Zum Gesellschafterdarlehen ***Darlehen*** III: Fremdunübliche Bedingungen sprechen gegen das Vorliegen eines…
…dann gesprochen werden, wenn nach der Steuerschuldentstehung Sachverhalte eintreten, die sich in der Vergangenheit in der Weise auswirken, dass an Stelle des zuvor verwirklichten Sachverhaltes nunmehr der Besteuerung ein veränderter Sachverhalt zu Grunde zu legen ist (siehe hiezu VwGH 25.6.2008, 2006/15/0085…
…somit abgabenrelevante Sachverhalte, die nach Entstehung der Steuerschuld eintreten, jedoch Bestand und Umfang der Abgabenschuld an der Wurzel ihrer Entstehung berühren. Der abgabenrelevante Sachverhalt muss sich in die Vergangenheit in der Weise auswirken, dass anstelle des zuvor verwirklichten Sachverhaltes nunmehr ein veränderter Sachverhalt der Besteuerung…
…BAO abgabenrelevante Sachverhalte erfasst, die nach Entstehung der Steuerschuld eintreten, jedoch Bestand und Umfang der Abgabenschuld an der Wurzel ihrer Entstehung berühren. Der abgabenrelevante Sachverhalt muss sich in die Vergangenheit in der Weise auswirken, dass anstelle des zuvor verwirklichten Sachverhaltes nunmehr ein veränderter Sachverhalt der…
…BAO abgabenrelevante Sachverhalte erfasst, die nach Entstehung der Steuerschuld eintreten, jedoch Bestand und Umfang der Abgabenschuld an der Wurzel ihrer Entstehung berühren. Der abgabenrelevante Sachverhalt muss sich in die Vergangenheit in der Weise auswirken, dass anstelle des zuvor verwirklichten Sachverhaltes nunmehr ein veränderter Sachverhalt der…
…nämlich durch eine geänderte Rechtsprechung der zum Zeitpunkt der ursprünglichen Steuerschuldentstehung abgabenrelevante Sachverhalt nicht verändert, sondern ist exakt derselbe geblieben. Geändert habe sich - so Beiser - allein die abgabenrechtliche Beurteilung. Ein "Ereignis" mit Wirkung für die Vergangenheit setze aber eine (rückwirkende) Änderung im abgabenrelevanten Sachverhalt voraus…
…295a BAO abgabenrelevante Sachverhalte, die nach Entstehung der Steuerschuld eintreten, jedoch Bestand und Umfang der Abgabenschuld an ihrer Wurzel berühren. Der abgabenrelevante Sachverhalt muss sich in die Vergangenheit in der Weise auswirken, dass anstelle des zuvor verwirklichten Sachverhaltes nunmehr ein veränderter Sachverhalt der Besteuerung zu…
… 175 Tz. 25f.). Der VwGH hat festgestellt, dass eine Berufungs(vor)entscheidung kein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 295a BAO ist, da der Besteuerung kein veränderter Sachverhalt zugrunde zu legen ist (vgl. VwGH 25.6.2008, 2006/15/0085; ÖStZ 2008, 348). Die für die…
…Schenkungen vom 1. Dezember 2004 und nicht jene vom April 1997. Der zum Zeitpunkt der Steuerschuldentstehung (April 1997) abgabenrelevante Sachverhalt hat sich nicht verändert, sondern ist exakt derselbe geblieben. Da es sich bei der späteren Schenkung nicht um ein Ereignis im Sinne des § 295a BAO…
… 67 ABs. 4 EStG 1988 jedoch nicht. Der abgabenrechtlich relevante Sachverhalt muss sich in der Vergangenheit in der Weise auswirken, dass anstelle des zuvor verwirklichten Sachverhaltes ein veränderter Sachverhalt der Besteuerung zugrunde zu legen ist. Hingewiesen wurde auf die Möglichkeiten der Bescheidaufhebung oder Wiederaufnahme des…
…daher vor, wenn das Finanzamt nachträglich Kenntnis von einem bereits gegebenen Sachverhalt erlangt. Gegenständlich hat sich der zum Zeitpunkt der ursprünglichen Steuerschuldentstehung (nach § 4 Abs. 2 lit. a Z 2 BAO mit Ablauf des Kalenderjahres 2013) bestehende Wert des abgetretenen Anteils nicht verändert, sondern ist…
…BAO abgabenrelevante Sachverhalte erfasst, die nach Entstehung der Steuerschuld eintreten, jedoch Bestand und Umfang der Abgabenschuld an der Wurzel ihrer Entstehung berühren. Der abgabenrelevante Sachverhalt muss sich in die Vergangenheit in der Weise auswirken, dass anstelle des zuvor verwirklichten Sachverhaltes nunmehr ein veränderter Sachverhalt der…
…somit abgabenrelevante Sachverhalte, die nach Entstehung der Steuerschuld eintreten, jedoch Bestand und Umfang der Abgabenschuld an der Wurzel ihrer Entstehung berühren. Der abgabenrelevante Sachverhalt muss sich in die Vergangenheit in der Weise auswirken, dass an Stelle des zuvor verwirklichten Sachverhaltes nunmehr ein veränderter Sachverhalt der…
…4 BAO) eintrete. Es wirke in die Vergangenheit, wenn nunmehr der veränderte Sachverhalt an die Stelle des zuvor verwirklichten Sachverhaltes der Besteuerung zu unterwerfen sei (zB BFH, BStBl 2005 II 865). Rückwirkende Ereignisse seien sachverhaltsändernde Geschehnisse (zB BFH, BStBl 2003 II 554). Dies seien nicht…
…somit abgabenrelevante Sachverhalte, die nach Entstehung der Steuerschuld eintreten, jedoch Bestand und Umfang der Abgabenschuld an der Wurzel ihrer Entstehung berühren. Der abgabenrelevante Sachverhalt muss sich in die Vergangenheit in der Weise auswirken, dass anstelle des zuvor verwirklichten Sachverhaltes nunmehr ein veränderter Sachverhalt der Besteuerung…
…somit abgabenrelevante Sachverhalte, die nach Entstehung der Steuerschuld eintreten, jedoch Bestand und Umfang der Abgabenschuld an der Wurzel ihrer Entstehung berühren. Der abgabenrelevante Sachverhalt muss sich in die Vergangenheit in der Weise auswirken, dass anstelle des zuvor verwirklichten Sachverhaltes nunmehr ein veränderter Sachverhalt der Besteuerung…
…BAO setzt ein Ereignis voraus, das den dem Bescheid zugrundegelegten Sachverhalt verändert und dadurch abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat. Da es im vorliegenden Fall nach Ansicht der Abgabenbehörde zu keiner Änderung im Sachverhalt, sondern lediglich zu einer…
…den Bescheiden 2013 erfasste Sachverhalt verändert wurde. Aus diesem Grund läge ein rückwirkendes Ereignis vor. § 295a BAO erfasst abgabenrelevante Sachverhalte, die nach Entstehung der Steuerschuld eintreten, jedoch Bestand und Umfang der Abgabenschuld an der Wurzel ihrer Entstehung berühren. Der abgabenrelevante Sachverhalt muss sich in die…
…unabhängig vom Vorliegen eines Baurechtes ab Verbuchung am Verrechnungskonto als zugeflossen gelten (wie bereits rechtskräftig durch das BFG für 2009 bis 2012 festgestellt). Es liege insoweit kein veränderter Sachverhalt vor. In der mündlichen Verhandlung am 1. Oktober 2020 führte der rechtliche Vertreter des Beschwerdeführers aus…
…sei jedoch bereits in den laufenden Gehaltszahlungszeiträumen eingetreten und daher spätestens in den Einkommensteuerbescheiden der einzelnen Jahre zu berücksichtigen gewesen. Die Nichteröffnung des Insolvenzverfahrens und Auflösung der Arbeitgeberin sei gerade kein veränderter Sachverhalt, eben weil die verminderten oder ausgefallenen Gehaltszahlungen schon zu Lebzeiten der Arbeitgeberin…