…Zusammenhang mit der Bauausführung nicht als direkt und unmittelbar mit den zum Vorsteuerabzug berechtigenden Umsätzen aus der Hausapotheke einerseits bzw. mit den unecht befreiten und somit nicht zum Vorsteuerabzug berechtigenden Umsätzen aus der Ordination andererseits in Zusammenhang stehend betrachtet und eine Aufteilung der Vorsteuern vorgenommen…
…dass grundsätzlich bei Verweisen auf den "Umsatz" (nach § 1 Abs 1 Z 1 UStG) gemäß § 4 Abs 10 UStG auf den jeweiligen Nettobetrag abzustellen ist. Es gibt in Judikatur und Literatur keinerlei Hinweise darauf, dass diese Regelung bei Vorliegen unecht befreiter Umsätze nicht anzuwenden wäre…
…Unternehmereigenschaft der Rechnungsaussteller, insbesondere weil diese ihre Tätigkeiten in den Geschäftsräumlichkeiten der H-GmbH unter Aufsicht eines Bevollmächtigten weder weisungsfrei noch auf eigenes Risiko ausübten, und wegen des zusätzlichen Vorliegens unecht befreiter Umsätze sehr wohl hätte erkennen können. Entgegen dem Vorbringen der Bw. wurden in…
…Jahr 1996 ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit den im Jahr 1996 noch steuerpflichtigen Umsätzen der Bw. nicht bestanden hat, vielmehr der Zeitpunkt der Lieferung erst mit April 1997 anzunehmen ist und auf Grund des zu diesem Zeitpunkt gegebenen Zusammenhangs mit bereits unecht befreiten Umsätzen der Bw…
…und Bodens anzusehen. (B) Der Unabhängige Finanzsenat schließt sich auch ausdrücklich nicht der Rechtsansicht jener Autoren an, die auch in der Gebäudelieferung einen unecht befreiten Umsatz erblicken: (1) Quantschnigg (ÖStZ 1992, 302) bezieht sich in seiner Argumentation auf die VwGH-Entscheidung vom 27.6.1991…
…baulichen Änderungen Ausgangsrechnungen erstellt. Denn üblich sei für die W GmbH, dass der Kaufvertrag als Rechnung gelte. Dementsprechend seien die Erlöse aus den Wohnungsverkäufen im Rechenwerk der W GmbH als unecht befreite Umsätze im Sinne des § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994…
…Ausmaß haltlos wären, zumal sich daraus keine Gewinne ergeben hätten und insofern der angeführte Betrag in Höhe von 738.000,00 € als unecht befreiter Umsatz grundlos gewesen wäre. Zu den Berufungsausführungen nahm der Prüfer schriftlich wie folgt Stellung: Vorsteuern Die Bw. habe trotz mehrmaliger…
…07% | 59,38% Der Ablauf der Geschäftsfälle - Bewirken der Umsätze wird in diesem Schreiben des steuerlichen Vertreters folgend geschildert: "a) Der Ablauf eines Geschäftsfalles bei meinem Mandanten als Arzt für Allgemeinmedizin (unecht befreiter Umsatz) gestaltet sich wie folgt: Der Patient betritt das Betriebsgebäude durch…
…Grund und Bodens anzusehen. (B) Der Unabhängige Finanzsenat schließt sich auch ausdrücklich nicht der Rechtsansicht jener Autoren an, die in der Gebäudelieferung einen unecht befreiten Umsatz erblicken: (1) Quantschnigg (ÖStZ 1992, 302) bezieht sich in seiner Argumentation auf die VwGH-Entscheidung vom 27.6.1991…
…UStG als unecht befreiter Umsatz ohne dass auf die Steuerpflicht optiert worden wäre. Der Verkauf des Grundstückes steht daher nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Herstellung der Infrastruktur, die zur Gänze im Eigentum meines Mandanten verbleibt. Die Errichtung der Infrastruktur hängt ausschließlich mit umsatzsteuerbaren Leistungen…
…zur Umsatzsteuer 1999 bis 2003 vorgenommen, da laut antragsgemäß rechtskräftig veranlagter Umsatzsteuererklärungen unecht steuerfreie Umsätze vorlagen und daher auch kein Vorsteuerabzug beantragt worden war. Im Zuge des Bp-Verfahrens änderte der Bw., seine Rechtsansicht über die umsatzsteuerliche Einordung seiner Tätigkeit (statt unecht befreiter Umsätze seien…
…die Frage ob unecht befreit oder optiert mit 20 % USt noch offen. 3) Nachdem der Mietvertrag mit dieser Gesellschaft abgeschlossen war (in diesem wurde 20 % USt vereinbart), erfolgte die "Doppeloption", wobei die Option zur umsatzsteuerpflichtigen Vermietung gewerblich genutzter Liegenschaften wesentlich ist. 4) Mit der Option…
…auch im Fall eines gesondert geführten Betriebes nach § 12 Abs. 7 UStG 1994 eine direkte Zuordnung erfolgen würde und Vorsteuern nur insoweit abzugsfähig seien, als sie steuerpflichtigen und nicht unecht befreiten Umsätzen zuzuordnen seien. Für die Bw. sei am 30.6.2011 ein Antrag gem. …
…der geltend gemachten Vorsteuer aufgrund unecht befreiter Erlöse (Umsätze von Grundstücken § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994) durch die Bw. gem. § 12 Abs 11 UStG berichtigt worden Das Objekt sei nie vermietet worden, es seien daher keine steuerpflichtigen Umsätze bewirkt worden. Die…
…nichtunternehmerischen Tätigkeit und einem damit verbundenen unecht befreiten Grundstückseigenverbrauch auszugehen. Für eine Berichtigung nach § 12 Abs. 10 UStG 1994 bleibt somit kein Raum (vgl. auch Rauscher/Grübler, Steuerliche Liebhaberei in Rechtsprechung und Verwaltungspraxis, S. 287). Der Berufung gegen den Umsatzsteuerbescheid 1996 ist daher teilweise Folge…
…nichtunternehmerischen Tätigkeit und einem damit verbundenen unecht befreiten Grundstückseigenverbrauch auszugehen. Für eine Berichtigung nach § 12 Abs. 10 UStG 1994 bleibt somit kein Raum (vgl. auch Rauscher/Grübler, Steuerliche Liebhaberei in Rechtsprechung und Verwaltungspraxis, S. 287). Der Berufung gegen den Umsatzsteuerbescheid 1996 ist daher teilweise Folge…
…nichtunternehmerischen Tätigkeit und einem damit verbundenen unecht befreiten Grundstückseigenverbrauch auszugehen. Für eine Berichtigung nach § 12 Abs. 10 UStG 1994 bleibt somit kein Raum (vgl. auch Rauscher/Grübler, Steuerliche Liebhaberei in Rechtsprechung und Verwaltungspraxis, S. 287). Der Berufung gegen den Umsatzsteuerbescheid 2001 ist daher teilweise Folge…
…März 2004 verwiesen. Der Bw erzielte Umsätze aus Vermietung und Verpachtung. Im Rahmen einer Betriebsprüfung wurde festgestellt, dass im Zusammenhang mit drei Projekten (U, , T, H) Vorsteuern geltend gemacht wurden, obwohl diese gemäß § 6 Zi 9 lit a UStG 1972 unecht befreit verkauft werden sollten…
…1998 habe man daher das Grundstück zur Gänze dem Unternehmen zuordnen können, sodass zunächst auch zur Gänze der Vorsteuerabzug zugestanden sei. Zugleich sei der Eigenverbrauch unecht von der Umsatzsteuer befreit worden, was nach der Judikatur C-269/00, "Seeling" ebenfalls gemeinschaftswidrig gewesen sei. Ab 1998…
…das einer derartigen Nutzung nicht zugänglich sei (unverkäuflich), sei umsatzsteuerlich nicht relevant. Hier liege - analog zum Schwund - Verwendung im Unternehmen vor. Im vorliegenden Fall liege daher kein Eigenverbrauch vor. Da kein unecht befreiter Eigenverbrauch eines Grundstückes vorliege, sei auch eine Vorsteuerberichtigung nicht möglich. Im Rahmen…