…führen, wenn dem Abgabepflichtigen der Nachweis (die Glaubhaftmachung) nicht gelingt, dass die Betätigung nicht von vornherein nur für einen begrenzten Zeitraum geplant war. Bei typisch der Lebensführung zuzurechnenden Betätigungen (einschließlich der kleinen Vermietung) können nach der Literatur (Rauscher/Grübler, Steuerliche Liebhaberei in Rechtsprechung und Verwaltungspraxis…
…fallen unter § 1 Abs 2 LVO vornehmlich typisch der Lebensführung zuzurechnende Betätigungen. Die PE GmbH (1988 bis 1999) war seit dem Jahr 1988 vor allem im Inkassobereich tätig, als auch ab dem Jahr 1996 im Handelsgewerbe. Der Betrieb stellte in Anbetracht seines Unternehmensgegenstandes, des nicht…
…der Lebensführung zuzurechnen oder typisch erwerbswirtschaftlich ist, ist im Einzelfall anhand ihrer Art und ihres Umfanges zu beurteilen. Bei nebenberuflicher Ausübung einer schriftstellerischen Tätigkeit wird - unabhängig von den persönlichen Verhältnissen - objektiv auf Grund von Art und Umfang im Regelfall eine typisch der Lebensführung zuzurechnende Betätigung…
…Berufes einer Religionslehrerin im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ist zweifelsfrei nicht als eine typisch der Lebensführung zuzurechnende Betätigung iSd § 1 Abs. 2 LVO zu beurteilen. Werbungskosten aus Umschulungsmaßnahmen können daher nur anerkannt werden, wenn es sich bei der neuen Tätigkeit um eine Einkunftsquelle…
…bereits nach einigen Jahren vorzeitig durch Einstellung beendet worden, so würden für die Liebhabereibeurteilung die allgemeinen Grundsätze für vorzeitig beendete (abgeschlossene) typisch der Lebensführung zuzurechnende Betätigungen gelten. In der Rechtsprechung des VwGH würde sich dazu auch die Bezeichnung als abgeschlossener Beobachtungszeitraum finden ("vgl. z.B…
…anstrebte, konnte der unabhängige Finanzsenat bei der gegenständlichen Tätigkeit keine Absicht, einen Gesamtgewinn zu erzielen, erkennen. Der unabhängige Senat sieht die Betätigung der OEG jedoch nicht als Liebhaberei gemäß § 1 Abs. 2 Z 2 LVO (typisch der Lebensführung zuzurechnende Betätigung), sondern geht den vorstehenden Ausführungen…
…der Zinsenlast doch noch in einem absehbaren Zeitraum zu einem Gesamtüberschuss zu gelangen. Dass die tatsächlichen Verluste nicht auf eine Unwägbarkeit zurückzuführen sind, hat die Referentin bereits vorstehend begründet. Eine Besonderheit bei typisch der Lebensführung zuzurechnenden Betätigungen ist es, dass nur Zeiträume gleicher Art der…
…sein. 2. Vorsteuerberichtigung Wird eine typisch der Lebensführung zuzurechnende Betätigung als nichtunternehmerisch (Liebhaberei) beurteilt, so hat dies keinen Übergang von einer unternehmerischen zu einer nichtunternehmerischen Tätigkeit zur Folge. Denn eine als Liebhaberei beurteilte typisch der Lebensführung zuzurechnende Betätigung ist auch umsatzsteuerlich stets insgesamt, also vom…
…Betätigung über einen gewissen Zeitraum zu beobachten. Ein solcher Beobachtungszeitraum ist jedoch entbehrlich, wenn nach den besonderen Umständen des einzelnen Falles die Erzielung eines Gesamterfolges in einem absehbaren Zeitraum von vornherein aussichtslos erscheint. Keine Beobachtung kann naturgemäß angestellt werden, wenn eine typisch der Lebensführung zuzurechnende…
…wenn eine typisch der Lebensführung zuzurechnende Betätigung bereits nach einigen Jahren vor Erzielung eines Gesamtgewinnes (Gesamtüberschuss) - also vorzeitig - durch Einstellung (zB Privatnutzung) oder durch Übertragung der Betätigungsgrundlagen auf Dritte (Veräußerung, Schenkung) beendet wurde (abgeschlossener Betätigungszeitraum). Hatte der sich Betätigende die Betätigung schon von vornherein - wenn…
…€) vorzunehmen sei. Wird eine typisch der Lebensführung zuzurechnende Betätigung als nichtunternehmerisch (Liebhaberei) beurteilt, so hat dies keinen Übergang von einer unternehmerischen zu einer nichtunternehmerischen Tätigkeit zur Folge. Denn eine als Liebhaberei beurteilte typisch der Lebensführung zuzurechnende Betätigung ist auch umsatzsteuerlich stets insgesamt, also vom…
…VwGH 30.10.1996, 95/13/0122). Ist eine Betätigung iSd. § 1 Abs. 2 LVO Liebhaberei, so ist sie dies von Beginn an bis zu ihrer Beendigung (vgl. Rauscher/Grübler, aaO, Seite 83, Rz 114). Für typisch der Lebensführung zuzurechnende Betätigungen (§ 1 Abs. 2 LVO)…
…Nach der Rechtsprechung des VwGH kommt es für die Beurteilung einer Tätigkeit nach § 1 Abs. 1 oder 2 LVO darauf an, ob die Tätigkeit typischerweise der Lebensführung zuzuordnen ist, auf die Betrachtung des konkreten Falles kommt es dabei nicht an. Typisch der Lebensführung zuzurechnende Betätigungen…
…der Einnahmen über die Werbungskosten (§ 3) zu erzielen, wobei Voraussetzung ist, dass die Absicht zur Erzielung von Einnahmenüberschüssen anhand objektiver Umstände (im Wesentlichen: § 2 Abs. 1) nachvollziehbar ist. Die Ausübung des Berufs einer Feldenkrais- Lehrerin ist zweifelsfrei nicht als eine typisch der Lebensführung zuzurechnende Betätigung…
…sollen. Ausgehend von der bis dato unbegründet gebliebenen Ansicht, es liegt eine § 1 Abs. 2 Z 3 LVO II - Tätigkeit vor, ist festzustellen, dass eine typisch der Lebensführung zuzurechnende Betätigung, nicht schon deshalb Liebhaberei ist, weil sie vor Erzielung eines Gesamtüberschusses der Einnahmen über die…
…entweder typisch der Lebensführung zuzurechnen oder erwerbswirtschaftlich ist. Abgrenzungsmerkmale sollen der Umfang der Handelstätigkeit sowie die Art der Beschaffung und des Verkaufs sein. Auch wenn der VwGH sich im zitierten Erkenntnis zwar mit der Zielstrebigkeit einer in der Vorbereitungsphase befindlichen Betätigung, nicht jedoch mit der…
…ist die Betätigung von Beginn an Liebhaberei (vgl. Rauscher/Grübler, Steuerliche Liebhaberei², Rz 167, 168). Eine typische der Lebensführung zuzurechnende Betätigung ist nicht schon deshalb Liebhaberei, weil sie vor Erzielung eines Gesamtgewinnes beendet wurde. Denn nicht der tatsächliche Ertrag ist für die Beurteilung der Einkunftsquelleneigenschaft…
…1 Abs. 1 LVO (typisch erwerbswirtschaftliche Betätigungen) oder unter § 1 Abs. 2 Z 2 LVO (Tätigkeiten, die typisch der Lebensführung zuzurechnen sind) vorzunehmen, weil in ertragsteuerlicher Hinsicht an die Zuordnung zu einer Betätigungsart unterschiedliche Beurteilungsmaßstäbe anknüpfen. Folgende Gründe sprechen für die Einstufung der Tätigkeit unter §…
…Z 2 LVO fallen nicht nur typische Hobbytätigkeiten, sondern auch Betätigungen, die ihrer Art nach zwar erwerbswirtschaftlich sind, jedoch dann typisch der Lebensführung zuzurechnen sein werden, wenn sie in einem untypisch geringen Umfang ausgeübt werden und Umstände hinzutreten, die eine Nähe zur Lebensführung aufweisen (vgl…
…von Interesse sind, die das erworbene Wissen nicht wirtschaftlich nutzen wollen, spricht für eine typisch der Lebensführung zuzurechnende Tätigkeit. Unter § 1 Abs 2 Z 2 LVO fallen aber nicht nur typische Hobbytätigkeiten, sondern auch Betätigungen, die ihrer Art nach zwar erwerbswirtschaftlich sind, aber nur in…