…war diese Beschwerde gemäß § 156 Abs. 1 iVm Abs. 4 FinStrG als unzulässig zurückzuweisen. Dem Bescheid der Erstbehörde vom 2. Juli 2010, adressiert an AB, zu Handen der Steuerberatungsgesellschaft D, mit welchem der Antrag vom 11. Juni 2010, der mit selbem Schriftsatz eingebrachten Beschwerde aufschiebende…
…bewiesen, dass ein Rechtsmittelverzicht zu Protokoll gegeben wurde. Das Vorbringen des Bf. in der zum Gegenstand der vorliegenden Beschwerde gemachten und als unzulässig zurückgewiesenen Berufung, die im Erkenntnis bei der mündlichen Verhandlung nicht zugegen gewesene Steuerberaterin HS sei fälschlicherweise als anwesende Verteidigerin angeführt worden, ist…
…oder Erkenntnis) steht dem Bf. ein Rechtsmittel zu. Der Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung, über den zunächst die Finanzstrafbehörde I. Instanz zu entscheiden hätte, ist in Hinblick auf die unzulässige Beschwerdeeinbringung sinnentleert und durch die vorliegende Entscheidung ohnehin überholt. Wien, am 27. August 2012
…iHv. 82,00 €, erhobene, vom Bf. als Berufung bezeichnete Beschwerde vom 5. Dezember 2005 unter Hinweis auf § 276 Abs. 1 BAO als unbegründet abgewiesen. In der dem Bescheid angeschlossenen Rechtsmittelbelehrung wurde der Bf. auf die Möglichkeit der Stellung eines Antrages auf Entscheidung über die…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen JK, Arbeiter, geb. 19XX, whft. in L, vertreten durch Dr. Helmut Valenta und Dr. Gerhard Gfrerer, Rechtsanwälte, 4020 Linz, Schillerstraße 4, über…
…Zollkodex iVm § 85c Abs.3 ZollR-DG über die gem. Art.243 Abs.2 lit.b) Zollkodex iVm § 85c Abs.1 und 2 ZollR-DG am 7.Juni 2005 eingebrachte Beschwerde der SC, RO, gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz nach Art.243, 245 Zollkodex…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 6, Hofrat Dr. Georg Zarzi, in der Finanzstrafsache gegen Bf., vertreten durch Dr. Rudolf Mayer, Rechtsanwalt, 1090 Wien, Universitätsstraße 8/2, wegen des Finanzvergehens des Schmuggels gemäß § 35 Abs. 1 lit…
…nach der Bestimmung des Art. 560 Abs. 1 ZK-DVO im Zeitpunkt des Verbringens des PKW in das Zollgebiet der Union unzulässig. War die vorübergehende Verwendung des Fahrzeuges im Beschwerdefall unzulässig, dann handelte es sich nicht um ein in Art. 558 bis 561 genanntes Beförderungsmittel…
…X. vom 18. April 2011, Zl. 111 über die Festsetzung von Säumniszinsen für den Säumniszeitraum 15. März 2011 bis 14. April 2011 wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Das Zollamt X. teilte der Beschwerdeführerin (Bf.) mit Bescheid vom 16. März 2011, Zl. 222, gem. Art. 221 Abs. 1…
…erheben sind, unzulässig." Somit ist ab Inkrafttreten des § 30a FinStrG, ab 1. Jänner 2011, die Festsetzung einer Abgabenerhöhung nach § 108 Abs. 1 ZollR-DG unzulässig (VwGH 27. 9. 2012, 2012/16/0090). Gemäß § 85c Abs. 8 ZollR-DG gelten für die Einbringung der Beschwerde, das…
…Abgabenerhöhung nach § 108 Abs. 1 ZollR-DG unzulässig. Auch im Falle der Festsetzung einer Abgabenerhöhung hat die Abgabenbehörde zweiter Instanz von der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt ihrer Entscheidung auszugehen." Über die Beschwerde betreffend Eingangsabgaben (Einfuhrumsatzsteuer) wird gesondert entschieden werden. Salzburg, am 6. Dezember 2012
…einer Abgabenerhöhung nach § 108 Abs. 1 ZollR-DG unzulässig. Auch im Falle der Festsetzung einer Abgabenerhöhung hat die Abgabenbehörde zweiter Instanz von der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt ihrer Entscheidung auszugehen." Über die Beschwerde betreffend Einfuhrumsatzsteuer wird gesondert entschieden werden. Salzburg, am 6. Dezember 2012
…Abgabenerhöhung nach § 108 Abs. 1 ZollR-DG unzulässig. Auch im Falle der Festsetzung einer Abgabenerhöhung hat die Abgabenbehörde zweiter Instanz von der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt ihrer Entscheidung auszugehen." Über die Beschwerde betreffend Eingangsabgaben (Einfuhrumsatzsteuer) wird gesondert entschieden werden. Salzburg, am 3. Dezember 2012
…einer Abgabenerhöhung nach § 108 Abs. 1 ZollR-DG unzulässig. Auch im Falle der Festsetzung einer Abgabenerhöhung hat die Abgabenbehörde zweiter Instanz von der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt ihrer Entscheidung auszugehen." Über die Beschwerde betreffend Einfuhrumsatzsteuer wird gesondert entschieden werden. Salzburg, am 3. Dezember 2012
…einer Abgabenerhöhung nach § 108 Abs. 1 ZollR-DG unzulässig. Auch im Falle der Festsetzung einer Abgabenerhöhung hat die Abgabenbehörde zweiter Instanz von der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt ihrer Entscheidung auszugehen." Über die Beschwerde betreffend Einfuhrumsatzsteuer wird gesondert entschieden werden. Salzburg, am 30. November 2012
…nach § 108 Abs. 1 ZollR-DG unzulässig. ... Auch im Falle der Festsetzung einer Abgabenerhöhung hat die Abgabenbehörde zweiter Instanz von der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt ihrer Entscheidung auszugehen." Vor dem Hintergrund dieser Rechtslage war somit auch im Beschwerdefall die Vorschreibung einer Abgabenerhöhung gem. § 108…
…nach § 108 Abs. 1 ZollR-DG unzulässig. ... Auch im Falle der Festsetzung einer Abgabenerhöhung hat die Abgabenbehörde zweiter Instanz von der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt ihrer Entscheidung auszugehen." Vor dem Hintergrund dieser Rechtslage war somit auch im Beschwerdefall die Vorschreibung einer Abgabenerhöhung gem. § 108…
…nach § 108 Abs. 1 ZollR-DG unzulässig." Da die Festsetzung einer Abgabenerhöhung nach § 108 Abs. 1 ZollR-DG ab 1. Jänner 2011 unzulässig ist, war spruchgemäß zu entscheiden. Hinweis: Über die Beschwerde vom 12. August 2011 betreffend Eingangsabgaben wird gesondert entschieden werden. Graz, am 21…
…des § 30a FinStrG die Festsetzung einer Abgabenerhöhung nach § 108 Abs. 1 ZollR-DG unzulässig. Gemäß § 85c Abs. 8 ZollR-DG würden für die Einbringung der Beschwerde, das Verfahren des unabhängigen Finanzsenates sowie dessen Entscheidungen, und für die Aussetzung der Vollziehung die diesbezüglichen Regelungen der BAO…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerden des Bf., Adr., vertreten durch Dr. Wilfried Ludwig Weh, Rechtsanwalt, 6900 Bregenz, Wolfeggstraße 1, vom 10. März 2003 gegen die Berufungsvorentscheidungen des Hauptzollamtes Feldkirch vom 7. Februar 2003, Zahl 900/xxx/2002-3 und vom 7. März…