…Hierauf erfolgte sodann die tatsächliche Finanzierung mittels -- Stammkapital ATS 500.000,-- (ab Gründung 18. Dezember 1979); -- typische stille Beteiligungen ATS 5 Mio. (ebenfalls ab Gründung); -- Erhöhung dieser stillen Vermögenseinlagen um ATS 6 Mio. (ab 23. Oktober 1981) und ..... -- Bankdarlehen (Bilanzstände: 1981 ATS 4,4 Mio…
…Hierauf erfolgte sodann die tatsächliche Finanzierung mittels -- Stammkapital ATS 500.000,-- (ab Gründung 18. Dezember 1979); -- typische stille Beteiligungen ATS 5 Mio. (ebenfalls ab Gründung); -- Erhöhung dieser stillen Vermögenseinlagen um ATS 6 Mio. (ab 23. Oktober 1981) und ..... -- Bankdarlehen (Bilanzstände: 1981 ATS 4,4 Mio…
…Unterscheidung zwischen substanz- (atypische Stille) und substanzlosen Rechten (typische Stille) auf die Beteiligung im Falle der Liquidation abzustellen wäre. Die Beteiligung am Vermögen und Firmenwert nach § 14 würde somit für die Annahme einer atypisch stillen Gesellschaft sprechen. Eine limitierte Beteiligungsbandbreite bei einer ordentlichen Kündigung des…
…in zwei Formen auftritt: die echte (typische) und die unechte (atypische) stille Gesellschaft. Der echte stille Gesellschafter ist (nur) am jährlichen Gewinn und am Liquidationserlös beteiligt. Der unechte stille Gesellschafter ist neben seiner Gewinnbeteiligung auch am Geschäftsvermögen beteiligt, sofern diese Beteiligung nur in schuldrechtlicher Form…
…aus heutiger Sicht prognostiziert, ihr tatsächlicher Verlauf stelle typisches Unternehmerrisiko dar und könne naturgemäß nicht garantiert werden. Insbesondere müsse auf das erhöhte Unternehmerrisiko hingewiesen werden, da im Jahr 1998 ausschließlich Beteiligungen mit hohen Risikocharakter eingegangen würden. Es wurde weiters darauf hingewiesen, dass die Gesellschafter bei…
…Bezugsrechte auf neue Anteile. Den Genussrechtsinhabern steht kein Weisungsrecht gegenüber den Organen der Gesellschaft zu. 2. Mit dem Erwerb der Genussrechte ist weder von der Gesellschaft noch dem Genussrechtsinhaber der Abschluss einer stillen Beteiligung im Sinne der §§ 178 ff öHGB/ Unternehmensgesetzbuch beabsichtigt. § 10 Rang/Negativerklärung…
…von Scheinrenditen in einem Fall (sog. Causa "Ambros S.A.") auseinandergesetzt, in dem deutschen Anlegern, die sich als typische stille Gesellschafter an einer Kapitalgesellschaft panamaischen Rechts beteiligt hatten, Renditen von 72% p.a. in Aussicht gestellt worden waren, wobei mit gefälschten Jahresabschlüssen Gewinne vorgetäuscht wurden…
…Causa "Ambros S.A.") auseinandergesetzt, in dem deutschen Anlegern, die sich als typische stille Gesellschafter an einer Kapitalgesellschaft panamaischen Rechts beteiligt hatten, Renditen von 72% p.a. in Aussicht gestellt worden waren, wobei mit gefälschten Jahresabschlüssen Gewinne vorgetäuscht wurden und Renditen aus dem Kapital neuer…
…von Scheinrenditen in einem Fall (sog. Causa "Ambros S.A.") auseinandergesetzt, in dem deutschen Anlegern, die sich als typische stille Gesellschafter an einer Kapitalgesellschaft panamaischen Rechts beteiligt hatten, Renditen von 72% p.a. in Aussicht gestellt worden waren, wobei mit gefälschten Jahresabschlüssen Gewinne vorgetäuscht wurden…
…von Scheinrenditen in einem Fall (sog. Causa "Ambros S.A.") auseinandergesetzt, in dem deutschen Anlegern, die sich als typische stille Gesellschafter an einer Kapitalgesellschaft panamaischen Rechts beteiligt hatten, Renditen von 72% p.a. in Aussicht gestellt worden waren, wobei mit gefälschten Jahresabschlüssen Gewinne vorgetäuscht wurden…
…Causa "Ambros S.A.") auseinandergesetzt, in dem deutschen Anlegern, die sich als typische stille Gesellschafter an einer Kapitalgesellschaft panamaischen Rechts beteiligt hatten, Renditen von 72% p.a. in Aussicht gestellt worden waren, wobei mit gefälschten Jahresabschlüssen Gewinne vorgetäuscht wurden und Renditen aus dem Kapital neuer…
…Causa "Ambros S.A.") auseinandergesetzt, in dem deutschen Anlegern, die sich als typische stille Gesellschafter an einer Kapitalgesellschaft panamaischen Rechts beteiligt hatten, Renditen von 72% p.a. in Aussicht gestellt worden waren, wobei mit gefälschten Jahresabschlüssen Gewinne vorgetäuscht wurden und Renditen aus dem Kapital neuer…
…Causa "Ambros S.A.") auseinandergesetzt, in dem deutschen Anlegern, die sich als typische stille Gesellschafter an einer Kapitalgesellschaft panamaischen Rechts beteiligt hatten, Renditen von 72% p.a. in Aussicht gestellt worden waren, wobei mit gefälschten Jahresabschlüssen Gewinne vorgetäuscht wurden und Renditen aus dem Kapital neuer…
…erst am 27. Mai 1998; das heißt erst nach dem Verkauf der GmbH-Anteile. Ausschluss der Mitunternehmer von der Beteiligung an den stillen Reserven: Der Gesellschaftsvertrag der SKG enthält in Punkt XIV eine Bestimmung, wonach einem Gesellschafter bei dessen Ausscheiden das Ausscheidungsguthaben zusteht, in welches…
…mit sofortiger steuerlicher Wirkung) für das erste Jahr der Beteiligung gerichtet. Die Vereinbarung über die Tragung der Verluste als Beurteilungsmerkmal ist für die Frage, ob nach Aberkennung des atypischen Charakters der stillen Gesellschaft nunmehr eine typisch stille Gesellschaft oder ein partiarisches Darlehen vorliegt deshalb bedeutsam…
…dies aufgrund von Änderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse zur Erreichung der ursprünglichen wirtschaftlichen Zielsetzung der Beteiligung erforderlich erscheint. Der Geschäftsherr ist berechtigt, auch zu anderen Konditionen als im Gesellschaftsvertrag festgelegt, weitere atypisch bzw, typisch stille oder sonstige Beteiligungen auch gegen den Willen des atypisch Stillen einzugehen…
…ist keine typische Gewinnbeteiligung, da der stille Gesellschafter erst ab dem dritten vollen Kalenderjahr seiner Beteiligung (wobei das Jahr des Eintretens in die Gesellschaft nicht mitgerechnet wird) bis zum Austritt aus der Gesellschaft zur Teilnahme an der Gewinnbeteiligung berechtigt ist. Der atypisch stille Gesellschafter ist…
…geplanten Verrechnungen nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates keine Verträge abgeschlossen, die ihnen vorrangig Verluste zuweisen. Auch diese Vorgangsweise ist nur mit der Absicht der sich neu beteiligenden atypischen stillen Gesellschafter zu erklären, steuerlich verwertbare Verluste dezitiert zu lukrieren und damit eine angemessene Gesamtrendite zu erzielen. …
…des Unternehmerrisikos (insbes. Haftung für die Gesellschaftsschulden, Beteiligung am Gewinn und Verlust sowie an den stillen Reserven und am Firmenwert). Bei atypisch. stillen Gesellschafter ist die Unternehmerinitiative idR kaum vorhanden bzw. gehen seine Rechte nicht über jene des typisch Stillen hinaus (Kontrollrechte gern. § 184 HGB…
…die Annahmen des Unternehmerrisikos und für die Zurechnung zur Mitunternehmerschaft unabdingbar ist, so kann nach dem Gesagten dieser Maßstab nicht allein ausschlaggebend sein. Es muss vielmehr auch die Beteiligung am Gewinn, an den stillen Reserven, am Zuwachs des Geschäftswertes des Unternehmens, dem Kapital zugeführt wurde…