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172 Treffer447 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/0143-W/06Schätzung des Standes des Verrechnungs(forderungs)kontos betreffend einen Gesellschafter zugleich als Schätzung des zugehörigen Sachverhaltes (Höhe der tatsächlichen Forderung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.09.2009

…daher weiter als der Begriff der "Grundlagen der Abgabenfestsetzung (Bemessungsgrundlagen)" iSd § 198 Abs 2 BAO. Unstrittig ist, dass unverzinste Forderungen der Bw an ihren Gesellschafter-Geschäftsführer in Höhe der Zinsen, die der Bw durch die Unverzinslichkeit entgingen, eine verdeckte Ausschüttung an den Gesellschafter-Geschäftsführer darstellten…

UFSI RV/0561-I/03Passivierung von Zinsen aus Vermögenssparbüchern als Verbindlichkeit oder als Rückstellung sowie Bewertung von unverzinslichen Gehaltsvorschüssen (Arbeitnehmerdarlehen)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.08.2009

…zu ersehen, dass der von Doralt/Mayr unkritisch übernommene BFH Ansatz keinem objektiven sondern einem subjektiven Wert entspreche. Es sei auch nicht einsichtig, warum eine allenfalls übernehmende Bank freiwillig eine Überzahlung durch Bezahlung des Nennbetrages für die unverzinste Forderung vornehmen sollte. Im Gegenteil, eine übernehmende…

UFSI RV/0660-I/02Zinssatz und Bemessungsmethode bei unverzinstem Gesellschafterdarlehen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.11.2004

…unverzinste Geldeinlagen (in ATS) wie folgt gemacht: | Stand zum | 31.12.1996 | 31.12.1997 | 31.12.1998 | 31.12.1999 | 31.12.2000 | Kto 2321 | 685.082 | 3,164.705,66 | 1,958.713…

UFSI RV/0004-I/08Unterliegt der Verzicht auf Verzinsung einer Entnahmeverbindlichkeit (unbare Entnahme) der Gesellschaftsteuerpflicht gemäß § 2 Z 4 lit. c KVG ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.07.2009

…Prüfungsberichtes ("Unbare Entnahme- freiwillige Leistung gem. § 2 Ziff 4 c KVG") folgende Prüfungsfeststellungen festgehalten: "Da die unbare Entnahme im Zuge der Einbringung der X.GmbH&CoKG in die X.GmbH unverzinst in der Gesellschaft belassen wurden, liegt in der Höhe der Zinsersparnis eine Leistung gem. …

UFSW RV/3775-W/10Gesellschaftsteuerliche Beurteilung der Nichtverzinsung "unbarer Entnahmen"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2012

…vereinbarte Zinsverzicht für die Entnahmeverbindlichkeit die Steuerpflicht nach § 2 Z 4 lit c KVG auslöse, da die unverzinste Zurverfügungstellung von Kapital im Gesellschaftsverhältnis begründet sei. Der Steuer unterliege der bekannt gegebene Wert der Leistung (Wert der Zinsersparnis), der sich aus dem Zinsenvorteil durch Nutzungsüberlassung des…

UFSW RV/2367-W/08Unbare Entnahmen und Gesellschaftsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.06.2012

…Entnahme tatsächlich Entnahmen, wenn ja, in welcher Höhe? Verbleibt bzw. verblieb das Kapital unverzinst oder gering verzinst, so werden Sie ersucht, den Wert der jährlichen Zinsersparnis für 2005, 2006 und 2007 bekannt zu geben. Die unbare Entnahme ist echtes Fremdkapital (siehe UmgrStRl 2002, Rz 912…

UFSW RV/2369-W/08Gesellschaftsteuerliche Beurteilung bei Vereinbarung der Zinsenlosigkeit der "unbaren Entnahme" im Einbringungsvertrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.04.2012

…4) Die entsprechenden Kopien liegen bei." 2.2. Gesellschaftsteuerbescheid Mit Bescheid vom 17. März 2008 setzte das Finanzamt gegenüber der Bw. für den Rechtsvorgang "Unverzinste Kapitalnutzung für die unbaren Entnahmen gemäß § 16 Abs. 5 Z. 2 UmgrStG im Zeitraum vom 24.11.2005 bis 31…

UFSW RV/3451-W/08keine gesonderte Gesellschaftsteuerpflicht bei Vereinbarung der Unverzinslichkeit der unbaren Entnahme im Einbringungsvertrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.03.2012

…Vorhalt vom 15.02.2008 wurde eine Verzinsung nicht vereinbart. Nach den Ausführungen im Vertrag ist eine unbare Entnahme auf unbestimmte Zeit gegeben (nach Maßnahme der vorhandenen Liquidität). Daher liegt eine unverzinste auf unbestimmte Dauer gewährte unbare Entnahme vor. Bemessungsgrundlage ist der ersparte Zinsaufwand, dh…

UFSW RV/2395-W/07Gesellschaftsteuerliche Beurteilung der Nichtverzinsung "unbarer Entnahmen"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.04.2011

…betreffend Gesellschaftsteuer zu ErfNr***, StNr*** entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und der angefochtene Beschied abgeändert wie Folgt: Die Gesellschaftsteuer für das der Bw. von ihren Gesellschaftern unverzinst zur Nutzung überlassene Kapital im Zeitraum 17. Februar 2001 bis 31. Mai 2005 wird mit 1%…

UFSW RV/3348-W/07Gesellschaftsteuer für die Nutzung von Kapital
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.12.2010

…teilweise mit Kreditverträgen, die eine Verzinsung aufweisen, weitergegeben. Die Gesellschafterin AX hat die Finanzmittel 2001 bis 2005 der GmbH ohne Verzinsung ihrer Forderung überlassen. In diesem Umstand ist eine gemäß § 2 Z. 4 lit c) KVG kapitalverkehrsteuerpflichtige Gesellschafterleistung zu erblicken. Der Wert der Leistungen 2001…

UFSW RV/1743-W/05Aufwendungen iZm der Restitution enteigneten Vermögens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.09.2008Teil 2/3

…wurde daraufhin die noch offene, nunmehr (zumindest bis 2007) unverzinste Forderung um 398.955,90 € abgezinst. Eine darüber hinausgehende Wertberichtigung infolge (teilweiser) Uneinbringlichkeit des Darlehenskapitals erfolgte nicht. Das Darlehen wurde zwischenzeitig befristet mit unveränderten Konditionen betreffend die Verzinsung prolongiert. Die wirtschaftliche Situation der ALB…

UFSL RV/0148-L/04niedriger Zinssatz rechtfertigt niedrigere Bewertung einer Schuld
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.06.2006

…Februar 2004 hat die Bw sodann den gegenständlichen Vorlageantrag gestellt, weil Darlehen unabhängig von ihrer Verzinsung Passivposten der Verlassenschaft seien. Auch eine unverzinste Darlehensschuld werde nicht zu einem Aktivposten. Wäre die Rechtsansicht der Abgabenbehörde richtig, müsse bei geförderten Darlehen Schenkungssteuer vorgeschrieben werden. Über die Berufung…

UFSL RV/0147-L/04niedriger Zinssatz rechtfertigt niedrigere Bewertung einer Schuld
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.06.2006

…Februar 2004 hat der Bw sodann den gegenständlichen Vorlageantrag gestellt, weil Darlehen unabhängig von ihrer Verzinsung Passivposten der Verlassenschaft seien. Auch eine unverzinste Darlehensschuld werde nicht zu einem Aktivposten. Wäre die Rechtsansicht der Abgabenbehörde richtig, müsse bei geförderten Darlehen Schenkungssteuer vorgeschrieben werden. Über die Berufung…

UFSL RV/0146-L/04niedriger Zinssatz rechtfertigt niedrigere Bewertung einer Schuld
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.06.2006

…Februar 2004 hat der Bw sodann den gegenständlichen Vorlageantrag gestellt, weil Darlehen unabhängig von ihrer Verzinsung Passivposten der Verlassenschaft seien. Auch eine unverzinste Darlehensschuld werde nicht zu einem Aktivposten. Wäre die Rechtsansicht der Abgabenbehörde richtig, müsse bei geförderten Darlehen Schenkungssteuer vorgeschrieben werden. Über die Berufung…

UFSW RV/1556-W/11Rechtsbeziehungen zwischen Stiftung und Begünstigten - Vermietung einer Wohnung, Vergabe von Darlehen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.12.2012Teil 2/3

…die Betriebskosten hereinzubekommen oder verhandelte mit dem Mieter über eine Mietzinsreduktion. Im Gegenteil bezahlte sie die anlaufenden Betriebskosten in allen Jahren trotz fehlender laufender Einnahmen selbst und verbuchte sie als Forderung an den Mieter. An den Mieter ging weder ein Aufforderungsschreiben noch eine Mahnung geschweige…

UFSW RV/2801-W/08Unbare Entnahme und Gesellschaftsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.10.2012Teil 1/2

…o.a. unbaren Entnahme tatsächlich Entnahmen, wenn ja in welcher Höhe? Verbleibt bzw. verblieb das Kapital unverzinst oder gering verzinst, so werden Sie ersucht, den Wert der jährlichen Zinsersparnis für 2005, 2006 und 2007 bekanntzugeben. Die unbare Entnahme ist echtes Fremdkapital (siehe UmgrStRl 2002, Rz…

UFSW RV/1581-W/08Unbare Entnahmen und Gesellschaftsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.06.2012

…o.a. unbaren Entnahme tatsächlich Entnahmen, wenn ja in welcher Höhe? Verbleibt bzw. verblieb das Kapital unverzinst oder gering verzinst, so werden Sie ersucht, den Wert der jährlichen Zinsersparnis für 2005, 2006 und 2007 bekanntzugeben. Die unbare Entnahme ist echtes Fremdkapital (siehe UmgrStRl 2002, Rz…

UFSW RV/0068-W/08Gesellschaftsteuer und unbare Entnahme - "Miteinpreisen" von Zinsen bei Bestimmung der Höhe der Entnahmeverbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.03.2012

…Wert als dem Nennbetrag anzusetzen (Anm: Bei Anwendung des vom BMF auf seiner Homepage zur Verfügung gestellten Berechnungsprogramm ergibt für eine unverzinste Forderung mit einem Nennbetrag von € 1.400.000,00 zum Bewertungsstichtag 2.7.2005 ein abgezinster Betrag von € 1.015.344…

UFSG RV/0833-G/07Der fremdübliche Mietzins ist nicht nach den Investitionskosten, sondern auch den Mieten, die im Falle einer Fremdvermietung zu erzielen gewesen wären, zu bemessen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2010Teil 1/2

…verweisen, die (unverzinste) Kapitalforderung selbst sei werthaltig gewesen. In ihrer Stellungnahme vom 11. August 2008 führte die Bw. aus, in der Berufungsverhandlung vom 23. September 2004 die in den Büchern aufscheinende Forderung zu den damaligen Bilanzstichtagen deshalb als werthaltig betrachtet und bekannt gegeben zu haben…

UFSK RV/0291-K/09Erwerb eines Superädifikates - Höhe der Gegenleistung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.11.2010

…dargestellten Immobilienleasing-Mietvertrages vom 25. Juli 1997, wo auch ausdrücklich eine - wenn auch unverzinste - Verrechnung vorgesehen war. Mittels dieser Forderungen der Bw. und ihres Gatten wurde also bei Beendigung des Bestandverhältnisses durch Abschluss des Kaufvertrages der weitaus überwiegende Teil des Kaufpreises, nämlich € 199.721…