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UFSW RV/1401-W/02Zinsenlose Überlassung der Nutzung des Kapitals
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.10.2004

…93/16/0104 und vom 9.8.2001, 98/16/0266 dargetan, dass unverzinste Darlehen, somit unverzinste Überlassung von Kapitalmitteln, die ein Gesellschafter der Gesellschaft freiwillig (also ohne gesellschaftsvertragliche Verpflichtung) gewährt, als Überlassung von Gegenständen an die Gesellschaft zu einer den Wert nicht erreichenden Gegenleistung…

UFSW RV/1432-W/07Zuwendung durch Hingabe eines zinsenlosen Darlehens - Verfassungswidrigkeit der Schenkungssteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.05.2007

…die unverzinste Darlehen im Gesamtbetrag von € 236.184,90 auf unbestimmte Zeit gewährt und stellt daher die auf die gesamte - unbestimmte - Laufzeit des Darlehens gegebene Zinsersparnis die objektive Bereicherung des Bw. dar. Es wurde daher im vorliegenden Fall durch die Hingabe von zinsenlosen Darlehen…

UFSK RV/0341-K/05Abzinsung eines vom Käufer als Teil der Gegenleistung selbst aufzunehmenden Wohnbauförderungsdarlehens?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.06.2006

…30. August 1995, 94/16/0085, hiezu ausgesprochen, dass die Frage, wie der Käufer die Mittel zur Begleichung des vereinbarten Kaufpreises aufbringt, sei es durch Eigenmittel oder allenfalls durch günstig oder unverzinste Darlehen, nichts daran ändert, dass der nominale, vom Käufer versprochene, Kaufpreis maßgebend wäre…

UFSW RV/4016-W/09Übernahme von Verbindlichkeiten als weitere Gegenleistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.02.2011

…weil der Bw. auch nur die Hälfte der Liegenschaft erworben hat. Das unverzinste Darlehen des Landes Niederösterreich ist dabei mit seinem gemäß § 14 Abs. 3 BewG abgezinsten Betrag in Höhe von 8.320,99 € (https://www.bmf.gv.at/service/Anwend/Steuerberech/Par14/Par14…

UFSL RV/0148-L/04niedriger Zinssatz rechtfertigt niedrigere Bewertung einer Schuld
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.06.2006

…gegenständlichen Vorlageantrag gestellt, weil Darlehen unabhängig von ihrer Verzinsung Passivposten der Verlassenschaft seien. Auch eine unverzinste Darlehensschuld werde nicht zu einem Aktivposten. Wäre die Rechtsansicht der Abgabenbehörde richtig, müsse bei geförderten Darlehen Schenkungssteuer vorgeschrieben werden. Über die Berufung wurde erwogen: Der Erbschaftssteuer unterliegt gemäß § 1…

UFSL RV/0147-L/04niedriger Zinssatz rechtfertigt niedrigere Bewertung einer Schuld
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.06.2006

…gegenständlichen Vorlageantrag gestellt, weil Darlehen unabhängig von ihrer Verzinsung Passivposten der Verlassenschaft seien. Auch eine unverzinste Darlehensschuld werde nicht zu einem Aktivposten. Wäre die Rechtsansicht der Abgabenbehörde richtig, müsse bei geförderten Darlehen Schenkungssteuer vorgeschrieben werden. Über die Berufung wurde erwogen: Der Erbschaftssteuer unterliegt gemäß § 1…

UFSL RV/0146-L/04niedriger Zinssatz rechtfertigt niedrigere Bewertung einer Schuld
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.06.2006

…gegenständlichen Vorlageantrag gestellt, weil Darlehen unabhängig von ihrer Verzinsung Passivposten der Verlassenschaft seien. Auch eine unverzinste Darlehensschuld werde nicht zu einem Aktivposten. Wäre die Rechtsansicht der Abgabenbehörde richtig, müsse bei geförderten Darlehen Schenkungssteuer vorgeschrieben werden. Über die Berufung wurde erwogen: Der Erbschaftssteuer unterliegt gemäß § 1…

UFSI RV/0235-I/11Sachbezug Zinsen für Gehaltsvorschüsse und Kredite eines Arbeitnehmers einer Bank
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.02.2012

…EUR 2.236,11 angesetzt. Der Sachbezug entspricht der Differenz zwischen tatsächlich gezahlten Zinsen und auf Basis von 3,5% vom aushaftendem Kreditbetrag errechneten Zinsen. Für die beiden unverzinsten Darlehen hat die Arbeitgeberbank einen Sachbezug iHv EUR 670,18 angesetzt. Insgesamt wurde daher ein Sachbezug…

UFSW RV/0258-W/02Keine verbösernde Rechtsprechung bei Besteuerung "unverzinslicher" Gesellschafterdarlehen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.02.2004

…11.1993, 93/16/0104, im Anschluss an die deutsche Lehre und Judikatur ausgesprochen, dass unverzinste Darlehen, die ein Gesellschafter der Gesellschaft freiwillig (also ohne gesellschaftsvertragliche Verpflichtung) gewährt, als Überlassung von Gegenständen an die Gesellschaft zu einer den Wert nicht erreichenden Gegenleistung anzusehen sind, und…

UFSL RV/0225-L/05Gebäudevermietung als vorläufige Einkunftsquelle auf Gesellschaftsebene
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.01.2007

…der Betriebsprüfung vorgelegten Unterlagen (Bestätigung des Stiftungsvorstand des FBH: Privatstiftung über zukünftige Ausschüttungen, Unterlagen über unverzinste Darlehen samt KESt-Erklärung über fiktive Zinsen für die Jahre 2001 bis 2003 vom 11.03.2002, 20.12.2002 und vom 4.12.2003, Satzung der FBH: Privatstiftung…

UFSW RV/0284-W/02Bewertung eines unverzinslichen Gesellschafterdarlehens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2005

…Gesellschaft die unentgeltliche Nutzung des Kapitalbetrages bloß stillschweigend jeweils von Jahr zu Jahr gestattet. Im Berufungsfall wurde mit Darlehensvereinbarung vom 7. Dezember 1988 das unverzinste Gesellschafter-Darlehen in Höhe von S 80,000.000,00 auf unbestimmte Zeit eingeräumt und dem Finanzamt ordnungsgemäß angezeigt. Im…

UFSW RV/1016-W/02Unverzinste Hingabe einer Darlehensvaluta.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.12.2004

…zu erhöhen. Ein Fall in dem von vornherein die Unverzinslichkeit eines Darlehens vereinbart wird, ist als die Überlassung eines Gegenstandes an die Gesellschaft zu einer den Wert nicht erreichenden Gegenleistung anzusehen. Die unverzinste Hingabe einer Darlehensvaluta ist als die Überlassung eines Gegenstandes zur Nutzung anzusehen…

UFSW RV/0441-W/02Unverzinsliche Hingabe einer Darlehensvaluta
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2004

…Darlehen und Zinsenregelung betreffend vorgelegt, sodass die h. o. Behörde den angenommenen Sachverhalt als gegeben erachtet. Zu den EU rechtliche Einwendungen: In einem ähnlich gelagerten Fall hat der unabhängige Finanzsenat unter der Zahl RV/2490-W/02 entschieden wie folgt: "Die unverzinste Hingabe einer Darlehensvaluta…

UFSW RV/0488-W/02Unverzinsliches Gesellschafterdarlehen und Zusage eines Forderungsverzichtes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2003

…erreichenden Gegenleistung. Ein Fall in dem von vornherein die Unverzinslichkeit eines Darlehens vereinbart wird, ist als die Überlassung eines Gegenstandes an die Gesellschaft zu einer den Wert nicht erreichenden Gegenleistung anzusehen. Die unverzinste Hingabe einer Darlehensvaluta ist als die Überlassung eines Gegenstandes zur Nutzung anzusehen…

UFSW RV/0459-W/05Über einen Treuhänder gewährtes unverzinsliches Gesellschafterdarlehen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.05.2010

…16/0405). Ein Fall in dem von vornherein die Unverzinslichkeit eines Darlehens vereinbart wird, ist als die Überlassung eines Gegenstandes an die Gesellschaft zu einer den Wert nicht erreichenden Gegenleistung anzusehen. Die unverzinste Hingabe einer Darlehensvaluta ist als die Überlassung eines Gegenstandes zur Nutzung anzusehen…

UFSW RV/0593-W/05Unzureichende Ermittlungstätigkeit, wenn Abgabepflichtiger Unterlagen nicht vorlegt?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2008

…erhöhen.) Ein Fall, in dem von Vornherein die Unverzinslichkeit eines Darlehens vereinbart wird, ist als die Überlassung eines Gegenstandes an die Gesellschaft zu einer den Wert nicht erreichenden Gegenleistung anzusehen. Die unverzinste Hingabe einer Darlehensvaluta ist als die Überlassung eines Gegenstandes zur Nutzung anzusehen; dieser…

UFSW RV/0447-W/02Die unverzinsliche Nutzung eines Kapitals eines Gesellschafters unterliegt der Gesellschaftsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2004

…betreffend Darlehen und Zinsenregelung vorgelegt, sodass die h. o. Behörde den angenommenen Sachverhalt als gegeben erachtet. Zu den EU rechtlichen Einwendungen: In einem ähnlich gelagerten Fall hat der unabhängige Finanzsenat unter der Zahl RV/2490-W/02 entschieden wie folgt: "Die unverzinste Hingabe einer Darlehensvaluta…

UFSW RV/2490-W/02Anwendbarkeit des Artikel 4 Absatz 2 der Kapitalansammlungsrichtlinie in Österreich; unverzinsliches Gesellschafterdarlehen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.09.2004

…zu erhöhen. Ein Fall in dem von vornherein die Unverzinslichkeit eines Darlehens vereinbart wird, ist als die Überlassung eines Gegenstandes an die Gesellschaft zu einer den Wert nicht erreichenden Gegenleistung anzusehen. Die unverzinste Hingabe einer Darlehensvaluta ist als die Überlassung eines Gegenstandes zur Nutzung anzusehen…

UFSW RV/0489-W/02Bewertung eines unverzinslichen Gesellschafterdarlehens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.03.2003

…erreichenden Gegenleistung. Ein Fall in dem von vornherein die Unverzinslichkeit eines Darlehens vereinbart wird, ist als die Überlassung eines Gegenstandes an die Gesellschaft zu einer den Wert nicht erreichenden Gegenleistung anzusehen. Die unverzinste Hingabe einer Darlehensvaluta ist als die Überlassung eines Gegenstandes zur Nutzung anzusehen…

UFSW RV/3348-W/07Gesellschaftsteuer für die Nutzung von Kapital
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.12.2010

…übersteigenden Gegenleistung. Ein Fall in dem von vornherein die Unverzinslichkeit eines Darlehens vereinbart wird, ist als die Überlassung eines Gegenstandes an die Gesellschaft zu einer den Wert nicht erreichenden Gegenleistung anzusehen. Die unverzinste Hingabe einer Darlehensvaluta ist als die Überlassung eines Gegenstandes zur Nutzung anzusehen…