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580 Treffer91 msnur geltende Fassungen
UFSG RV/0621-G/08Kein Anspruch auf IZP (Investitionszuwachsprämie) wegen kurzer Nutzungsdauer und fehlender Unwägbarkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.08.2012

…vorgegebenen Richtschnur von 50% der Herstellungskosten, welche eine langfristige Zuordnung zum Betriebsvermögen vermuten lässt. Gleichzeitig ist es der WTN nicht gelungen, unvorhersehbare Ereignisse im Sinne von VwGH 2008/13/0246, die die kurze Zugehörigkeit des Aufliegers I zum Betriebsvermögen rechtfertigten, nachzuweisen. Es ist daraus zu…

UFSZ3K ZRV/0324-Z3K/02Nichterfüllung von Pflichten bei der Beendigung des Zollverfahrens der aktiven Veredelung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.10.2003

…März 1993 in der Rechtssache C-50/92 bezieht. Der Europäische Gerichtshof definiert darin "höhere Gewalt" als ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse, auf die der betroffene Wirtschaftsteilnehmer keinen Einfluss hatte und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können. Unzulänglichkeiten in der…

UFSZ2L ZRV/0089-Z2L/02Voraussetzungen für die Verlängerung der Wiedereinfuhrfrist für die Vorzugsbehandlung als Rückware
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)25.03.2004

…1041). Hierunter werden, hinsichtlich der Frage der Zulässigkeit der Verlängerung der dreijährigen Wiedereinfuhrfrist, im Sinne der Artikel 185 ZK, demnach Fälle höherer Gewalt (z.B: Erdbeben) oder unvorhersehbare Ereignisse (z.B: Streik) verstanden.(Witte, Zollkodex 3 RZ 4 zu Art. 185). Zu den, im gegenständlichen…

UFSL RV/0791-L/02Liebhaberei bei einem Kleinwasserkraftwerk
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.07.2004

…bestimmten Zeitraum wiederkehrenden Instandhaltungsarbeiten aufgrund von Hochwässern und Eisschmelze. Diese immer wieder auftretenden Ereignisse gehören - nach Ansicht des UFS - zum normalen Betriebsrisiko eines Wasserkraftwerkes. Es handelt sich daher nicht um unvorhersehbare Ereignisse. Die AfA-Beträge wurden aus dem vorliegenden Anlagenverzeichnis zum 31. Dezember 2001 errechnet…

UFSW RV/2306-W/121. Amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens 2. Neuhervorkommen von Tatsachen oder Umständen (Aufhebung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.10.2013

…eines Gesamterfolges, aber auch nicht zur Erzielung auch nur eines positiven Periodengewinnes objektiv geeignet sei. Dafür wären aus Sicht des Jahres 2004 nicht unvorhersehbare Ereignisse verantwortlich gewesen, sondern vor allem die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung in dieser Branche und nicht zuletzt auch die Konkurrenzlage. Spätestens 2004…

UFSZ3K ZRV/0034-Z3K/02Rückforderung von Ausfuhrerstattungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)13.09.2006Teil 3/4

…zu verhindern. Die Regelung des Art. 11 richtet sich auch gegen den redlichen, gesetzestreuen und umsichtigen Exporteur. Es müssen sich Exporteure sogar gegen ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse absichern, die von ihrem Willen unabhängig sind. Es widerspricht nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, dass jemand, der für…

UFSG RV/0012-G/03Liebhaberei bei Vermietung eines Ferienhauses (Blockhaus): Veräußerung mangels objektiver Ertragsfähigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2006

…unvorhersehbare Ereignisse, die nicht dem üblichen Wirtschaftsverlauf entsprechen) und gewöhnlichen Risiken zu unterscheiden ist, wie sie bei unternehmerischen Tätigkeiten typischerweise anfallen (vgl. Doralt, EStG-Kommentar, Band 1, Tz. 369 zu § 2 EStG 1988). Im letztgenannten Fall liegen keine üblichen Wirtschaftsabläufen widersprechende, von außen einwirkende Ereignisse…

UFSZ3K ZRV/0176-Z3K/10Zurückweisung eines verspätet eingebrachten Antrages auf Erlass der Abgaben gemäß Artikel 239 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)25.11.2013

…sind die Ereignisse ausgeschlossen, die in den Einflussbereich des Beteiligten fallen und von ihm nicht verhindert werden, obwohl er sie verhindern könnte. Höhere Gewalt liegt nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (früher Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften) vor, wenn ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse vorliegen…

UFSZ3K ZRV/0175-Z3K/10Zurückweisung eines verspätet eingebrachten Antrages auf Erlass der Abgaben gemäß Artikel 239 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)22.11.2013

…sind die Ereignisse ausgeschlossen, die in den Einflussbereich des Beteiligten fallen und von ihm nicht verhindert werden, obwohl er sie verhindern könnte. Höhere Gewalt liegt nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (früher Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften) vor, wenn ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse vorliegen…

UFSZ3K ZRV/0174-Z3K/10Zurückweisung eines verspätet eingebrachten Erlassantrages gemaß Artikel 239 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)12.11.2013

…sind die Ereignisse ausgeschlossen, die in den Einflussbereich des Beteiligten fallen und von ihm nicht verhindert werden, obwohl er sie verhindern könnte. Höhere Gewalt liegt nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (früher Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften) vor, wenn ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse vorliegen…

UFSZ3K ZRV/0173-Z3K/10Zurückweisung eines verspätet eingebrachten Erlassantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)29.10.2013

…sind die Ereignisse ausgeschlossen, die in den Einflussbereich des Beteiligten fallen und von ihm nicht verhindert werden, obwohl er sie verhindern könnte. Höhere Gewalt liegt nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (früher Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften) vor, wenn ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse vorliegen…

UFSZ3K ZRV/0172-Z3K/10Zurückweisung eines verspätet eingebrachten Erlassantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)14.10.2013

…sind die Ereignisse ausgeschlossen, die in den Einflussbereich des Beteiligten fallen und von ihm nicht verhindert werden, obwohl er sie verhindern könnte. Höhere Gewalt liegt nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (früher Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften) vor, wenn ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse vorliegen…

UFSZ3K ZRV/0171-Z3K/10Zurückweisung eines verspätet eingebrachten Erlassantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)20.09.2013

…sind die Ereignisse ausgeschlossen, die in den Einflussbereich des Beteiligten fallen und von ihm nicht verhindert werden, obwohl er sie verhindern könnte. Höhere Gewalt liegt nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (früher Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften) vor, wenn ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse vorliegen…

UFSZ3K ZRV/0170-Z3K/10Zurückweisung eines verspätet eingebrachten Erlassantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)26.07.2013

…sind die Ereignisse ausgeschlossen, die in den Einflussbereich des Beteiligten fallen und von ihm nicht verhindert werden, obwohl er sie verhindern könnte. Höhere Gewalt liegt nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (früher Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften) vor, wenn ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse vorliegen…

UFSZ3K ZRV/0169-Z3K/10Zurückweisung eines verspätet eingebrachten Erlassantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)05.07.2013

…sind die Ereignisse ausgeschlossen, die in den Einflussbereich des Beteiligten fallen und von ihm nicht verhindert werden, obwohl er sie verhindern könnte. Höhere Gewalt liegt nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (früher Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften) vor, wenn ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse vorliegen…

UFSZ3K ZRV/0177-Z3K/10Erlass von Einfuhrabgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)03.07.2013

…vorhersehbares und die Fristeinhaltung unmöglich machendes Ereignis; damit sind die Ereignisse ausgeschlossen, die in den Einflussbereich des Beteiligten fallen und von ihm nicht verhindert werden, obwohl er sie verhindern könnte. Höhere Gewalt liegt nach der Rechtsprechung des EuGH vor, wenn ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse vorliegen…

UFSZ3K ZRV/0117-Z3K/10Erlass von Einfuhrabgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)18.06.2013

…vorhersehbares und die Fristeinhaltung unmöglich machendes Ereignis; damit sind die Ereignisse ausgeschlossen, die in den Einflussbereich des Beteiligten fallen und von ihm nicht verhindert werden, obwohl er sie verhindern könnte. Höhere Gewalt liegt nach der Rechtsprechung des EuGH vor, wenn ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse vorliegen…

UFSZ3K ZRV/0116-Z3K/10Zurückweisung eines verspätet eingebrachten Erlassantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)04.04.2013

…sind die Ereignisse ausgeschlossen, die in den Einflussbereich des Beteiligten fallen und von ihm nicht verhindert werden, obwohl er sie verhindern könnte. Höhere Gewalt liegt nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (früher Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften) vor, wenn ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse vorliegen…

UFSZ3K ZRV/0115-Z3K/10Zurückweisung eines verspätet eingebrachten Erlassantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)13.03.2013

…sind die Ereignisse ausgeschlossen, die in den Einflussbereich des Beteiligten fallen und von ihm nicht verhindert werden, obwohl er sie verhindern könnte. Höhere Gewalt liegt nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (früher Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften) vor, wenn ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse vorliegen…

UFSZ3K ZRV/0114-Z3K/10Zurückweisung eines verspätet eingebrachten Erlassantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)06.03.2013

…sind die Ereignisse ausgeschlossen, die in den Einflussbereich des Beteiligten fallen und von ihm nicht verhindert werden, obwohl er sie verhindern könnte. Höhere Gewalt liegt nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (früher Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften) vor, wenn ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse vorliegen…