…vermag lediglich der die Rechte einer Partei gestaltende oder feststellende Teil eines Bescheides, nämlich sein Spruch, eine Rechtsverletzung zu bewirken. Die Qualifikation eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges unter eine bestimmte Einkunftsart ist kein Bestandteil des Spruches des Einkommensteuerbescheides. Durch eine allenfalls unrichtige Qualifikation der Einkünfte in…
…eine bestimmte Einkunftsart keinen Spruchbestandteil des Einkommensteuerbescheides dar. Durch eine allenfalls unrichtige Qualifikation der genannten Einkünfte in einem Bescheid ohne Auswirkung auf die Besteuerung wird ein Abgabepflichtiger in seinen subjektiv-öffentlichen Rechten nicht verletzt (vgl. VwGH vom 4. Juni 2003, 2001/13/0300). Der Bw…
…bestimmte Einkunftsart nicht zum Spruch eines Abgabenbescheides. Durch eine allenfalls unrichtige Qualifikation der Einkünfte in einem Abgabenbescheid ohne Auswirkung auf die Besteuerung wird ein Abgabepflichtiger in seinem subjektiv-öffentlichen Rechten nicht verletzt(UFS vom 22. März 2012, RV/0535-W/10). Die von der Bw…
…bestimmte Einkunftsart ist kein Bestandteil des Spruches des Einkommensteuerbescheides. Durch eine allenfalls unrichtige Qualifikation der Einkünfte in einem Abgabenbescheid ohne Auswirkung auf die Besteuerung wird ein Abgabepflichtiger in seinen subjektiv-öffentlichen Rechten nicht verletzt (vgl. VwGH vom 4. Juni 2003, 2001/13/0300). Wie der…
…allenfalls unrichtige Qualifikation der genannten Einkünfte in einem Bescheid ohne Auswirkung auf die Besteuerung wird nicht nur die Bw., sondern jeder Abgabepflichtiger in seinen subjektiv-öffentlichen Rechten nicht verletzt. Die Bw. behauptet selbst nicht, dass die Einkommensteuer oder deren Bemessungsgrundlage bei anderer Qualifikation der Einkünfte…
…allenfalls unrichtige Qualifikation der Einkünfte in einem Bescheid ohne Auswirkungen auf die Besteuerung wird ein Abgabepflichtiger in seinen subjektiv-öffentlichen Rechten nicht verletzt (VwGH 4.6.2003, 2001/13/0300 sowie UFS 29.1.2009, RV/0341-W/07). Ob die wegen Qualifikation der Bezüge…
…die Art und Höhe der Abgaben, den Zeitpunkt der Fälligkeit und die Grundlagen der Abgabenfestsetzung (Bemessungsgrundlagen) zu enthalten. Kein Spruchbestandteil des Einkommensteuernbescheides ist aber die Qualifikation eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges unter eine bestimmte Einkunftsart. Durch eine allenfalls unrichtige Qualifikation der genannten Einkünfte in einem Bescheid…
…unrichtige Qualifikation der Einkünfte in einem Bescheid ohne Auswirkung auf die Besteuerung wird ein Abgabepflichtiger in seinen subjektiv-öffentlichen Rechten nicht verletzt (VwGH 4.6.2003, 2001/13/0300). Dass die Einkommensteuer des Jahres 2005 oder deren Bemessungsgrundlage bei einer anderen Qualifikation der von der…
…Durch eine allenfalls unrichtige Qualifikation bestimmter Einkünfte in einem Bescheid wird ein Abgabepflichtiger daher in seinen subjektiv-öffentlichen Rechten nicht verletzt (VwGH 16.12.2010, 2007/15/0257 mwN). Durch die Qualifikation der Einkünfte aus der Tätigkeit für Mag. U. D. als Einkünfte aus nichtselbständiger…
…Durch eine allenfalls unrichtige Qualifikation der Einkünfte in einem Bescheid ohne Auswirkung auf die Besteuerung wird ein Abgabepflichtiger in seinen subjektiv-öffentlichen Rechten nicht verletzt (VwGH 4.6.2003, 2001/13/0300). Eine (Um)Qualifikation eines Teiles der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung der Bw …
…der Genossenschaft erzielten Einkünfte solche aus Land- und Forstwirtschaft sind. Vor dem Hintergrund dessen kann demnach davon, dass die vom Bw. bei Abgabe seiner Einkommensteuererklärungen für die Jahre 1999 - 2001 vertretene Rechtsansicht "offensichtlich unrichtig" gewesen ist, aber wohl nicht die Rede sein. Zudem durfte der…
…zu gewinnen war für den Berufungsführer schließlich auch mit dem Hinweis auf die Qualifikation der Einkünfte im Jahr 1995 bzw. die Vorgangsweise des nunmehr zuständigen Finanzamtes ab dem Jahr 1999. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist das Legalitätsprinzip grundsätzlich stärker als jeder andere Grundsatz…
…rechtlich unrichtige Zuordnung vor, auf die im Zuge der Betriebsprüfung mehrfach hingewiesen wurde. Allerdings wurde im Rahmen des Verfahrens nicht näher auf die dargelegten Umstände und vorgebrachten Argumente eingegangen, was die Verletzung von Verfahrensvorschriften vermuten lässt. Es wir beantragt, der Berechnung der besonderen Einkünfte gemäß…
…sodass eine allenfalls unrichtige rechtliche Beurteilung durch das Veranlagungsreferat keinen Wiederaufnahmegrund darstellt. zu 2. und 3. Qualifikation der Einkünfte aus Musterschutzgebühren Grundsätzlich sind die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung subsidiär zu den Einkunftsarten 1-3. Es sind daher Einkünfte vorrangig diesen Einkunftsarten zuzuordnen. Die Erfindertätigkeit…
…einer unrichtigen rechtlichen Beurteilung erfolgte. Liegen die Voraussetzungen für eine Berichtigung gemäß § 293b BAO vor, so liegt die Berichtigung zwar im Ermessen. Ermessensrelevant ist jedoch zweifellos u.a. auch die faktische Bedeutung der Qualifikation der Einkünfte in nichtabgabenrechtlichen Bereichen, wie in meinem Fall der gewerblichen…
…durch eine allenfalls unrichtige Qualifikation von Einkünften in einem Bescheid (Anm: ohne Auswirkung auf die Besteuerung, wie vorliegend !) letztlich auch in seinen subjektiv-öffentlichen Rechten vor dem VwGH nicht verletzt sehen kann (VwGH 24.03.2004, 98/14/0179). Hinsichtlich der Höhe der dem Bw…
…reichte noch nicht für eine Qualifikation der berufungsgegenständlichen Tätigkeit des Berufungswerbers als gewerblicher Grundstückshandel aus, da ein Großteil der unter C) beschriebenen in einem Gesamtbild zu betrachtenden Tatbestandselemente noch nicht bekannt war. Daher war die Berufung in diesem Punkt abzuweisen. C) Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Nach…
…wie z.B. darauf, dass die Abgabenbehörde ursprünglich selbst die unrichtige Rechtsauffassung für möglich gehalten hat und dass wegen der nicht gegebenen Aufteilung im Erstbescheid betreffend Zuerkennung des Alleinverdienerfreibetrages keinerlei Aufteilung nach den einzelnen Einkunftsarten vorgenommen worden ist, wonach auch kein Ausfertigungsfehler nach § 293 b…
…steuerlich unbeachtliche Liebhaberei sei. Eine einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften habe nicht zu erfolgen. Für die Jahre 1996 bis 2002 würden Entgelte nicht erfasst und Vorsteuern nicht gewährt, von einer Vorschreibung der Umsatzsteuer kraft Rechnungslegung für die angefallenen Mieteinkünfte würde abgesehen. Im Umsatzsteuerbescheid 1996…
…ab 1996 die Tätigkeit als steuerlich unbeachtliche Liebhaberei qualifiziert würde. Seit Beginn der Vermietung hätten die Bw. einen Werbungskostenüberschuss von € 23.865,40 erzielt, eine Änderung der Einkunftserzielung sei nicht eingetreten (nur noch Privatanteil). Beim Übergang von einer unternehmerischen zu einer nicht unternehmerischen Tätigkeit…