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UFSG RV/0374-G/06Bauherrenproblematik Grunderwerbsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.02.2009

…diese seien somit als Bauherren im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes anzusehen. Auch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise könne nicht von einem einheitlichen Vertragsgeflecht ausgegangen werden, es seien zwei völlig unabhängige Verträge über den Grundstückskauf bzw. den Bauauftrag abgeschlossen worden. Somit könne Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer nur das sein…

UFSG RV/0376-G/06Bauherrenproblematik Grunderwerbsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.02.2009

…diese seien somit als Bauherren im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes anzusehen. Auch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise könne nicht von einem einheitlichen Vertragsgeflecht ausgegangen werden, es seien zwei völlig unabhängige Verträge über den Grundstückskauf bzw. den Bauauftrag abgeschlossen worden. Somit könne Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer nur das sein…

UFSG RV/0393-G/06Bauherrenproblematik Grunderwerbsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.02.2009

…diese seien somit als Bauherren im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes anzusehen. Auch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise könne nicht von einem einheitlichen Vertragsgeflecht ausgegangen werden, es seien zwei völlig unabhängige Verträge über den Grundstückskauf bzw. den Bauauftrag abgeschlossen worden. Somit könne Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer nur das sein…

UFSG RV/0394-G/06Wiederaufnahme bei Bauherrenproblematik
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.02.2009

…diese seien somit als Bauherren im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes anzusehen. Auch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise könne nicht von einem einheitlichen Vertragsgeflecht ausgegangen werden, es seien zwei völlig unabhängige Verträge über den Grundstückskauf bzw. den Bauauftrag abgeschlossen worden. Somit könne Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer nur das sein…

UFSG RV/0387-G/06Wiederaufnahme bei Bauherrenproblematik
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.02.2009

…diese seien somit als Bauherren im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes anzusehen. Auch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise könne nicht von einem einheitlichen Vertragsgeflecht ausgegangen werden, es seien zwei völlig unabhängige Verträge über den Grundstückskauf bzw. den Bauauftrag abgeschlossen worden. Somit könne Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer nur das sein…

UFSG RV/0386-G/06Bauherrenproblematik Grunderwerbsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.02.2009

…diese seien somit als Bauherren im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes anzusehen. Auch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise könne nicht von einem einheitlichen Vertragsgeflecht ausgegangen werden, es seien zwei völlig unabhängige Verträge über den Grundstückskauf bzw. den Bauauftrag abgeschlossen worden. Somit könne Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer nur das sein…

UFSG RV/0391-G/06Wiederaufnahme bei Bauherrenproblematik
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.02.2009

…diese seien somit als Bauherren im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes anzusehen. Auch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise könne nicht von einem einheitlichen Vertragsgeflecht ausgegangen werden, es seien zwei völlig unabhängige Verträge über den Grundstückskauf bzw. den Bauauftrag abgeschlossen worden. Somit könne Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer nur das sein…

UFSG RV/0390-G/06Bauherrenproblematik Grunderwerbsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.02.2009

…diese seien somit als Bauherren im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes anzusehen. Auch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise könne nicht von einem einheitlichen Vertragsgeflecht ausgegangen werden, es seien zwei völlig unabhängige Verträge über den Grundstückskauf bzw. den Bauauftrag abgeschlossen worden. Somit könne Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer nur das sein…

UFSG RV/0388-G/06Bauherrenproblematik Grunderwerbsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.02.2009

…diese seien somit als Bauherren im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes anzusehen. Auch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise könne nicht von einem einheitlichen Vertragsgeflecht ausgegangen werden, es seien zwei völlig unabhängige Verträge über den Grundstückskauf bzw. den Bauauftrag abgeschlossen worden. Somit könne Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer nur das sein…

UFSG RV/0389-G/06Wiederaufnahme bei Bauherrenproblematik
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.02.2009

…diese seien somit als Bauherren im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes anzusehen. Auch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise könne nicht von einem einheitlichen Vertragsgeflecht ausgegangen werden, es seien zwei völlig unabhängige Verträge über den Grundstückskauf bzw. den Bauauftrag abgeschlossen worden. Somit könne Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer nur das sein…

UFSG RV/0368-G/06Bauherrenproblematik Grunderwerbsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.02.2009

…diese seien somit als Bauherren im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes anzusehen. Auch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise könne nicht von einem einheitlichen Vertragsgeflecht ausgegangen werden, es seien zwei völlig unabhängige Verträge über den Grundstückskauf bzw. den Bauauftrag abgeschlossen worden. Somit könne Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer nur das sein…

UFSG RV/0371-G/06Wiederaufnahme bei Bauherrenproblematik
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.02.2009

…diese seien somit als Bauherren im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes anzusehen. Auch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise könne nicht von einem einheitlichen Vertragsgeflecht ausgegangen werden, es seien zwei völlig unabhängige Verträge über den Grundstückskauf bzw. den Bauauftrag abgeschlossen worden. Somit könne Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer nur das sein…

UFSG RV/0370-G/06Wiederaufnahme bei Bauherrenproblematik
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.02.2009

…diese seien somit als Bauherren im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes anzusehen. Auch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise könne nicht von einem einheitlichen Vertragsgeflecht ausgegangen werden, es seien zwei völlig unabhängige Verträge über den Grundstückskauf bzw. den Bauauftrag abgeschlossen worden. Somit könne Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer nur das sein…

UFSG RV/0369-G/06Bauherrenproblematik Grunderwerbsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.02.2009

…diese seien somit als Bauherren im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes anzusehen. Auch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise könne nicht von einem einheitlichen Vertragsgeflecht ausgegangen werden, es seien zwei völlig unabhängige Verträge über den Grundstückskauf bzw. den Bauauftrag abgeschlossen worden. Somit könne Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer nur das sein…

UFSG RV/0373-G/06Wiederaufnahme bei Bauherrenproblematik
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.02.2009

…dieser sei somit als Bauherr im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes anzusehen. Auch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise könne nicht von einem einheitlichen Vertragsgeflecht ausgegangen werden, es seien zwei völlig unabhängige Verträge über den Grundstückskauf bzw. den Bauauftrag abgeschlossen worden. Somit könne Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer nur das sein…

UFSG RV/0372-G/06Bauherrenproblematik Grunderwerbsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.02.2009

…dieser sei somit als Bauherr im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes anzusehen. Auch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise könne nicht von einem einheitlichen Vertragsgeflecht ausgegangen werden, es seien zwei völlig unabhängige Verträge über den Grundstückskauf bzw. den Bauauftrag abgeschlossen worden. Somit könne Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer nur das sein…

UFSG RV/0381-G/06Bauherrenproblematik Grunderwerbsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.02.2009

…diese seien somit als Bauherren im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes anzusehen. Auch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise könne nicht von einem einheitlichen Vertragsgeflecht ausgegangen werden, es seien zwei völlig unabhängige Verträge über den Grundstückskauf bzw. den Bauauftrag abgeschlossen worden. Somit könne Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer nur das sein…

UFSG RV/0382-G/06Wiederaufnahme bei Bauherrenproblematik
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.02.2009

…diese seien somit als Bauherren im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes anzusehen. Auch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise könne nicht von einem einheitlichen Vertragsgeflecht ausgegangen werden, es seien zwei völlig unabhängige Verträge über den Grundstückskauf bzw. den Bauauftrag abgeschlossen worden. Somit könne Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer nur das sein…

UFSG RV/0378-G/06Bauherrenproblematik Grunderwerbsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.02.2009

…diese seien somit als Bauherren im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes anzusehen. Auch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise könne nicht von einem einheitlichen Vertragsgeflecht ausgegangen werden, es seien zwei völlig unabhängige Verträge über den Grundstückskauf bzw. den Bauauftrag abgeschlossen worden. Somit könne Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer nur das sein…

UFSG RV/0379-G/06Wiederaufnahme bei Bauherrenproblematik
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.02.2009

…diese seien somit als Bauherren im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes anzusehen. Auch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise könne nicht von einem einheitlichen Vertragsgeflecht ausgegangen werden, es seien zwei völlig unabhängige Verträge über den Grundstückskauf bzw. den Bauauftrag abgeschlossen worden. Somit könne Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer nur das sein…