…von einem Monat zwischen der Bestellung zum Geschäftsführer und dessen Rücktritt wegen einer Behinderung in der Ausübung seiner Funktion schließt eine Beurteilung des Rücktrittes als "unverzüglich" nicht von vornherein aus, weil die Verpflichtung zum Rücktritt erst durch die Erkennbarkeit der Behinderung und der Ergebnislosigkeit der…
…vereinbart (Finanzierung des Erwerbes ua. durch einen Wohnbauscheck des Landes). Nach Punkt X. des Vertrages haben sich die Vertragsparteien zum unverzüglichen Abschluss eines vom Treuhänder zu errichtenden Kaufvertrages bzw. Kauf- und Wohnungseigentumsvertrages über den Kaufgegenstand verpflichtet, sobald die gesetzmäßige Nutzwertfestsetzung vorliegt. Die Übergabe und Übernahme…
…das Vorliegen eines derartigen Grundes beschließt die Generalversammlung. Die Geschäftsführung hat den erfolgten Ausschluss den Gesellschaftern unverzüglich mittels rekommandierten Schreibens anzuzeigen. Neuntens: " AUFGRIFFS- / VORKAUFSRECHT " (1) Sofern die Gesellschafter von den ihnen in diesem Gesellschaftsvertrag eingeräumten Aufgriffs- oder Vorkaufsrechten, welches diesen im Verhältnis der von ihnen…
…wesentlichen Unterschied gemacht hätte, wenn die Beträge der Umsatzsteuervorauszahlung hinzugekommen wären. Die Einreichung der Voranmeldungen am 9. August 1995 wäre ein Rücktritt vom Versuch gemäß § 14 FinStrG. Da das Abgabenkonto 1995 ohnedies mit einem über den Umsatzsteuerschulden liegenden Steuerrückstand belastet gewesen sei, wäre durch die…
…1 in Verbindung mit § 13 FinStrG begangen, jedoch stellt die in der Folge verspätet erfolgte Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärungen 1996 und 1997 einen Rücktritt vom Versuch im Sinne des § 14 Abs. 1 FinStrG dar. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß…
…der Primärschuldnerin gewesen. Bezüglich des vom Bw. behaupteten Rücktrittes als Geschäftsführer im Jahr 2008 sei anzuführen, dass gemäß § 17 Abs. 1 GmbHG eine Verpflichtung zur unverzüglichen Anmeldung des Erlöschens der Vertretungsbefugnis im Firmenbuch bestünde. Ein solcher Antrag sei aber erst am 7. April 2009 beim…
…nahezu drei Monaten zwischen der Bestellung zum Geschäftsführer und dessen Rücktritt wegen einer Behinderung in der Ausübung seiner Funktion schließt eine Beurteilung des Rücktrittes als "unverzüglich" nicht von vornherein aus, weil die Verpflichtung zum Rücktritt erst durch die Erkennbarkeit der Behinderung und der Ergebnislosigkeit der…
…weil die Käufer Vertragsbestimmungen nicht erfüllt haben (Kaufpreiszahlung). Von einem Rücktritt nach Z 1 geht die erkennende Behörde deshalb nicht aus, weil der Rücktritt nicht entsprechend Punkt 7. des Vertrages erfolgte (arg: unverzüglich). Zwischen den Vertragsteilen ist ein Kaufvertrag über die gegenständliche Liegenschaft zu Stande…
…weil die Käufer Vertragsbestimmungen nicht erfüllt haben (Kaufpreiszahlung). Von einem Rücktritt nach Z 1 geht die erkennende Behörde deshalb nicht aus, weil der Rücktritt nicht entsprechend Punkt 7. des Vertrages erfolgte (arg: unverzüglich). Zwischen den Vertragsteilen ist ein Kaufvertrag über die gegenständliche Liegenschaft zu Stande…
…nahezu drei Monaten zwischen der Bestellung zum Geschäftsführer und dessen Rücktritt wegen einer Behinderung in der Ausübung seiner Funktion schließt eine Beurteilung des Rücktrittes als "unverzüglich" nicht von vornherein aus, weil die Verpflichtung zum Rücktritt erst durch die Erkennbarkeit der Behinderung und der Ergebnislosigkeit der…
…nahezu drei Monaten zwischen der Bestellung zum Geschäftsführer und dessen Rücktritt wegen einer Behinderung in der Ausübung seiner Funktion schließt eine Beurteilung des Rücktrittes als "unverzüglich" nicht von vornherein aus, weil die Verpflichtung zum Rücktritt erst durch die Erkennbarkeit der Behinderung und der Ergebnislosigkeit der…
…beglichen wird, berechtigt, sodann unverzüglich den Rücktritt von diesem Vertrag zu erklären, wobei sämtliche anlässlich der Ausübung dieses Rücktrittsrechtes anfallenden Kosten, Steuern und Gebühren jeder Art zulasten der Käufer gehen. Im Falle der Ausübung des Rücktrittsrechtes ist die Verkäuferin jedoch nicht berechtigt, Verzugszinsen, eine Pönale…
…beglichen wird, berechtigt, sodann unverzüglich den Rücktritt von diesem Vertrag zu erklären, wobei sämtliche anlässlich der Ausübung dieses Rücktrittsrechtes anfallenden Kosten, Steuern und Gebühren jeder Art zulasten der Käufer gehen. Im Falle der Ausübung des Rücktrittsrechtes ist die Verkäuferin jedoch nicht berechtigt, Verzugszinsen, eine Pönale…
…Behinderung seiner Funktion - allenfalls im Rechtsweg - abstellen oder seine Funktion niederlegen und als Geschäftsführer ausscheiden. Ob der Rücktritt "unverzüglich" erfolgte, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Weil die Verpflichtung zum Rücktritt durch die Erkennbarkeit der Behinderung und der Ergebnislosigkeit der Bemühungen, diese zu beseitigen…
…Behinderung seiner Funktion - allenfalls im Rechtsweg - abstellen oder seine Funktion niederlegen und als Geschäftsführer ausscheiden. Ob der Rücktritt "unverzüglich" erfolgte, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Weil die Verpflichtung zum Rücktritt durch die Erkennbarkeit der Behinderung und der Ergebnislosigkeit der Bemühungen, diese zu beseitigen…
…Behinderung seiner Funktion - allenfalls im Rechtsweg - abstellen oder seine Funktion niederlegen und als Geschäftsführer ausscheiden. Ob der Rücktritt "unverzüglich" erfolgte, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Weil die Verpflichtung zum Rücktritt durch die Erkennbarkeit der Behinderung und der Ergebnislosigkeit der Bemühungen, diese zu beseitigen…
…Behinderung seiner Funktion - allenfalls im Rechtsweg - abstellen oder seine Funktion niederlegen und als Geschäftsführer ausscheiden. Ob der Rücktritt "unverzüglich" erfolgte, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Weil die Verpflichtung zum Rücktritt durch die Erkennbarkeit der Behinderung und der Ergebnislosigkeit der Bemühungen, diese zu beseitigen…
…Behinderung seiner Funktion - allenfalls im Rechtsweg - abstellen oder seine Funktion niederlegen und als Geschäftsführer ausscheiden. Ob der Rücktritt "unverzüglich" erfolgte, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Weil die Verpflichtung zum Rücktritt durch die Erkennbarkeit der Behinderung und der Ergebnislosigkeit der Bemühungen, diese zu beseitigen…
…Behinderung seiner Funktion - allenfalls im Rechtsweg - abstellen oder seine Funktion niederlegen und als Geschäftsführer ausscheiden. Ob der Rücktritt "unverzüglich" erfolgte, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Weil die Verpflichtung zum Rücktritt durch die Erkennbarkeit der Behinderung und der Ergebnislosigkeit der Bemühungen, diese zu beseitigen…
…Behinderung seiner Funktion - allenfalls im Rechtsweg - abstellen oder seine Funktion niederlegen und als Geschäftsführer ausscheiden. Ob der Rücktritt "unverzüglich" erfolgte, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Weil die Verpflichtung zum Rücktritt durch die Erkennbarkeit der Behinderung und der Ergebnislosigkeit der Bemühungen, diese zu beseitigen…