…Aufenthalt in Österreich auf die Ansässigkeit in Österreich jedenfalls als nicht möglich. Vielmehr wäre ohne ständige Wohnstätte (BAO-Wohnsitz) in Österreich im relevanten Zeitraum (insb September 1998) aufgrund der Formulierung des Art 4 Abs 2 lit a Satz 1 DBA Portugal allein die portugiesische Wohnstätte…
Der Bw sei ab August 1998 mit einem vergleichsweise geringen Gehalt von 20.000 öS brutto im Monat als Arbeitnehmer angemeldet gewesen, um in Österreich sozialversichert zu sein. Ein Arbeitsplatz in LandSalzburg habe nicht bestanden; in der Niederlassung seien vier oder fünf Mitarbeiter beschäftigt gewesen…
…IV Abs. 3 DBA-Malta bei Doppelansässigkeit von anderen als natürlichen Personen (Sitz in Malta, Ort der Geschäftsleitung in Österreich), dass die Gesellschaft dort ansässig ist, wo sich der Ort der Geschäftsleitung befindet (tie-breaker rule). Da somit die Firma L, Malta, gem. § 1 Abs…
…im Sinne von Art. 4 Abs. 2 DBA Philippinen ansässig war. Nach der zitierten Norm, auch "tie-breaker-rules" genannt, bestimmt sich die abkommensrechtliche Ansässigkeit in subsidiärer Reihenfolge nach dem Vorhandensein einer ständigen Wohnstätte, dem Mittelpunkt der Lebensinteressen, dem gewöhnlichen Aufenthalt, der Staatsangehörigkeit und als…
…sie im Sinne von Art. 4 Abs. 2 DBA Schweiz ansässig war. Nach der zitierten Norm, auch "tie-breaker-rules" genannt, bestimmt sich die abkommensrechtliche Ansässigkeitin subsidiärer Reihenfolgenach dem Vorhandensein einer ständigen Wohnstätte, dem Mittelpunkt der Lebensinteressen, dem gewöhnlichen Aufenthalt, der Staatsangehörigkeit und als allerletztes…
…der Beweggrund für einen Wohnortwechsel für die Feststellung des Mittelpunktes der Lebensinteressen nicht relevant ist, sondern der für den Steuerpflichtigen bedeutungsvollere Ort im Einzelfall immer der unter objektiver Betrachtung der Lebensumstände bestimmt werden muss (Stürzlinger in " Der Mittelpunkt der Lebensinteressen als Tie-Breaker nach Art…
…Wohnstätte begründen kann. Daraus ergibt sich, dass auch Räumlichkeiten, die nur selten benutzt werden, eine ständige Wohnstätte darstellen können (Mammut in "Die ständige Wohnstätte als Tie-Breaker nach Art. 4 Abs. 2 OECD-MA, Lang/Schuch/Staringer (Hrsg.) - Ansässigkeit im Recht der Doppelbesteuerungsabkommen, Linde Verlag…