…FinStrG die Zuständigkeit eines Spruchsenats zur Entscheidung ergibt. Beim Zollamt Wien waren zum Zeitpunkt der Entscheidungsfällung, am 7.5.2008, der Senat I gemäß § 68 Abs.2 lit.a FinStrG in der Zusammensetzung Mag. S. als Vorsitzende, Dr. T. als Beamter des höheren Finanzdienstes und…
…FinStrG die Zuständigkeit eines Spruchsenats zur Entscheidung ergibt. Beim Zollamt Wien waren zum Zeitpunkt der Entscheidungsfällung, am 4.10.2006, der Senat I gemäß § 68 Abs.2 lit.a FinStrG in der Zusammensetzung Mag. S. als Vorsitzende, Dr. T. als Beamter des höheren Finanzdienstes und…
…Die unrichtige Zusammensetzung des Spruchsenates wird auch nicht durch die Entscheidung eines richtig zusammengesetzten Berufungssenates geheilt (VwGH 27.6.1994, 93/16/0060). Das erstinstanzliche Erkenntnis des Spruchsenates ist daher mit Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit des erstinstanzlich erkennenden Spruchsenates behaftet und war daher aus diesem Grund…
…Tagsatzungen unrichtige Zusammensetzung des Spruchsenates schadete nicht, wäre der Senat nur bei seiner Entscheidungsfindung gehörig zusammengesetzt. Dies ergibt sich in logischer Konsequenz ja gerade aus dem Umstand, dass die Richtigstellung einer ursprünglichen Besetzung eines Senates mit unzuständigen Senatsmitgliedern nur diejenige sein kann, die Zusammensetzung des…
…sei - nach den Ergebnissen des Untersuchungsverfahrens - die Umsatzsteuervorauszahlung für 02/2009 (Zahllast bzw. Vorauszahlung: 1.539,20 €) erst am 25. Mai 2009 und somit verspätet beim Finanzamt (mittels Voranmeldung) angemeldet worden. Der Bw. - so der Spruchsenat - habe bewusst und gewollt unrichtige Umsatzsteuervoranmeldungen für die…
…nicht vereinnahmt worden seien. Insofern werde Hinterziehungsabsicht bestritten. Auf Seite 5 des Spruchsenatserkenntnisses seien doppelt geltend gemachte Vorsteuerbeträge (2003: € 4.915,45, 2004: € 657,51) als vorsätzliche Steuerhinterziehung qualifiziert worden. Diese Beurteilung sei unrichtig und unbewiesen. Es handle sich hier um einen Irrtum…
…Dabei ist der Vollständigkeit halber anzumerken, dass Hinweise auf einen derartigen Tatbeitrag des HW nicht vorliegen. Wäre das erst in der Spruchsenatsverhandlung vorgelegte Wareneingangsbuch aber mit unrichtigen Eintragungen nachgeschrieben worden um fälschlicherweise - und auch vergeblich - Beweis zu liefern darüber, dass F die benötigten Spirituosen auch…
…157, teilweise iVm § 82 Abs. 3 lit. c erste Alternative, FinStrG eingestellt. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates II als Organ des Zollamtes Feldkirch Wolfurt als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 28. März 2011, StrNr. 900/2010/00175-001, wurde A der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben nach …
…Eine nicht gehörige Zusammensetzung eines Spruchsenates führt dazu, dass dieser - in seiner unrichtigen Zusammensetzung - zur Entscheidungsfindung sachlich nicht zuständig gewesen ist (vgl. UFS vom 27. April 2006, FSRV/0026-L/05, FSRV/0027-L/05, bzw. zur Frage der ordnungsgemäßen personellen Zusammensetzung des jeweils nach…
…erwogen: Hinsichtlich der eingewendeten unrichtigen Zusammensetzung des Erstsenates ist auszuführen: Die zum Zeitpunkt der Fällung des Erkenntnisses des Erstsenates hinsichtlich der Zusammensetzung des Spruchsenates geltende Rechtslage lautete: Gemäß § 66 Abs.2 FinStrG bestehen die Spruchsenate aus drei Mitgliedern. Den Vorsitz führt ein Richter des Dienststandes…
…07 dahingehend, dass das Erkenntnis des Spruchsenates im Ausspruch über die Schuld unverändert gelassen und im Umfang des Ausspruchs über Strafe und Kosten wegen Unzuständigkeit aufgehoben wird. Der Berufungssenat begründete die Aufhebung mit unrichtiger Zusammensetzung des erstinstanzlichen Spruchsenates, hatte aber in Anbetracht des Umstandes, dass…
…3 Z 1 des Arbeitsverfassungsgesetzes, BGBl. Nr. 22/1974) oder gegen einen leitenden Angestellten (§ 36 Abs. 2 Z 2 des Arbeitsverfassungsgesetzes) wegen eines im Rahmen dieser Funktion begangenen Finanzvergehens verhandelt wird. § 68 Abs. 6 FinStrG: Die Zusammensetzung der Spruchsenate und deren Geschäftsverteilung hat der Vorstand…
…Der Berufung des Beschuldigten wird insoweit Folge gegeben, als die bekämpfte schriftliche Entscheidung des Spruchsenates wegen dessen nicht gehöriger Zusammensetzung im Sinne des § 66 Abs. 2 FinStrG aufgehoben und die Sache zur Neuverhandlung an die Finanzstrafbehörde erster Instanz zurückgestellt wird. II. Dem Mehrbegehren des Beschuldigten…
…ist für eine gehörige bzw. gesetzmäßige Zusammensetzung der Spruchsenate grundsätzlich stets auch die durch die jeweilige Geschäftsverteilung festgelegte Reihung bzw. die Reihenfolge des Eintrittes der bei der jeweiligen Funktion genannten Personen für den Fall der Verhinderung der vorrangig berufenen Senatsmitglieder zu beachten, weshalb - zur Vermeidung…
…die bekämpfte Entscheidung des Spruchsenates wegen dessen nicht gehöriger Zusammensetzung im Sinne des § 66 Abs. 2 FinStrG aufgehoben und die Sache zur Neuverhandlung an die Finanzstrafbehörde erster Instanz zurückgestellt wird. II. Dem Mehrbegehren der Beschuldigten wird keine Folge gegeben. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates I …
…Entscheidung des Spruchsenates wegen dessen nicht gehöriger Zusammensetzung im Sinne des § 66 Abs. 2 FinStrG aufgehoben und die Sache zur Neuverhandlung an die Finanzstrafbehörde erster Instanz zurückgestellt wird. II. Hinsichtlich seines Mehrbegehrens wird der Amtsbeauftragte auf das fortzusetzende erstinstanzliche Verfahren verwiesen. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des…
…als erschwerend einen langen Tatzeitraum. Gegen diese Entscheidungen des Spruchsenates hat die Amtsbeauftragte in Bezug auf die Höhe der Geldstrafe (und damit auch gegen die Höhe einer für den Fall deren Uneinbringlichkeit auszumessenden Ersatzfreiheitsstrafe) und der Verbandsgeldbußen Berufung erhoben. Die Milderungsgründe seien jeweils zu sehr…
…886,00 S eingestellt. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 12 Jänner 2007, SpS, wurde der Berufungswerber (Bw.) der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG für schuldig erkannt, weil er vorsätzlich, durch die Abgabe unrichtiger Abgabenerklärungen zur Umsatzsteuer und zur einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung für…
…2 lit. a FinStrG tatbestandsnotwendige Verkürzung als objektive Tatseite nicht nachgewiesen werden kann, war der Berufung der Beschuldigten stattzugeben, das angefochtene Erkenntnis des Spruchsenates vom 5. März 2012, SpS III, aufzuheben und das beim damaligen Finanzamt Wien 4/5/10 zur Strafnummer 001 geführte Finanzstrafverfahren…
…FinStrG] eine Geldstrafe von € 6.000,00, im Falle deren Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von drei Wochen verhängt. Die zu ersetzenden Kosten des Strafverfahrens wurden mit € 363,00 bestimmt. Begründend führte der Spruchsenat im Wesentlichen aus, die finanzstrafbehördlich bislang unbescholtene Beschuldigte habe am 1…