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UFSW RV/2007-W/05Vorliegen der unbeschränkten ESt-Pflicht und des Besteuerungsrechtes Österreichs an Dividenden aus irischer Gesellschaft strittig.
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid23.04.2009Teil 1/2

…Aufenthalt in Österreich auf die Ansässigkeit in Österreich jedenfalls als nicht möglich. Vielmehr wäre ohne ständige Wohnstätte (BAO-Wohnsitz) in Österreich im relevanten Zeitraum (insb September 1998) aufgrund der Formulierung des Art 4 Abs 2 lit a Satz 1 DBA Portugal allein die portugiesische Wohnstätte…

UFSW RV/2007-W/05Vorliegen der unbeschränkten ESt-Pflicht und des Besteuerungsrechtes Österreichs an Dividenden aus irischer Gesellschaft strittig.
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid23.04.2009Teil 2/2

Der Bw sei ab August 1998 mit einem vergleichsweise geringen Gehalt von 20.000 öS brutto im Monat als Arbeitnehmer angemeldet gewesen, um in Österreich sozialversichert zu sein. Ein Arbeitsplatz in LandSalzburg habe nicht bestanden; in der Niederlassung seien vier oder fünf Mitarbeiter beschäftigt gewesen…

UFSL RV/1258-L/09Sicherstellungsauftrag betreffend eine Limited Liability Company mit Sitz in Malta und Ort der Geschäftsleitung in Österreich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2010Teil 1/2

…IV Abs. 3 DBA-Malta bei Doppelansässigkeit von anderen als natürlichen Personen (Sitz in Malta, Ort der Geschäftsleitung in Österreich), dass die Gesellschaft dort ansässig ist, wo sich der Ort der Geschäftsleitung befindet (tie-breaker rule). Da somit die Firma L, Malta, gem. § 1 Abs…

UFSF RV/0140-F/11Keine Verlagerung des Lebensmittelpunktes bei bloß vorübergehender Nichtbenutzung des benutzbaren Eigenheims
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.10.2013

…im Sinne von Art. 4 Abs. 2 DBA Philippinen ansässig war. Nach der zitierten Norm, auch "tie-breaker-rules" genannt, bestimmt sich die abkommensrechtliche Ansässigkeit in subsidiärer Reihenfolge nach dem Vorhandensein einer ständigen Wohnstätte, dem Mittelpunkt der Lebensinteressen, dem gewöhnlichen Aufenthalt, der Staatsangehörigkeit und als…

UFSF RV/0341-F/11Kurzfristige Hausstandsgründung im Ausland durch die Berufungswerberin keine Verlagerung des Mittelpunkts der Lebensinteressen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.08.2013

…sie im Sinne von Art. 4 Abs. 2 DBA Schweiz ansässig war. Nach der zitierten Norm, auch "tie-breaker-rules" genannt, bestimmt sich die abkommensrechtliche Ansässigkeitin subsidiärer Reihenfolgenach dem Vorhandensein einer ständigen Wohnstätte, dem Mittelpunkt der Lebensinteressen, dem gewöhnlichen Aufenthalt, der Staatsangehörigkeit und als allerletztes…

UFSL RV/0181-L/071. Bestimmung des Ansässigkeitsstaates bei Doppelwohnsitz (Mittelpunkt der Lebensinteressen) 2. Begründungsmangel eines Wiederaufnahmebescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.05.2011Teil 4/4

…der Beweggrund für einen Wohnortwechsel für die Feststellung des Mittelpunktes der Lebensinteressen nicht relevant ist, sondern der für den Steuerpflichtigen bedeutungsvollere Ort im Einzelfall immer der unter objektiver Betrachtung der Lebensumstände bestimmt werden muss (Stürzlinger in " Der Mittelpunkt der Lebensinteressen als Tie-Breaker nach Art…

UFSL RV/0181-L/071. Bestimmung des Ansässigkeitsstaates bei Doppelwohnsitz (Mittelpunkt der Lebensinteressen) 2. Begründungsmangel eines Wiederaufnahmebescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.05.2011Teil 3/4

…Wohnstätte begründen kann. Daraus ergibt sich, dass auch Räumlichkeiten, die nur selten benutzt werden, eine ständige Wohnstätte darstellen können (Mammut in "Die ständige Wohnstätte als Tie-Breaker nach Art. 4 Abs. 2 OECD-MA, Lang/Schuch/Staringer (Hrsg.) - Ansässigkeit im Recht der Doppelbesteuerungsabkommen, Linde Verlag…