…rückwirkende Vorschreibung von Gesellschaftsteuer. Gemäss dem Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vom 6. Februar 1995, Z 10 5010/1-IV/10/95 unterliege der Zinsvorteil aus der Überlassung unverzinslicher Gesellschafterdarlehen der Gesellschaftsteuerpflicht nach § 2 Z 4 lit. c KVG, wobei die Steuerschuld im Zeitpunkt der…
…der S GmbH als übertragende Gesellschaft verschmolzen. Die Verschmelzung wurde am 25. Oktober 1995 im Firmenbuch eingetragen. Der S GmbH waren von ihren Gesellschaftern unverzinsliche Darlehen im Gesamtbetrag von S 25.000.000,-- gewährt worden. Mit Schreiben vom 26. September 1995 hatte Herr D ein…
…sollte durch Schuldübernahme erfolgen; diesbezüglich erfolgte eine privative Schuldübernahme durch Herrn J (= Berufungswerber, Bw), welche lt. BP "von 1987 bis dato einem unverzinslichen Darlehen an die Fa. W-GmbH gleichkomme, und stellt diese Unentgeltlichkeit eine freigebige Zuwendung iSd § 3 Abs. 1 Z 2 ErbStG…
…dass die DG aus Freundschaft der Bw helfen wollte. Es kann daher auf Grund der Umstände des konkreten Einzelfalles jedenfalls auf einen Bereicherungswillen der DG geschlossen werden. Geht man aber von einem unverzinslichen Darlehen aus, stellt das konkrete Ausmaß der Einsparung an vergleichsweise an ein…
…Auf Grund des § 14 Abs. 3 BewG ist der Wert unverzinslicher befristeter Forderungen und Schulden der Betrag, der nach Abzug von Jahreszinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen in Höhe von 5,5 v.H. des Nennwertes bis zur Fälligkeit verbleibt. Bei Forderungen oder Schulden ist daher…
…Auf Grund des § 14 Abs. 3 BewG ist der Wert unverzinslicher befristeter Forderungen und Schulden der Betrag, der nach Abzug von Jahreszinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen in Höhe von 5,5 v.H. des Nennwertes bis zur Fälligkeit verbleibt. Bei Forderungen oder Schulden ist daher…
…Dezember 1988) der E.GmbH. ein Gesellschafter-Darlehen in Höhe von S 80,000.000,00 eingeräumt worden sei. Dieses Darlehen wurde laut beigelegter Vertragsurkunde unverzinslich und auf unbestimmte Zeit zur Verfügung gestellt. Per 31. Dezember 1990 sei sodann eine Tilgung in Höhe von S…
…Mai 1995 gab die Bw. bekannt, dass es sich bei den angezeigten Darlehensgewährungen gemäss § 33 TP 8 Abs. 4 GebG um unverzinsliche, rückzahlbare Darlehen der Gesellschafter, welche im Verhältnis ihrer übernommenen Stammeinlagen gewährt wurden, handle. 1991 wurden den Gesellschaftern Darlehen in Höhe von S 8…
…das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien folgende auszugsweise wiedergegebenen Prüfungsfeststellungen: "Seit 14. Juli 1983 ist Ö Alleingesellschafter des geprüften Unternehmens. Ö hat der Bw. unverzinsliches Kapital zur Verfügung gestellt. Gemäß § 2 Z 3 KVG stellt die zinsenlose Nutzung dieses Kapitals einen gesellschaftsteuerpflichtigen Tatbestand dar…
…200.586,33 reduziert worden sei. Die abweisende Berufungsvorentscheidung begründete das Finanzamt im Wesentlichen damit, dass bei einer von vornherein vereinbarten Unverzinslichkeit einer unbaren Entnahme eine freiwillige Leistung gemäß § 2 Z 4 KVG vorliege und dass bei der zinsenlosen Überlassung der Nutzung eines Kapitals durch…
…Bw in vielfachen Betriebsprüfungen bestätigte Bewertungsmethode. Nunmehr werde unter Hinweis auf RZ 2370 der EStR 2000, nach der unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Arbeitnehmer-Darlehen auch dann mit dem Nennbetrag zu bilanzieren seien, wenn ihnen keine bestimmte Gegenleistung der Arbeitnehmer gegenüberstehe, die Forderungsabzinsung für das Jahr…
…dass der Bw. seitens der SN.AG (Gesellschafterin von 31.7.1987 bis 30.8.1996) per 11.12.1986 die zinsenlose Nutzung eines unverzinslichen Darlehens in Höhe von S 13,000.000,00 zur Verfügung gestellt wurde. Laut Überweisungsbeleg erfolgte die Rückzahlung per 29…
…16. 7. 1991) und der S.L. (nunmehr S.B., Gesellschafterin seit 23. 9. 1992) die zinsenlose Nutzung unverzinslicher Darlehen in der Höhe von S 5,000.000,-- per 1. 3. 1991 (K.S.), S 2,200.000,-- per 25. 3. 1991 (S.H.), S…
…haben wir unserer damaligen (und mittlerweile auf unsere Gesellschaft als übernehmende Gesellschaft verschmolzenen Tochtergesellschaft A. V. Gesellschaft mbH unverzinsliche Treuhanddarlehen in Höhe von ATS 133.390.944,93 und ATS 5.000.000,- gewährt. Zivilrechtlicher Darlehensgeber war die E. AG, wobei es zwischen der E…
…2003 sind Verbindlichkeiten Gesellschafter in Höhe von € 2.466.794,48 ausgewiesen. Woraus resultiert diese Verbindlichkeit? Um Vorlage einer Kopie des entsprechenden Kontos vom 1.1.2001 bis laufend wird ersucht. Die unverzinsliche Zurverfügungstellung des Betrages unterliegt der Gesellschaftsteuer. Eine entsprechende Gesellschaftsteuererklärung ist vorzulegen…
…Gemäß § 12 Abs. 1 Z 2 ErbStG entsteht die Steuerschuld bei Schenkungen unter Lebenden mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung. Bei einem unverzinslichen, auf unbestimmte Zeit gewährten Darlehen ist diese Nutzungsmöglichkeit auf unbestimmte Zeit im Zeitpunkt der Überlassung des Kapitals gewährt. Damit ist die…
…24. April 1992 rückwirkend zum 1. Jänner 1992 die von ihm gewährten Gesellschafterdarlehen zinsfrei ("Gesellschafterdarlehen"). Das Finanzamt beurteilte die unverzinslich gestellten Darlehen als Überlassung von Gegenständen an die Gesellschaft zu einer den Wert nicht erreichenden Gegenleistung und damit als freiwillige Gesellschafterleistung iS des § 2 Z…
…Entscheidend für die Gesellschaftsteuerpflicht ist, ob die Leistung im Gesellschaftsverhältnis begründet ist, was für den Zinsverzicht der Fall ist. Im Umstand der Unverzinslichkeit ist der Tatbestand der freiwilligen Leistung gem. § 2 Z 4 lit c KVG gegeben. Lt. Vorhaltbeantwortung vom 13.03.2008 zum Vorhalt…
…Gemäß § 14 Abs 3 BewG 1955 seien unverzinsliche Forderungen mit dem abgezinsten Wert für Zwecke der Grunderwerbsteuer anzusetzen. Er ersuche daher zur Berechnung der Grunderwerbsteuer hinsichtlich des Darlehens des Landes Niederösterreich anstelle des aushaftenden Betrages von € 25.578,05 den abgezinsten Betrag von €…
…Teilbetrag von 85.000,00 S bis 1. März 1991 fällig war und der Restbetrag von 200.000,00 S binnen drei Monaten nach Ableben der Verkäuferin an den Nachlass auszuzahlen war. Der Kaufpreisrest war unverzinslich, jedoch wertgesichert. Die Verkäuferin hat sich weiters das ausschließliche…