…Rz 35 zu Art. 238 ZK nur dann vor, wenn die Fristüberschreitung unabhängig vom Willen des Beteiligten eingetreten sei und von ihm auch nicht in zumutbarer Weise habe verhindert werden können. Die Wiederausfuhr sei bereits im Dezember 2000 erfolgt. Die Bf. hätte den Antrag gemäß…
…239 Abs. 2 ZK, Art. 251 ZK-DVO) nur solche Fristüberschreitungen erfasst, die unabhängig vom Willen des Beteiligten eingetreten sind und von ihm auch nicht in zumutbarer Weise verhindert werden konnten, nicht aber solche, die auf Unzulänglichkeiten beruhen, die mit dem normalen Berufs- bzw. Geschäftsleben…
…Art. 239 Abs.2 ZK, Art. 251 ZK-DVO ) nur solche Fristüberschreitungen erfasst, die unabhängig vom Willen des Beteiligten eingetreten sind und von ihm auch nicht in zumutbarer Weise verhindert werden konnten, nicht aber solche, die auf Unzulänglichkeiten beruhen, die mit dem normalen Berufs- bzw…
…da ein solches System von vornherein einer Vereinfachungsmaßnahme zuwiderlaufen würde. Eine solche Maßnahme würde sogar einen Verwaltungsmehraufwand bedeuten und somit nicht dem Willen des Gesetzgebers entsprechen. Der Anhang der vom Hauptzollamt Feldkirch mit 25. Februar 2002 erteilten Bewilligung legt die Auflagen und Bedingungen für dieses…
…den Erstattungsanträgen angehalten werden, um überhöhte Erstattungen zu verhindern. Die Regelung des Art. 11 richtet sich auch gegen den redlichen, gesetzestreuen und umsichtigen Exporteur. Es müssen sich Exporteure sogar gegen ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse absichern, die von ihrem Willen unabhängig sind. Es widerspricht nicht dem…
…den Erstattungsanträgen angehalten werden, um überhöhte Erstattungen zu verhindern. Die Regelung des Art. 11 richtet sich auch gegen den redlichen, gesetzestreuen und umsichtigen Exporteur. Es müssen sich Exporteure sogar gegen ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse absichern, die von ihrem Willen unabhängig sind. Es widerspricht nicht dem…
…den Erstattungsanträgen angehalten werden, um überhöhte Erstattungen zu verhindern. Die Regelung des Art. 11 richtet sich auch gegen den redlichen, gesetzestreuen und umsichtigen Exporteur. Es müssen sich Exporteure sogar gegen ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse absichern, die von ihrem Willen unabhängig sind. Es widerspricht nicht dem…
…den Erstattungsanträgen angehalten werden, um überhöhte Erstattungen zu verhindern. Die Regelung des Art. 11 richtet sich auch gegen den redlichen, gesetzestreuen und umsichtigen Exporteur. Es müssen sich Exporteure sogar gegen ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse absichern, die von ihrem Willen unabhängig sind. Es widerspricht nicht dem…
…den Erstattungsanträgen angehalten werden, um überhöhte Erstattungen zu verhindern. Die Regelung des Art. 11 richtet sich auch gegen den redlichen, gesetzestreuen und umsichtigen Exporteur. Es müssen sich Exporteure sogar gegen ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse absichern, die von ihrem Willen unabhängig sind. Es widerspricht nicht dem…
…Landgericht K. - wie vom Bf. behauptet - darauf hingewiesen hat, dass die Frage der zoll- und steuerrechtlichen Verantwortung einer gesonderten Tatsachenfeststellung bedürfe, bleibt ohne Einfluss auf die abgabenrechtliche Würdigung durch den Unabhängigen Finanzsenat. Die in diesem Zusammenhang begehrte zeugenschaftliche Einvernahme des Richters konnte daher unterbleiben. Wesentlich…
…den Erstattungsanträgen angehalten werden, um überhöhte Erstattungen zu verhindern. Die Regelung des Art. 11 richtet sich auch gegen den redlichen, gesetzestreuen und umsichtigen Exporteur. Es müssen sich Exporteure sogar gegen ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse absichern, die von ihrem Willen unabhängig sind. Es widerspricht nicht dem…
…den Erstattungsanträgen angehalten werden, um überhöhte Erstattungen zu verhindern. Die Regelung des Art. 11 richtet sich auch gegen den redlichen, gesetzestreuen und umsichtigen Exporteur. Es müssen sich Exporteure sogar gegen ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse absichern, die von ihrem Willen unabhängig sind. Es widerspricht nicht dem…
…werden, um überhöhte Erstattungen zu verhindern. Die Regelung des Art. 11 richtet sich auch gegen den redlichen, gesetzestreuen und umsichtigen Exporteur. Es müssen sich Exporteure sogar gegen ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse absichern, die von ihrem Willen unabhängig sind. Es widerspricht nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit…
…den Erstattungsanträgen angehalten werden, um überhöhte Erstattungen zu verhindern. Die Regelung des Art. 11 richtet sich auch gegen den redlichen, gesetzestreuen und umsichtigen Exporteur. Es müssen sich Exporteure sogar gegen ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse absichern, die von ihrem Willen unabhängig sind. Es widerspricht nicht dem…
…den Erstattungsanträgen angehalten werden, um überhöhte Erstattungen zu verhindern. Die Regelung des Art. 11 richtet sich auch gegen den redlichen, gesetzestreuen und umsichtigen Exporteur. Es müssen sich Exporteure sogar gegen ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse absichern, die von ihrem Willen unabhängig sind. Es widerspricht nicht dem…
…den Erstattungsanträgen angehalten werden, um überhöhte Erstattungen zu verhindern. Die Regelung des Art. 11 richtet sich auch gegen den redlichen, gesetzestreuen und umsichtigen Exporteur. Es müssen sich Exporteure sogar gegen ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse absichern, die von ihrem Willen unabhängig sind. Es widerspricht nicht dem…
…die Bf. um Zahlung eines Erstattungsbetrages unter Zugrundelegung der tatsächlich eingesetzten Zuckermenge. Der Unabhängige Finanzsenat hat mit Bescheid vom 13. Februar 2004, Zl. ZRV/0012-40/Z2L/02 das vorliegende Beschwerdeverfahren gem. § 281 BAO ausgesetzt, weil der Ausgang des beim Verwaltungsgerichtshof unter Zl. 2004/16…
…die Bf. um Zahlung eines Erstattungsbetrages unter Zugrundelegung der tatsächlich eingesetzten Zuckermenge. Der Unabhängige Finanzsenat hat mit Bescheid vom 13. Februar 2004, Zl. ZRV/0012-40/Z2L/02 das vorliegende Beschwerdeverfahren gem. § 281 BAO ausgesetzt, weil der Ausgang des beim Verwaltungsgerichtshof unter Zl. 2004/16…
…die Bf. um Zahlung eines Erstattungsbetrages unter Zugrundelegung der tatsächlich eingesetzten Zuckermenge. Der Unabhängige Finanzsenat hat mit Bescheid vom 13. Februar 2004, Zl. ZRV/0012-40/Z2L/02 das vorliegende Beschwerdeverfahren gem. § 281 BAO ausgesetzt, weil der Ausgang des beim Verwaltungsgerichtshof unter Zl. 2004/16…
…die Bf. um Zahlung eines Erstattungsbetrages unter Zugrundelegung der tatsächlich eingesetzten Zuckermenge. Der Unabhängige Finanzsenat hat mit Bescheid vom 13. Februar 2004, Zl. ZRV/0012-40/Z2L/02 das vorliegende Beschwerdeverfahren gem. § 281 BAO ausgesetzt, weil der Ausgang des beim Verwaltungsgerichtshof unter Zl. 2004/16…