…vermag lediglich der die Rechte einer Partei gestaltende oder feststellende Teil eines Bescheides, nämlich sein Spruch, eine Rechtsverletzung zu bewirken. Die Qualifikation eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges unter eine bestimmte Einkunftsart ist kein Bestandteil des Spruches des Einkommensteuerbescheides. Durch eine allenfalls unrichtige Qualifikation der Einkünfte in…
…Rechtskraftwirkung ausgehen kann. Allein durch eine allenfalls unrichtige Qualifikation der genannten Einkünfte in einem Bescheid wird ein Abgabepflichtiger in seinen subjektiv-öffentlichen Rechten nicht verletzt (VwGH 28.11.2007, 2006/14/0057). Nur der Spruch eines Abgabenbescheides kann mit einem Rechtsmittel angefochten werden, nicht aber…
…Erfolges unter eine bestimmte Einkunftsart ist kein Bestandteil des Spruches des Einkommensteuerbescheides, sondern gehört zur Bescheidbegründung, sodass davon auch keine bindende Rechtskraftwirkung ausgehen kann (vgl. VwGH 27.6.2018, Ra 2016/15/0072). Allein durch eine allenfalls unrichtige Qualifikation der genannten Einkünfte in einem Bescheid…
…eine bestimmte Einkunftsart keinen Spruchbestandteil des Einkommensteuerbescheides dar. Durch eine allenfalls unrichtige Qualifikation der genannten Einkünfte in einem Bescheid ohne Auswirkung auf die Besteuerung wird ein Abgabepflichtiger in seinen subjektiv-öffentlichen Rechten nicht verletzt (vgl. VwGH vom 4. Juni 2003, 2001/13/0300). Der Bw…
…Bescheidbegründung. Durch eine allenfalls unrichtige Qualifikation der genannten Einkünfte in einem Bescheid ohne Auswirkung auf die Besteuerung wird ein Abgabepflichtiger in seinen subjektiv-öffentlichen Rechten nicht verletzt (VwGH 28.11.2007, 2006/14/0057). Nur der Spruch eines Abgabenbescheides kann mit einem Rechtsmittel angefochten werden…
…bestimmte Einkunftsart nicht zum Spruch eines Abgabenbescheides. Durch eine allenfalls unrichtige Qualifikation der Einkünfte in einem Abgabenbescheid ohne Auswirkung auf die Besteuerung wird ein Abgabepflichtiger in seinem subjektiv-öffentlichen Rechten nicht verletzt(UFS vom 22. März 2012, RV/0535-W/10). Die von der Bw…
…bestimmte Einkunftsart ist kein Bestandteil des Spruches des Einkommensteuerbescheides. Durch eine allenfalls unrichtige Qualifikation der Einkünfte in einem Abgabenbescheid ohne Auswirkung auf die Besteuerung wird ein Abgabepflichtiger in seinen subjektiv-öffentlichen Rechten nicht verletzt (vgl. VwGH vom 4. Juni 2003, 2001/13/0300). Wie der…
…allenfalls unrichtige Qualifikation der genannten Einkünfte in einem Bescheid ohne Auswirkung auf die Besteuerung wird nicht nur die Bw., sondern jeder Abgabepflichtiger in seinen subjektiv-öffentlichen Rechten nicht verletzt. Die Bw. behauptet selbst nicht, dass die Einkommensteuer oder deren Bemessungsgrundlage bei anderer Qualifikation der Einkünfte…
…nach der in freier Beweiswürdigung vorgenommenen Sachverhaltsfeststellung keine Tatsachenwidrigkeit zu erkennen vermag. Vielmehr wurden die seitens der Beschwerdeführerin im Rahmen der Außenprüfung vorgelegten Gehaltsberechnungen den streitgegenständlichen Einkommensteuerbescheiden zu Grunde gelegt. Die gegenständliche Beschwerde wendet sich ausschließlich gegen die allenfalls unrichtige Qualifikation der Einkünfte aus der…
…allenfalls unrichtige Qualifikation der Einkünfte in einem Bescheid ohne Auswirkungen auf die Besteuerung wird ein Abgabepflichtiger in seinen subjektiv-öffentlichen Rechten nicht verletzt (VwGH 4.6.2003, 2001/13/0300 sowie UFS 29.1.2009, RV/0341-W/07). Ob die wegen Qualifikation der Bezüge…
…die Qualifikation der Einkünfte in Einkommensteuerbescheiden besteht (vgl. VwGH 24. Jänner 2006, 2003/08/0231). Die bloße unrichtige Qualifikation unter eine Einkunftsart ist regelmäßig nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes nicht anfechtbar (vgl. in ständiger Rechtsprechung VwGH 28. November 2007, 2006/14/0057), weshalb der Gesetzgeber…
…die Art und Höhe der Abgaben, den Zeitpunkt der Fälligkeit und die Grundlagen der Abgabenfestsetzung (Bemessungsgrundlagen) zu enthalten. Kein Spruchbestandteil des Einkommensteuernbescheides ist aber die Qualifikation eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges unter eine bestimmte Einkunftsart. Durch eine allenfalls unrichtige Qualifikation der genannten Einkünfte in einem Bescheid…
…abzusprechen. Durch eine allenfalls unrichtige Qualifikation der genannten Einkünfte in einem Bescheid ohne Auswirkung auf die Besteuerung wird ein Abgabepflichtiger in seinen subjektiv-öffentlichen Rechten nicht verletzt (vgl. Ritz, BAO Kommentar5, § 198 Tz 17 und die dort angeführte Judikatur). Die Einkommensteuer der Jahre 2012 und…
…unrichtige Qualifikation der Einkünfte in einem Bescheid ohne Auswirkung auf die Besteuerung wird ein Abgabepflichtiger in seinen subjektiv-öffentlichen Rechten nicht verletzt (VwGH 4.6.2003, 2001/13/0300). Dass die Einkommensteuer des Jahres 2005 oder deren Bemessungsgrundlage bei einer anderen Qualifikation der von der…
…bestimmte Einkunftsart kein Bestandteil des Spruches des Einkommensteuerbescheides sei, aber nur dann, wenn (und das sei das Entscheidende), eine allenfalls unrichtige Qualifikation (wie auch der VwGH in all den in der Beschwerdevorentscheidung angeführten Entscheidungen ausgeführt hat) keine Auswirkungen auf die Besteuerung hätte und daher der…
…Durch eine allenfalls unrichtige Qualifikation bestimmter Einkünfte in einem Bescheid wird ein Abgabepflichtiger daher in seinen subjektiv-öffentlichen Rechten nicht verletzt (VwGH 16.12.2010, 2007/15/0257 mwN). Durch die Qualifikation der Einkünfte aus der Tätigkeit für Mag. U. D. als Einkünfte aus nichtselbständiger…
…Durch eine allenfalls unrichtige Qualifikation der Einkünfte in einem Bescheid ohne Auswirkung auf die Besteuerung wird ein Abgabepflichtiger in seinen subjektiv-öffentlichen Rechten nicht verletzt (VwGH 4.6.2003, 2001/13/0300). Eine (Um)Qualifikation eines Teiles der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung der Bw …
…dass nach einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sowie jener im verfahrensrechtlichen Schrifttum die Qualifikation unter eine bestimmte Einkunftsart bei Einkommensteuerbescheiden keinen Teil des Spruches, sondern lediglich zur Bescheidbegründung gehört, mit der Folge, dass selbst eine unrichtige Qualifikation nicht anfechtbar ist (VwGH 28.11…
…der Genossenschaft erzielten Einkünfte solche aus Land- und Forstwirtschaft sind. Vor dem Hintergrund dessen kann demnach davon, dass die vom Bw. bei Abgabe seiner Einkommensteuererklärungen für die Jahre 1999 - 2001 vertretene Rechtsansicht "offensichtlich unrichtig" gewesen ist, aber wohl nicht die Rede sein. Zudem durfte der…
…zu gewinnen war für den Berufungsführer schließlich auch mit dem Hinweis auf die Qualifikation der Einkünfte im Jahr 1995 bzw. die Vorgangsweise des nunmehr zuständigen Finanzamtes ab dem Jahr 1999. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist das Legalitätsprinzip grundsätzlich stärker als jeder andere Grundsatz…