…für den Bw. ein und leiteten diese an den Bw. weiter. Die Winzer würden für diese Beiträge keine Sonderleistungen erhalten, weswegen aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht sog. "echte", nicht der Umsatzsteuer zu unterziehende Mitgliedsbeiträge vorlägen. Der Winzer als solcher erhalte für seinen Beitrag keine Gegenleistung, sondern unterstütze…
…M. Besteuerungsgrundlage einer Leistung sei alles, was als Gegenleistung für die geleisteten Dienste empfangen werde. Die Bezeichnung, unter der die Zahlung geleistet werde, sei umsatzsteuerrechtlich nicht relevant. Die Bw. erhalte für ihre Leistungen die Jahresspielgebühren und die Einschreibegebühren der Clubmitglieder. Dem Umstand, dass die "Zuschüsse"…
…was als Gegenleistung für ausgeführte Leistungen empfangen wird. Die Bezeichnung, unter welcher Zahlungen geleistet werden, ist umsatzsteuerrechtlich nicht entscheidend. Die GmbH erhält für ihre Leistungen die Jahresspielgebühren und die Einschreibegebühren der Clubmitglieder. Dem Umstand, dass die 'Zuschüsse' in den Einzelschreiben unter gewissen Bedingungen rückzahlbar wären…
…Jahr 1999 um 1.148.465,77 S und für März 2000 um 427.792,72 S führte. Begründend führt der Prüfer aus, die von Unselbständigen für den Arbeitgeber entfaltete Tätigkeit werde umsatzsteuerrechtlich dem Arbeitgeber zugerechnet. Dieser und nicht der Arbeitnehmer sei Leistender und Entgeltsempfänger…
…den Unternehmer eine Erklärungspflicht (keine Voranmeldung, keine Jahreserklärung). Der Kunde weigert sich daher offensichtlich deswegen, weil er sich zwecks Geltendmachung des Vorsteuerabzugs im Österreich umsatzsteuerrechtlich registrieren lassen müsste. Gerade das will aber der ungarische = ausländische Kunde nicht, weil dies in Österreich mit einem nicht…
…erfolgt. Marketing und Verkauf der Reisen liegen ausschließlich bei der Bw.; mit den Charterverträgen (zB mit der B) werden keinerlei rechtliche Beziehungen zwischen den beförderten Passagieren und den Verfügungsberechtigten (Dienstleistungsträgern, zB B) begründet. Für die Erbringung der Verpflegungsleistungen auf den Schiffen werden von der Bw…
… 4 Abs. 7 UStG 1994) eine Geschäftsveräußerung im Ganzen war? Das ganze kann man "umsatzsteuerrechtlich" als Geschäftsveräußerung im Ganzen sehen, obwohl der Zeitpunkt des Übergangs ein anderer war. Der Übergang war mit Beginn des "gemeinsamen" Wirtschaftens in der PG. Über die Berufung wurde erwogen: Die…
…wonach die ARGE die Ausbauleistungen an Erwerber der Wohnungen oder bei Nichtverkaufbarkeit an die Eigentümer weiterliefert, ist umsatzsteuerrechtlich nicht durchführbar, da nach den tatsächlichen Abläufen und Leistungsbeziehungen in diesem Fall eine Lieferung der Ausbauleistungen der ARGE an die Erwerber nicht denkmöglich ist. Die ARGE ist…
…der im Zeitpunkt der Einfuhr die Verfügungsmacht hat, sondern ein späterer Abnehmer den eingeführten Gegenstand beim Zollamt zum freien Verkehr abfertigen lässt, nur der Unternehmer den Abzug der EUSt geltend machen, der bei der Einfuhr umsatzsteuerrechtlich verfügungsberechtigt war (Scheiner/Kolacny/Caganek, UStG 1994, § 12 Anm…
…Hätte die Bf. tatsächlich den Auftrag zur Ausfuhr und Wiedereinfuhr erteilt, so wäre sie auch im Zeitpunkt der Einfuhr umsatzsteuerrechtlich verfügungsberechtigt gewesen, weshalb die Rückwarenbefreiung hinsichtlich der Einfuhrumsatzsteuer zu gewähren gewesen wäre. Zur Nichtgewährung der Rückwarenbefreiung hinsichtlich des Zolles fehle jede Begründung. Dies obwohl die…
Ebenfalls nach seiner ersten Aussage wisse der Dw heute, das war der 11.12.1998, nicht mehr, ob er diesen Katalog beendet habe, weshalb er einen konkreten Zeitaufwand und einen konkreten Umfang nicht mehr angeben könne. Ebenfalls in seiner ersten Aussage führt der Dw aus…
…Rede, dass das Vorliegen von Scheingeschäften von der Behörde nie behauptet worden sei). Der Frage der Bauherreneigenschaft komme aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht dann keine Bedeutung zu, wenn rechtlich getrennte Vorgänge in Hinblick auf den Erwerb eines Grundstücks (Grundstücksveräußerer) und den Erwerb des Gebäudes (Gebäudelieferant) vorliegen. In…
…wonach die ARGE die Ausbauleistungen an Erwerber der Wohnungen oder bei Nichtverkaufbarkeit an die Eigentümer weiterliefert, ist umsatzsteuerrechtlich nicht durchführbar, da nach den tatsächlichen Abläufen und Leistungsbeziehungen in diesem Fall eine Lieferung der Ausbauleistungen der ARGE an die Erwerber nicht denkmöglich ist. Die ARGE ist…
…wonach die ARGE die Ausbauleistungen an Erwerber der Wohnungen oder bei Nichtverkaufbarkeit an die Eigentümer weiterliefert, ist umsatzsteuerrechtlich nicht durchführbar, da nach den tatsächlichen Abläufen und Leistungsbeziehungen in diesem Fall eine Lieferung der Ausbauleistungen der ARGE an die Erwerber nicht denkmöglich ist. Die ARGE ist…
…gemäß § 21 KO den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt und sei dieser zivilrechtlich rückabgewickelt worden, sodass er - von Amts wegen - auch aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht rückabzuwickeln sei. Aufgrund dieser Rückabwicklung sei allerdings die Bw auch wieder - zumindest verfahrensrechtlich - Abgabepflichtige im Sinne des § 239 BAO geworden, was seinen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vom 29. Mai 2002 gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 3. Mai 2002 betreffend die Festsetzung von Umsatzsteuer für 7/2001, 10/2001, 11/2001, 12/2001, 1/2002 und 2/2002 entschieden: Der Berufung…
…Umstandes, dass sie eventuell zivilrechtlich als unselbständige Bestandteile des Gebäudes untrennbar mit dem Grundstück verbunden sind, nicht dessen umsatzsteuerrechtliches Schicksal. Der Verfügungsberechtigte an den Ausbauten hat vielmehr die Möglichkeit, seine an der Liegenschaft bestehenden Rechte (einschließlich der Einbauten) entgeltlich an eine andere Person zu übertragen…
…die zeitliche Zuordnung der Einnahmen der Valutatag und nicht der Buchungstag maßgeblich. Somit seien die steuerpflichtigen Umsätze 2008 (sowohl ertragsteuerrechtlich als auch umsatzsteuerrechtlich) um 27.083,33 € zu kürzen. Mit Datum 24. Jänner 2011 richtete die zuständige Sachbearbeiterin des Finanzamtes folgendes Schreiben an den…
…Auftrag einen Dritten befähigt, im eigenen Namen über einen Gegenstand zu verfügen. Die Verfügungsmacht über den Gegenstand kann von dem Unternehmer selbst oder in dessen Auftrag durch einen Dritten verschafft werden. Verfügungsmacht ist ein eigenständiger umsatzsteuerrechtlicher Begriff, der nicht mit Eigentum bzw. Eigentumsübertragung oder Besitz…
…Ehegatten anhand der Beilagen 2 und 3 nicht festzustellen. Bei Außerachtlassung von Unterhaltszahlungen war der Mangel eines präsenten Deckungsfonds festzustellen, über den die Bw. allein verfügungsberechtigt zu sein hätte, weil die gegenüber dem Bestandnehmer alimentationsberechtigte Bw. als Bestandgeberin das Mietausfallwagnis trifft (zum Mietausfallwagnis sei Kranewitter…