…den ausgewiesenen Gesellschafterdarlehen verrechnet." Mit Bescheid vom 2. Juli 1998 setzte das Finanzamt gegenüber der Bw. Gesellschaftsteuer mit 1 % von S 311.666,67 = S 3.117,-- für die unverzinsliche Überlassung von Kapital vom 25. Oktober 1995 bis 31. Dezember 1995 (Gesellschafterdarlehen S 25…
…Fellner, RZ 80 zu § 15 GebG mit Hinweis auf VwGH 28.6.1984, 83/15/0089). Im Zusammenhang mit unverzinslichen Gesellschafterdarlehen hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass der Gebühr nach § 33 TP 8 Abs 1 GebG die tatsächliche Zuzählung des dargeliehenen Betrages unterliegt, während bei der…
…haben wir unserer damaligen (und mittlerweile auf unsere Gesellschaft als übernehmende Gesellschaft verschmolzenen Tochtergesellschaft A. V. Gesellschaft mbH unverzinsliche Treuhanddarlehen in Höhe von ATS 133.390.944,93 und ATS 5.000.000,- gewährt. Zivilrechtlicher Darlehensgeber war die E. AG, wobei es zwischen der E…
…11.1993, 93/16/0104 und VwGH 16.12.1993, 92/16/0065). Deshalb unterliegt die unverzinsliche Nutzung von Kapital, sofern das Kapital der Gesellschaft von ihrem Gesellschafter freiwillig zur Nutzung überlassen wird und diese Nutzungsüberlassung geeignet ist, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen, gemäß §…
…Jahresabschlüssen und den Überweisungsbelegen ergeben. So wurde das Darlehen der LS auf dem Überweisungsbeleg als Gesellschafterdarlehen und in den ab 1990 vorliegenden Jahresabschlüssen als unverzinsliches Darlehen ausgewiesen. Das Darlehen der IAG wurde bereits auf dem Überweisungsbeleg als unverzinsliches Gesellschafterdarlehen ausgewiesen. Vertragsurkunden über die Darlehen liegen…
…sei. Dieses Darlehen wurde laut beigelegter Vertragsurkunde unverzinslich und auf unbestimmte Zeit zur Verfügung gestellt. Per 31. Dezember 1990 sei sodann eine Tilgung in Höhe von S 20 Mio vorgenommen worden, sodass das restliche Gesellschafter-Darlehen S 60,000.000,00 beträgt. Weiters wurde angemerkt…
…rückwirkende Vorschreibung von Gesellschaftsteuer. Gemäss dem Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vom 6. Februar 1995, Z 10 5010/1-IV/10/95 unterliege der Zinsvorteil aus der Überlassung unverzinslicher Gesellschafterdarlehen der Gesellschaftsteuerpflicht nach § 2 Z 4 lit. c KVG, wobei die Steuerschuld im Zeitpunkt der…
…2. November 1996 unverzinsliche Gesellschafterdarlehen (verdecktes Stammkapital) in Höhe von ATS 20.000.000,-- zur Verbesserung der Eigenkapitalbasis und mit nachrangiger Wirkung gegenüber den von Dritten gewährten Finanzierungen zur Verfügung stellen. III. Für den Fall dass die unter I und II abzuschließenden Verträge zustande kommen…
…Zum Erkenntnis des VwGH 18.11.1993, 93/16/0104 wurde angemerkt, dass der VwGH über die strittige Frage zu entscheiden gehabt habe, ob ein von vornherein unverzinsliches Gesellschafterdarlehen, das ab dem Jahr 1987 gewährt wurde, gemäß § 2 Z 3 lit b KVG gesellschaftsteuerpflichtig ist…
…wenn feststeht, dass für einen bestimmten Zeitraum tatsächlich keine Zinsen verrechnet werden. Für ein solches unverzinsliches Gesellschafterdarlehen ist daher die Gesellschaftsteuer nicht vom 9-fachen Jahreswert der unentgeltlichen Nutzung, sondern vom Wert der fiktiven Zinsen für jenen Zeitraum, in dem das Kapital der Gesellschaft tatsächlich…
…Bei Außerachtlassung dieser Vorteile ließe sich kein wirtschaftlicher Vorteil für den Beteiligten erzielen (unverzinsliches Gesellschafterdarlehen und nach oben hin mit 140% limitiertes Abschichtungsguthaben nach frühestens 7 Jahren = im günstigsten Fall effektiv unter Eckzinssatz). Nach Ansicht der Betriebsprüfung sei weder die Unternehmerinitiative (Kontrolle der Geschäftsführung…
…Juni 2002, Str. Nr. X, hinsichtlich der "unverzinslichen Gesellschafterdarlehen" ausgehend von einer Bemessungsgrundlage von € 410.084,59 (ATS 5,642.887) gemäß § 8 iVm § 7 Abs. 1 Z 2 und § 2 Z 2 bis 4 KVG eine 1%ige Gesellschaftsteuer im Betrag von €…
…dass der Bw. seitens der SN (Gesellschafterin von 31.7.1987 bis 30.8.1996) per 11.12.1986 die zinsenlose Nutzung eines unverzinslichen Darlehens in Höhe von S 13,000.000,00 zur Verfügung gestellt wurde. Laut Überweisungsbeleg erfolgte die Rückzahlung per 29.8…
…von S 51,155.022,95 = S 511.550,-- fest. In der gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung wurde vorgebracht, dass laut Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 18.11.1993, 93/16/0104) von vorneherein unverzinslich vereinbarte Gesellschafterdarlehen als freiwillige Leistungen gemäß § 2 Z. 4 lit…
…Wertberichtigung habe ein am 9. Juli 2004 durch den Pflichtigen der BTS GmbH gewährtes unverzinsliches Darlehen in Höhe von 108.000,00 € betroffen. Die Aufbringung der Geldmittel sei seitens des Pflichtigen durch Aufnahme eines Bankkredites bei der AO erfolgt. An der BTS GmbH seien…
…1993 in die Gesellschaft als Gesellschafterin aufnehmen. II. Die Sparkasse wird der Gesellschaft ab 1.5.1993 unverzinsliche Gesellschafterdarlehen (verdecktes Stammkapital) in Höhe von S 10.000.000,-- zur Verbesserung der Eigenkapitalbasis und mit nachrangiger Wirkung gegenüber den von Dritten gewährten Finanzierungen zur Verfügung stellen…
…In der Gesellschaftsteuererklärung vom 30. Oktober 2000 beschrieb die Berufungswerberin den zu Grunde liegenden Rechtsvorgang wie folgt: Verzicht auf das mit Vertrag vom 26.9.1995 gewährte, unverzinsliche Gesellschafterdarlehen der F GmbH in Höhe von S 2,500.000.-. Diese Leistung bewertete die Berufungswerberin gem. …
…M., Seite 33 RZ 51: "Von großer praktischer Bedeutung ist die Behandlung von Gesellschafterdarlehen, welche idR gebührenpflichtig (§ 33 TP 8 GebG) sind: Gewährt ein Gesellschafter "seiner" Gesellschaft für die Dauer seiner Beteiligung ein von vorneherein unverzinsliches Darlehen und ergibt sich aus der Vertragsgestaltung, dass es…
…November 1997 erklärte die B GmbH gegenüber dem Finanzamt, dass ihr aus der Gesellschaftersphäre unverzinsliches Fremdkapital zur Verfügung gestellt worden sei. Die fiktiven Zinsen für die Jahre 1994 bis 1996 wurden von der B GmbH mit insgesamt S 3.684.035,00 angesetzt und durch…
…ersparten Aufwendungen zu berücksichtigen, noch seien beim Einlegenden fiktive Betriebseinnahmen in Ansatz zu bringen. Die Rechtsansicht der BP, wonach nur wegen der Umwandlung in eine Personengesellschaft das unverzinsliche Darlehen zu verzinsen sei, könne nicht nachvollzogen werden und entbehre jeder gesetzlichen Grundlage. Eine solche sei auch…