…legte der Verwaltungsgerichtshof dar, dass die Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG einen Grundstückserwerb als unmittelbare Folge einer behördlichen Maßnahme zur Voraussetzung habe. Fehle es an einer solchen Maßnahme, etwa, weil nach dem Baurecht des betreffenden Bundeslandes solche Maßnahmen nicht möglich seien oder…
…legte der Verwaltungsgerichtshof dar, dass die Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG einen Grundstückserwerb als unmittelbare Folge einer behördlichen Maßnahme zur Voraussetzung habe. Fehle es an einer solchen Maßnahme, etwa, weil nach dem Baurecht des betreffenden Bundeslandes solche Maßnahmen nicht möglich seien oder…
…legte der Verwaltungsgerichtshof dar, dass die Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG einen Grundstückserwerb als unmittelbare Folge einer behördlichen Maßnahme zur Voraussetzung habe. Fehle es an einer solchen Maßnahme, etwa, weil nach dem Baurecht des betreffenden Bundeslandes solche Maßnahmen nicht möglich seien oder…
…legte der Verwaltungsgerichtshof dar, dass die Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG einen Grundstückserwerb als unmittelbare Folge einer behördlichen Maßnahme zur Voraussetzung habe. Fehle es an einer solchen Maßnahme, etwa, weil nach dem Baurecht des betreffenden Bundeslandes solche Maßnahmen nicht möglich seien oder…
…legte der Verwaltungsgerichtshof dar, dass die Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG einen Grundstückserwerb als unmittelbare Folge einer behördlichen Maßnahme zur Voraussetzung habe. Fehle es an einer solchen Maßnahme, etwa, weil nach dem Baurecht des betreffenden Bundeslandes solche Maßnahmen nicht möglich seien oder…
…legte der Verwaltungsgerichtshof dar, dass die Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG einen Grundstückserwerb als unmittelbare Folge einer behördlichen Maßnahme zur Voraussetzung habe. Fehle es an einer solchen Maßnahme, etwa, weil nach dem Baurecht des betreffenden Bundeslandes solche Maßnahmen nicht möglich seien oder…
…legte der Verwaltungsgerichtshof dar, dass die Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG einen Grundstückserwerb als unmittelbare Folge einer behördlichen Maßnahme zur Voraussetzung habe. Fehle es an einer solchen Maßnahme, etwa, weil nach dem Baurecht des betreffenden Bundeslandes solche Maßnahmen nicht möglich seien oder…
…Ausübung behördlicher Befehlsgewalt gesetzt wurden (VwGH 29. 6. 2006, 2006/16/0006). Nach dieser Gesetzesstelle ist nur jener Erwerb steuerfrei, der dem begünstigten Zweck ohne weitere Voraussetzung dient (vgl. VwGH 6.6.1968, 1464/67). Der Erwerb eines Grundstückes muss die unmittelbare Folge der behördlichen…
…legte der Verwaltungsgerichtshof dar, dass die Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG einen Grundstückserwerb als unmittelbare Folge einer behördlichen Maßnahme zur Voraussetzung habe. Fehle es an einer solchen Maßnahme, etwa, weil nach dem Baurecht des betreffenden Bundeslandes solche Maßnahmen nicht möglich seien oder…
…legte der Verwaltungsgerichtshof dar, dass die Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG einen Grundstückserwerb als unmittelbare Folge einer behördlichen Maßnahme zur Voraussetzung habe. Fehle es an einer solchen Maßnahme, etwa, weil nach dem Baurecht des betreffenden Bundeslandes solche Maßnahmen nicht möglich seien oder…
…die in Ausübung behördlicher Befehlsgewalt gesetzt werden. (VwGH 29.6.2006, 2006/16/0006; VwGH 27.11.2008, 2007/16/0139) Für die Anwendung der genannten Befreiungsbestimmung hat es nur darauf anzukommen, ob das Eigentumsrecht an einem Grundstück aufgrund von behördlichen Maßnahmen unmittelbar als Rechtswirkung…
…die in Ausübung behördlicher Befehlsgewalt gesetzt werden. (VwGH 29.6.2006, 2006/16/0006; VwGH 27.11.2008, 2007/16/0139) Für die Anwendung der genannten Befreiungsbestimmung hat es nur darauf anzukommen, ob das Eigentumsrecht an einem Grundstück aufgrund von behördlichen Maßnahmen unmittelbar als Rechtswirkung…
…stellt Herr X einen sozialen Hilfsdienstleister mit Verschwiegenheitspflicht nach Art. 86 des KJG dar. Sein Büro und seine Diensträumlichkeiten im Verwaltungsgebäude dienen dabei als öffentliche, unmittelbare und niederschwellige AnlaufsteIle für Kinder, Jugendliche, deren Angehörige und Betroffene. Nach Art. 75 (Kontroll-und Überwachungsorgane) des KJG ist…
…behördlicher Befehlsgewalt gesetzt wurden (VwGH 29.7.2006, 2006/16/0006). Nach ständiger Rechtsprechung hat es für die Anwendung der Befreiungsbestimmung nur darauf anzukommen, ob das Eigentumsrecht an einem Grundstück auf Grund von behördlichen Maßnahmen unmittelbar als Rechtswirkung derselben erworben wird, also durch das behördliche…
…behördlicher Befehlsgewalt gesetzt wurden (VwGH 29.7.2006, 2006/16/0006). Nach ständiger Rechtsprechung hat es für die Anwendung der Befreiungsbestimmung nur darauf anzukommen, ob das Eigentumsrecht an einem Grundstück auf Grund von behördlichen Maßnahmen unmittelbar als Rechtswirkung derselben erworben wird, also durch das behördliche…
…wäre, samt Aufforderung, die gesuchten Schriftstücke herauszugeben und damit die Durchsuchung der Räumlichkeiten nach diesen abzuwenden, als Ausübung finanzstrafbehördlicher Befehlsgewalt anzusehen, deren Nichtentsprechung unmittelbare Zwangsmaßnahmen (nämlich die Durchsuchung der Räumlichkeiten) zur Folge hätte (zur Abgrenzung siehe u.a. E 70 ff zu § 152 in Tannert…
…der Bw. um Bekanntgabe, ob die Ablehnung auf Grund des EStG § 34 erfolgte oder auf Grund einer behördlichen Ergänzung bzw. Hinweises. 4.) Im Falle der Ablehnung der "a.g. Belastung", auf Grund des (für den Steuerzahler unüberprüfbaren Kriteriums in) EStG ³ 34 Abs. 2 beantrage…
…Tatverdächtige und Tatgegenstände, weshalb die vom Beschwerdeführer für bedenklich erachtete Informationsaufnahme in Wahrheit gerade dem Schutz der von behördlichen Wirken erfassten Personen dient. Lediglich der Aspekt der Zutrittverschaffung zu den Räumlichkeiten des HS an der Anschrift KB ist zu überdenken: Gemäß § 94 Abs.2 FinStrG…
…einschließlich der Ruhegehälter, die von einem Vertragstaat oder einer seiner Gebietskörperschaften unmittelbar oder aus einem von diesem Staat oder der Gebietskörperschaft errichteten Sondervermögen an eine natürliche Person für die diesem Staat oder der Gebietskörperschaft in Ausübung öffentlicher Funktion erbrachten Dienste gezahlt werden, dürfen nur in…
…einschließlich der Ruhegehälter, die von einem Vertragstaat oder einer seiner Gebietskörperschaften unmittelbar oder aus einem von diesem Staat oder der Gebietskörperschaft errichteten Sondervermögen an eine natürliche Person für die diesem Staat oder der Gebietskörperschaft in Ausübung öffentlicher Funktion erbrachten Dienste gezahlt werden, dürfen nur in…