…daher weiter als der Begriff der "Grundlagen der Abgabenfestsetzung (Bemessungsgrundlagen)" iSd § 198 Abs 2 BAO. Unstrittig ist, dass unverzinste Forderungen der Bw an ihren Gesellschafter-Geschäftsführer in Höhe der Zinsen, die der Bw durch die Unverzinslichkeit entgingen, eine verdeckte Ausschüttung an den Gesellschafter-Geschäftsführer darstellten…
…zu ersehen, dass der von Doralt/Mayr unkritisch übernommene BFH Ansatz keinem objektiven sondern einem subjektiven Wert entspreche. Es sei auch nicht einsichtig, warum eine allenfalls übernehmende Bank freiwillig eine Überzahlung durch Bezahlung des Nennbetrages für die unverzinste Forderung vornehmen sollte. Im Gegenteil, eine übernehmende…
…wurde daraufhin die noch offene, nunmehr (zumindest bis 2007) unverzinste Forderung um 398.955,90 € abgezinst. Eine darüber hinausgehende Wertberichtigung infolge (teilweiser) Uneinbringlichkeit des Darlehenskapitals erfolgte nicht. Das Darlehen wurde zwischenzeitig befristet mit unveränderten Konditionen betreffend die Verzinsung prolongiert. Die wirtschaftliche Situation der ALB…
…Wert als dem Nennbetrag anzusetzen (Anm: Bei Anwendung des vom BMF auf seiner Homepage zur Verfügung gestellten Berechnungsprogramm ergibt für eine unverzinste Forderung mit einem Nennbetrag von € 1.400.000,00 zum Bewertungsstichtag 2.7.2005 ein abgezinster Betrag von € 1.015.344…
…sowie 20. 4. 1995, 94/13/0228). Da eine unverzinste Forderung der Bw. gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer G. H. unbestrittenerweise bestanden hat erfolgte die von der BP vorgenommene Beurteilung der fehlenden üblichen Verzinsung als eine dem Gesellschafter-Geschäftsführer zuzurechnende verdeckte Ausschüttung zu Recht. Tz. 28…
…Darlehens vereinbart wird, ist als die Überlassung eines Gegenstandes an die Gesellschaft zu einer den Wert nicht erreichenden Gegenleistung anzusehen. Die unverzinste Hingabe einer Darlehensvaluta ist als die Überlassung eines Gegenstandes zur Nutzung anzusehen; dieser Nutzung steht im Falle der Unverzinslichkeit keinerlei Gegenleistung gegenüber; der…
…unverzinste Geldeinlagen (in ATS) wie folgt gemacht: | Stand zum | 31.12.1996 | 31.12.1997 | 31.12.1998 | 31.12.1999 | 31.12.2000 | Kto 2321 | 685.082 | 3,164.705,66 | 1,958.713…
…Prüfungsberichtes ("Unbare Entnahme- freiwillige Leistung gem. § 2 Ziff 4 c KVG") folgende Prüfungsfeststellungen festgehalten: "Da die unbare Entnahme im Zuge der Einbringung der X.GmbH&CoKG in die X.GmbH unverzinst in der Gesellschaft belassen wurden, liegt in der Höhe der Zinsersparnis eine Leistung gem. …
…Entnahme tatsächlich Entnahmen, wenn ja, in welcher Höhe? Verbleibt bzw. verblieb das Kapital unverzinst oder gering verzinst, so werden Sie ersucht, den Wert der jährlichen Zinsersparnis für 2005, 2006 und 2007 bekannt zu geben. Die unbare Entnahme ist echtes Fremdkapital (siehe UmgrStRl 2002, Rz 912…
…4) Die entsprechenden Kopien liegen bei." 2.2. Gesellschaftsteuerbescheid Mit Bescheid vom 17. März 2008 setzte das Finanzamt gegenüber der Bw. für den Rechtsvorgang "Unverzinste Kapitalnutzung für die unbaren Entnahmen gemäß § 16 Abs. 5 Z. 2 UmgrStG im Zeitraum vom 24.11.2005 bis 31…
…Vorhalt vom 15.02.2008 wurde eine Verzinsung nicht vereinbart. Nach den Ausführungen im Vertrag ist eine unbare Entnahme auf unbestimmte Zeit gegeben (nach Maßnahme der vorhandenen Liquidität). Daher liegt eine unverzinste auf unbestimmte Dauer gewährte unbare Entnahme vor. Bemessungsgrundlage ist der ersparte Zinsaufwand, dh…
…teilweise mit Kreditverträgen, die eine Verzinsung aufweisen, weitergegeben. Die Gesellschafterin AX hat die Finanzmittel 2001 bis 2005 der GmbH ohne Verzinsung ihrer Forderung überlassen. In diesem Umstand ist eine gemäß § 2 Z. 4 lit c) KVG kapitalverkehrsteuerpflichtige Gesellschafterleistung zu erblicken. Der Wert der Leistungen 2001…
…Käufer diese wiederum zu entrichten. Es werde daher beantragt, den Grunderwerbsteuerbescheid vom 17. März 2008 gegen die Bw auszusetzen bzw die Forderung gegen Bw einzustellen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 22. April 2008 wies das Finanzamt das Berufungsbegehren mit der Begründung ab, dass gemäß § 9 GrEStG die…
…30. August 1995, 94/16/0085, hiezu ausgesprochen, dass die Frage, wie der Käufer die Mittel zur Begleichung des vereinbarten Kaufpreises aufbringt, sei es durch Eigenmittel oder allenfalls durch günstig oder unverzinste Darlehen, nichts daran ändert, dass der nominale, vom Käufer versprochene, Kaufpreis maßgebend wäre…
…vereinbarte Zinsverzicht für die Entnahmeverbindlichkeit die Steuerpflicht nach § 2 Z 4 lit c KVG auslöse, da die unverzinste Zurverfügungstellung von Kapital im Gesellschaftsverhältnis begründet sei. Der Steuer unterliege der bekannt gegebene Wert der Leistung (Wert der Zinsersparnis), der sich aus dem Zinsenvorteil durch Nutzungsüberlassung des…
…betreffend Gesellschaftsteuer zu ErfNr***, StNr*** entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und der angefochtene Beschied abgeändert wie Folgt: Die Gesellschaftsteuer für das der Bw. von ihren Gesellschaftern unverzinst zur Nutzung überlassene Kapital im Zeitraum 17. Februar 2001 bis 31. Mai 2005 wird mit 1%…
… z. B. a) stille Beteiligungen und deren Erhöhungen b) Gesellschafterleistungen (Zuschüsse, Verlustübernahmen, Forderungsverzichte, unverzinsliche oder geringverzinsliche Darlehen, Einbringungen ohne Kapitalerhöhung und ähnliches) c) ................................................ Wenn ja, wird um Angabe des Namens des Leistenden sowie Zeitpunkt und Höhe der Leistung ersucht. Urkunden hierüber mögen angeschlossen werden. 3…
…Februar 2004 hat die Bw sodann den gegenständlichen Vorlageantrag gestellt, weil Darlehen unabhängig von ihrer Verzinsung Passivposten der Verlassenschaft seien. Auch eine unverzinste Darlehensschuld werde nicht zu einem Aktivposten. Wäre die Rechtsansicht der Abgabenbehörde richtig, müsse bei geförderten Darlehen Schenkungssteuer vorgeschrieben werden. Über die Berufung…
…Februar 2004 hat der Bw sodann den gegenständlichen Vorlageantrag gestellt, weil Darlehen unabhängig von ihrer Verzinsung Passivposten der Verlassenschaft seien. Auch eine unverzinste Darlehensschuld werde nicht zu einem Aktivposten. Wäre die Rechtsansicht der Abgabenbehörde richtig, müsse bei geförderten Darlehen Schenkungssteuer vorgeschrieben werden. Über die Berufung…
…Februar 2004 hat der Bw sodann den gegenständlichen Vorlageantrag gestellt, weil Darlehen unabhängig von ihrer Verzinsung Passivposten der Verlassenschaft seien. Auch eine unverzinste Darlehensschuld werde nicht zu einem Aktivposten. Wäre die Rechtsansicht der Abgabenbehörde richtig, müsse bei geförderten Darlehen Schenkungssteuer vorgeschrieben werden. Über die Berufung…